Thema: Krankenversicherung bei 6 Monaten unbezahltem urlaub?!  (Gelesen 2592 mal)

Fernweh89

Habe gerade mit meiner Krankenkasse (schwenninger BKK) telefoniert und habe mitgeteilt, dass ich ab Oktober 6 Monate unbezahlten Urlaub nehme und durch SOA reisen werde. Erst meinte die Frau ich soll einen mindestbeitrag von 164€ im Monat zahlen, welcher mir natürlich nichts im Ausland bringt, worauf ich gefragt habe wie es dann ist wenn ich die auslandskrankenversicherung abschließe (was mir ja von Anfang an klar war, dass ich das machen muss) und sie dann meinte das ich diese Versicherung dann bei denen vorlegen muss und die 164€ ablöst. Habt ihr damit Erfahrungen? Habe hier eben beim Punkt: "auslandskrankenversicherung" gelesen, dass die gesetzliche Krankenkasse trotz auslandsversicherung noch was haben möchte? Bin jetzt verwirrt...
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Mangolassi

« Antwort #1 am: 30. Juni 2015, 12:59 »
Hey Fernweh,
ich bin auch für 7 Monate beurlaubt, also verdiene in der Zeit kein Geld (das ist wichtig).
Ich habe meine Krankenkasse (GEK) auf meinen letzten Arbeitstag gekündigt, anschließend bin ich noch 1 Monat weiterversichert. Innerhalb dieses Monats reisen wir los und haben dann ab dem ersten Tag der Reise eine Langzeitauslandskrankenversicherung von der Hanse Merkur. Den Nachweis darüber musste ich an die GEK schicken.
Am Tag der Rückkehr kann ich mich wieder bei der GEK anmelden und muss mich dann aber freiwillig gesetzlich versichern bis ich wieder anfange zu arbeiten, was bei mir voraussichtlich so zwei Wochen sein werden.

PS: mir hat die Versicherungs-Dame auch erstmal versucht eine Anwartschaft/Mindestbeitrag anzudrehen, braucht man aber nicht

karoshi

« Antwort #2 am: 30. Juni 2015, 17:06 »
Im Grundsatz ist es so, wie Mangolassi sagt. Beim Punkt "beitragsfreie Nachversicherung" gibt es allerdings immer wieder Unsicherheiten: manche Krankenkassen behaupten, dass das nur gilt, wenn sich daran direkt wieder eine sozialversicherungspflichtige Zeit (z.B. Job oder ALG) anschließt. Kennt jemand den genauen Paragrafen? (§19 Abs. 2 SGB V erwähnt eigentlich keine Bedingungen.)

EDIT: Habe noch mal recherchiert: die Nachversicherung gibt es nur dann, wenn sie zwischen zwei Pflichtversicherungszeiträumen liegt. Wer vorher oder hinterher freiwillig versichert ist, hat Pech gehabt. (Die Auslands-KV wird dabei ausgeklammert, weil es sich dabei aus Sicht der GKV nicht um einen Versicherungszeitraum handelt.)

Durch den Abschluss einer vollwertigen Auslandskrankenversicherung besteht für die Zeit der Reise keine Versicherungspflicht in der GKV, da Du eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" hast. Genaueres ist hier beschrieben: http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

LG, Karoshi
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Fernweh89

« Antwort #3 am: 01. Juli 2015, 10:35 »
Die Mitarbeiterin der Krankenkasse meinte auch zu mir, ich wäre dann noch 1 Monat versichert, das heißt, ich müsste die auslandskrankenversicherung erst ab da abschließen?
Die Frau war nicht wirklich bemüht mir was zu erklären und kurz angebunden, so was finde ich echt schade, woher soll ich so etwas wissen wenn ich es noch nie gemacht habe?! Ich denke ich werde mich nach einer guten auslandskrankenversicherung umsehen und mich dann nochmal bei meiner melden...
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Vombatus

« Antwort #4 am: 01. Juli 2015, 10:44 »
Also, deine Auslandskrankenversicherung brauchst du im Ausland. Ab dem Tag des Abfluges.
Deine deutsche Versicherung nützt dir im aussereuropäischen Ausland nichts.
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