Thema: Nach Kündigung in der Schweiz zurück nach D und dann auf Reise  (Gelesen 5435 mal)

muckl

Hallo zusammen

Ich hab jetzt das ganze Forum durchgesucht, aber bin leider nicht fündig geworden, vielleicht kann mir ja trotzdem jemand helfen. Soweit ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich mich zumindest für einen Tag arbeitsLOS melden können, da meine Reise länger als ein Jahr geht. Da ich selbst kündigen werde, muss ich mich ja auch drei Monate vorher beim AA arbeitssuchend melden. Ich wohne und arbeite zurzeit in der Schweiz und werde aber nach Ende der Kündigungsfrist wieder nach Deutschland ziehen, da auch dort meine Heimatbasis sein wird, etc.
Folgende Fragen tauchen da auf:
1. Melde ich mich beim deutschen Arbeitsamt oder beim schweizer? Kann ich dem deutschen denn sagen, dass ich gekündigt habe, um zurück nach D zu gehen?
2. Ich werde ca. zwei Wochen zwischen erstem Tag der Arbeitslosmeldung und dem Start der Reise haben. Wann melde ich mich dann am besten wieder ab?
3. Kriege ich in der Zeit bereits die Bewilligung für ALG 1 und habe dann den Anspruch für die nächsten 4 Jahre gesichert?
4. Krankenversichert bin ich ja dann in den zwei Wochen über das AA oder?

Ich glaube das war es jetzt erstmal. Das problematischste ist für mich gerade die Thematik D/CH...
Danke schon mal für eure Hilfe :-)
0

freshman007

« Antwort #1 am: 05. Dezember 2011, 12:17 »
Hi Muckl,

in der Sache bin ich mich auch zur Zeit am informieren (bzw. bin ja in ähnlicher Lage wie du bzw. bin auch am überlegen ggfs. noch vor Weltreise von Schweiz zurück nach Deutschland zu ziehen - allerdings erst mal noch das Gespräch mit Arbeitgeber abwarten, wie es nach der Reise aussehen würde mit Weiterbeschäftigung)!
Ich würde die Fragen im Hallo Schweiz Forum (http://www.hallo-schweiz.ch/forum/viewforum.php?f=49)
stellen. Da hats mehr Leute, die hier den Rückzug von Schweiz nach DE bereits hinter sich haben.

Hier auch mal ein paar Infos:
http://www.ch.ch/schweiz/00157/00178/index.html?lang=de
http://www.hallo-schweiz.ch/forum/viewtopic.php?f=49&t=8785

Ja, das Ganze ist echt ein grösseres Thema. Schon ganz schöner Organisationsaufwand für Rückzug nach DE und dann auch noch Weltreise ... Hast du nach deiner Weltereise dann vor wieder in Deutschland zu arbeiten? oder willst du danach wieder in die Schweiz?

Wieviel Zeit reservierst du zwischen Rückzug Deutschland und Start deiner Weltreise?!
0

After Backpacking

« Antwort #2 am: 05. Dezember 2011, 16:37 »
Hallo,

Also bei mir war es ähnlich, ich war auch in der Schweiz berufstätig und bevor es auf meine große Reise ging, war erst einmal wieder die Heimatbasis in Deutschland dran. Ich versuche mal deine Fragen zu beantworten.

Da du ja wieder nach Deutschland zurückkehrst ist das deutsche Arbeitsamt zuständig. Dort wird dein letztes Gehalt aus der Schweiz mit 60% zu einem fest gelegten CHF Kurs (Durschnittswert der letzten Jahre) berechnet. Du brauchst dann noch ein Formular aus der Schweiz als Nachweis für deine Berufstätigkeit, war glaube ich Formular E105. Bei mir war das ganze innerhalb von 2 Tagen durch. Kann aber auch schon mal länger dauern. Ich würde von Anfang an mit offenen Karten spielen, und sagen das du nur 2 Wochen für dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Sofern das ALG genehmigt wird, bist du auch Krankenversichert. Geh einfach mal zum Arbeitsamt in DE, oder durch einen Vertreter deiner Heimatbasis, und lass dich beraten. Bei mir waren die Damen und Herren sehr gut informiert und auch sehr kulant.
0

freshman007

« Antwort #3 am: 17. Februar 2012, 12:01 »
Ein Rückzug nach Deutschland, macht bei mir nun keinen Sinn, da ich wieder bei meinem jetztigen schweizer Arbeitgeber nach Rückkehr der Reise eingestellt werde.

Ich werd mich jetzt in der Schweiz vor Antritt der Reise einfach abmelden (Zeugs von Wohnung irgendwo bei Kollegen in Schweiz zwischenlagern) und die Auslandskrankenversicherung von World Normads nehmen.

Mal schauen, ob das gut geht und ich nichts wichtiges übesehen habe... ::)
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK