Servus BStinson,
bisher sieht die Geschichte leider nicht so rosig aus. Also in der Kurzversion sieht die Sache so aus, dass ich während meines Sabbatjahres natürlich meinen Beihilfeanspruch weiterhin behalte. Mit "der" (alle reden immer von "der") Gesetzänderung vom 1.1.2009 sind nunmehr auch Beamte mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet, die restlichen 50%, welche nicht über die Beihilfe versichert sind, privat abzusichern. Ergo: Ich brauche eine PKV neben meiner Beihilfe. Folglich kann ich meine PKV auch nicht in einer Anwartschaft umwandeln.
Jetzt kommts noch dicker; folgender Fall: Angenommen ich breche mir am A**** der Welt mein Bein. Die Ärzte dort würden es fein sauber operieren, aber ich muss dafür mit 8000€ in Vorleistung gehen. Die Alternative wäre keine OP, eine Schiene für 200€ und ein Leben lang ein krummes Bein. Mit der Debeka kein Problem, ein Anruf bei der Notfallnummer und die Debeka geht auch im Ausland (zumindest in der Theorie) in Vorleistung. Aber damit sind nur 50% = 4000€ gedeckt. Bei der Beihilfe gibt es so eine Leistung leider nicht. Sprich ich müsste in jedem Fall erstmal 50% selber bezahlen und könnte dann nach etlichen bürokratischen Wochen hoffen, dass ich das Geld wieder bekomme. Mir wurde bei der Beihilfe aber gesagt, dass der Antrag schonmal länger dauern kann, da das ja erst mit adäquaten deutschen Leistungen verglichen werden muss und man braucht ne beglaubigte Übersetzung der Schriftsätze und und und.....
Ich bin kein großer Schwarzseher, aber für ein ganzes Jahr scheint mir das Risiko der Eigenleistung von 50% zu groß, da evtl. dadurch die ganze Reise gefährdet sein könnte! Ich werde somit wie es aussieht noch zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abschließen, damit ich mir um sowas einfach keinen Kopf machen muss. GErade in meinen ersten Monaten werde ich nur zum surfen unterwegs sein und da passiert ja schonmal eher was!
VG