Thema: mal wieder Arbeitslosengeld usw.  (Gelesen 3029 mal)

Pepita

« am: 27. Juli 2011, 18:01 »
Sorry, ich weiß, dass dieses Thema schon gefühlte 1 Mio mal diskutiert wurde  ;D , aber ich würde es gerne noch mal für meinen Fall sicher wissen:
Also, mein Arbeitsvertrag endet ganz offiziell am 31.10.2011, er läuft einfach aus, es ist also keine Kündigung und keine Sperrfrist im Spiel. Da ich noch Resturlaub habe, geht meine Reise schon am 15.10.2011 los. Ich werde also dem Arbeitsmarkt vor der Reise NICHT zur Verfügung stehen, deshalb brauche ich mich jetzt auch nicht arbeitssuchend melden. Ich komme auf jeden Fall innerhalb eines Jahres zurück, so dass ich dann den Anspruch auf ALGI geltend machen kann. Wenn ich wieder da bin, gehe ich also gleich zum Arbeitsamt und sage, dass ich ab SOFORT Geld haben möchte. Klingt das so richtig?? Müssen die vorher noch nichts von mir gehört haben?  ???
0

MaLia

« Antwort #1 am: 28. Juli 2011, 10:40 »
Hey Pepita,

Ich war letzens auch beim Arbeitsamt und bei mir ist es auch so, dass mein Vertrag einfach ausläuft zum 31.8., ich also nicht kündige. Man ist aber gesetzlich verpflichtet, sich 3 Monate vor Vertragsende beim Arbeitsmat zu melden.
Ich war "nur" 2 Monate vorher da und wurde gleich mal angeschnauzt, warum ich erst jetzt komme...
Naja, jetzt muss ich einen Zettel abgeben mit Begründung-Sache erledigt. :)

Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall mal zum Arbeitsamt gehen und deine Situation erklären (die sind da eigentlich ganz nett und haben sich alle für mich gefreut) :)
Du hast ja einen Leistungsanspruch wenn du wieder kommst und dafür muss man ein paar Sachen einreichen, die unter Umständen länger dauern und dann verzögert sich alles.
Man muss z.B. einen Antrag vom Arbeitgeber ausfüllen lassen, wo drin steht was du gearbeitet hast, wielange, wieviel Gehalt usw. Daraus ergibt sich dann wieviel Geld du bekommst.
Bei mir hat allein das Ausfüllen vom Arbeitgeber über 2 Wochen gedauert (bin bei der Uni angestellt, da dauert sowas immer ewig).
Wenn du das vorher machst ist die Höhe deines Anspruchs schon ausgerechnet und dann kriegt man hoffentlich schneller was-ist ja nach der Reise wahrscheinlich nicht ganz unwichtig! ;)

Du kannst dich im Arbeitsamt auch gleich "Abmelden", also dass du ab dem 15.10. weg bist-dann nervt dich keiner mehr. ;)

Und was bei mir noch gemacht wurde, war ein Profil anlegen-damit du gleich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst wenn du wieder da bist-das kannst du auch schon vorher erledigen. Steht halt drin was du kannst und was du suchst...

Viel Spaß! ;)
0

Pepita

« Antwort #2 am: 28. Juli 2011, 11:41 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hab heute bei der Arbeitsagentur angerufen und wollte mein Profil usw. erstellen lassen, damit das nach meiner Rückkehr alles schneller geht. Das wollte der nette Herr vom Amt aber nicht machen, weil mein Profil ja nicht genutzt wird und nach 8 Monaten automatisch gelöscht wirde  ??? :-\  . Anscheinend geht es doch nur so, dass ich es erst in die Wege leiten kann, wenn ich wieder da bin bzw. könnte ich mich ja kurz vor meiner Rückkehr schon mal telefonisch melden, damit die Unterlagen schon auf mich warten, wenn ich wieder da bin. Aber so richtig glücklich bin ich damit noch immer nicht  :-[
0

schmetterling

« Antwort #3 am: 28. Juli 2011, 11:43 »
Kann nur für ÖstereicherInnen sprechen da ich gestern mit dem österreichischen AMS telefoniert habe und hier gilt: Wer ein Jahr am Stück gearbeitet hat, hat 2 Jahre ANspruch auf ALG und es genügt sich nach der Reise zu melden.
0

karoshi

« Antwort #4 am: 28. Juli 2011, 11:55 »
@Pepita: Du hast alles richtig verstanden. Du brauchst jetzt nichts zu unternehmen. Hinterher unverzüglich arbeitslos melden. Geld gibt es ab dem Tag der Meldung, ggf. rückwirkend (falls die Beantragung/Bewilligung etwas dauert).

@schmetterling: Die Rechtslage ist in Deutschland und Österreich völlig verschieden.

LG, Karoshi
0

schmetterling

« Antwort #5 am: 28. Juli 2011, 14:07 »
ja ich weiß, deswegen hab ich ja österreich dazugeschrieben  ;) . Pepita hat auch nicht dazugeschreiben ob DL oder Ö und ich bin mir sicher, es gibt einige Österreicher in diesem Foum die sich die gleiche Frage stellen  :)
0

Pepita

« Antwort #6 am: 28. Juli 2011, 14:32 »
Oh, ja sorry, bei mir ist es Deutschland!

@karoshi: Vielen Dank, jetzt bin ich beruhigter. Irgendwie hat man doch immer Angst, was zu vergessen oder falsch zu verstehen ;-)
0

izzy

« Antwort #7 am: 01. September 2011, 12:18 »
Hallo Leute,

ich bin gerade dabei, mich durch dieses ganze Arbeitsamtzeug zu wuseln. :)

Bei mir ist das so, dass mein Arbeitsvertrag Ende Juni 2012 ausläuft ich also nicht kündige. Meine Reise startet allerdings erst im Oktober.
Wenn ich mich nicht arbeitslos melde würde ich ja keine Stellenangebote bekommen um die ich mich kümmern muss.. das wäre toll, bringt ja eh nix... Dann würde ich allerdings vll nicht mehr die Anwartschaftszeit für das ALG nach der Reise erfüllen, da ich nicht weis ob ich innerhalb eines Jahres wieder zurück bin un würde dann ja keine Kohle bekommen so wie ich das verstanden hab...das wäre ja irgendwie blöd..also fällt der Weg schon ma weg.

Es wäre also sinnvoll sich arbeitslos zu melden... ich würde die 3 Monate bis zu meiner Reise ausserdem gerne jobben wie zb kellnern um noch ein bissl Kohle zu machen... würde ich dann überhaupt ALG bekommen??
und wenn ich dann jobbe, bekomme ich trotzdem diese nervigen Stellenangebote? ???

Oder sollte ich beim Arbeitsamt einfach mit offenen Karten spielen und denen sagen das ich ja eh nur noch so kurze Zeit in Deutschland bin???


LG
0

tetsi

« Antwort #8 am: 09. Oktober 2011, 09:45 »
Deine Frage ist jetzt schon etwas her, aber da die Antwort für Andere evtl auch interessant ist. Du darfst Nebeneinkünfte haben, wenn du ALG I beziehst. Allerdings wird alles, was du da verdienst, abzüglich SV-Beiträge, Steuern, Werbungskosten und 165€ Freibetrag, auf dein ALG I angerechnet.

Stehen tut das im SGB III in §141. Man liest im Netz auch noch was von max. 15h wöchentlich - wo das jetzt genau steht, weiß ich nicht.

Ich würde mich schon allein zum Erhalt des Anspruchs arbeitslos melden.
0

roca

« Antwort #9 am: 14. Oktober 2011, 14:11 »
Meine Frage zielt in die selbe Richtung wie die Ausgangsfrage. Folgender Sachverhalt:

- Ich kündige meinen Vertrag zum 31.03.2011 und habe danach vor für 5-6 Monate nach Lateinamerika zu reisen
- Die Reise soll bereits am 27.03.2011 beginnen (Hinflug)

Wenn ich es nun richtig verstanden habe kommt der folgende Punkt aus den FAQ's zum tragen:

Zitat
Ich habe noch Resturlaub und möchte schon während meines Arbeitsverhältnisses losfahren. Kann ich mich trotzdem arbeitslos melden?
Melden kannst Du Dich natürlich, aber das wird keinen Erfolg haben, weil Du die Voraussetzungen nicht erfüllst.

Ich verstehe an dieser Stelle nicht ganz welche Voraussetzungen nicht erfüllt werden? ???
Kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus!
0

karoshi

« Antwort #10 am: 15. Oktober 2011, 10:22 »
Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, auch nicht für wenige Tage.

In Deinem Fall hätte es aber auch gar keinen Vorteil, dass Du Dich vor der Reise arbeitslos meldest, das kannst Du einfach hinterher tun.

LG, Karoshi
0

roca

« Antwort #11 am: 18. Oktober 2011, 08:49 »
In Deinem Fall hätte es aber auch gar keinen Vorteil, dass Du Dich vor der Reise arbeitslos meldest, das kannst Du einfach hinterher tun.

Wieso das? :O

Ich habe vor direkt im Anschluss ein Masterstudium zu beginnen. Würde mir dann nicht jegliches Geld während der Zeit flöten gehen und müsste ich mich nicht auch um eine Versicherung kümmern?

Irgendwie ist das gesamte Feld Arbeitslosengeld ein ziemlich schwieriges Thema! :(

LG
roca
0

karoshi

« Antwort #12 am: 18. Oktober 2011, 15:56 »
Du weißt aber schon, dass Du während der Reise nicht arbeitslos bist und keine Leistungen bekommst, oder? Und wenn Du gleich hinterher studieren willst, warum beschäftigst Du Dich überhaupt mit dem Thema Arbeitslosenversicherung? Ist doch dann für Dich gar nicht relevant.

LG, Karoshi
0

roca

« Antwort #13 am: 18. Oktober 2011, 16:12 »
Achso!
Mein Gedanke war, dass ich während der 5-6 Monate Arbeitslosengeld beziehe und ggfs. noch danach. Je nachdem ob ich eine Zusage für einen Studiumplatz erhalte, wäre dies nämlich eine Möglichkeit finanziell abgesichert zu sein.

Liebe Grüße und vielen Dank für deine Hilfe, karoshi!

roca
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK