Thema: Bei der Agentur für Arbeit abmelden via Veränderungsmitteilung  (Gelesen 7341 mal)

henni.himself

Also, ich habe gestern und heute den Behördenmarathon zurückgelegt. Also meine Arbeitsagentur-Besuche um genau zu sein. Alles lief ziemlich reibungslos und einfach. Es kam mir fast schon komisch vor da das ganze hier ja ein heiss diskutiertes Thema ist und doch eine Menge schief gehen kann.
Deswegen will ich nur einmal kurz erläutern wie es ablief und ob ich begründete Bedenken haben sollte, oder jetzt die Füsse hochlegen und abwarten kann:
Mein Arbeitsvertrag läuft noch bis zum 12.08., die Reise beginnt am 25.08.. Gestern hatte ich einen Termin um meinen ausgefüllten Antrag auf ALG 1 abgegeben (inklusive dem ganzen anderen Kram der verlangt wurde) . Das Teil wurde dann auch bearbeitet und es wurde mir gesagt, was ich letztendlich bekomme, aber es konnte noch nicht abgesegnet werden, weil ich mich vorher noch nicht persönlich arbeitslos gemeldet hatte. Dummerweise hatte die Abteilung für dieses Anliegen zu dem Zeitpunkt schon Feierabend (seit 3 min. ^^)  Heute morgen bin ich dann also nochmal da hin um mich persönlich arbeitslos zu melden und außerdem anzumelden, dass ich vom 13.-19.08. nochmal in der Schweiz bin. Meine Vermittlerin, die ein kleiner Fan meines Vorhabens zu sein scheint, hat ohne lange Reden eingewilligt - alles wunderbar. Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist dank erfolgter Arbeitslosmeldung dann auch noch weitergeleitet worden und ich brauch jetzt im Grunde nur noch auf den Bescheid warten, der mir das Arbeitslosengeld bewilligt.
Als ich gesagt habe, dass ich mich kurz vor dem 25.08. wieder abmelden möchte, hieß es, ich könne jetzt bereits eine Veränderungsmitteilung einreichen, die auf den 25.08. datiert ist, so dass ich mich gar nicht mehr abmelden muss. "Geschieht dann alles automatisch" wurde mir gesagt. Also hab ich das Teil ausgefüllt.
Alles richtig gemacht und in Ordnung so? Ich bin vielleicht ein wenig paranoid, aber da ich auf jeden Fall länger als 1 Jahr unterwegs sein werde, will ich mir der Sache auch ganz sicher sein.

Dann nochmal eine andere Frage, für die vielleicht ein neuer Thread angbracht wäre (falls das zutrifft, kann die ja vielleicht verschoben werden):
Wenn ich im schlimmsten anzunehmenden Fall zurückgeflogen werden müsste, mit einer schweren Verletzung, würde ich dann überhaupt wieder über die Agentur für Arbeit bei meiner Krankenkasse angemeldet werden können? Ich wäre ja dann gar nicht arbeitsfähig. Im schlimmsten Fall noch nicht mal in der Lage selbst den Weg anzutreten um mich wieder bei der Agentur anzumelden. Die Frage konnte mir in meinem Gespräch bei der Agentur für Arbeit auch nicht sicher beantwortet werden. Es hiess, ich müsse dann Krankengeld beantragen... ???
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karoshi

« Antwort #1 am: 03. August 2011, 11:05 »
Jo, sieht so aus, als hättest Du alles richtig gemacht.

Wenn ich im schlimmsten anzunehmenden Fall zurückgeflogen werden müsste, mit einer schweren Verletzung, würde ich dann überhaupt wieder über die Agentur für Arbeit bei meiner Krankenkasse angemeldet werden können? Ich wäre ja dann gar nicht arbeitsfähig.

Wenn Du nicht arbeitsfähig bist, kannst Du Dich nicht arbeitslos melden. In diesem Fall müsstest Du Dich selbst bei Deiner letzten gesetzlichen Krankenkasse versichern (ggf. durch einen Bevollmächtigten machen lassen) und die Beiträge so lange aus eigener Tasche zahlen, bis Du wieder arbeitsfähig bist und Dich bei der Arbeitsagentur anmelden kannst. Die KK ist verpflichtet, Dich wieder aufzunehmen.

LG, Karoshi
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henni.himself

« Antwort #2 am: 03. August 2011, 17:24 »
Vielen Dank für die Auskunft.  :)
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henni.himself

« Antwort #3 am: 09. August 2011, 18:40 »
hmm, jetzt habe ich Ende letzter Woche einen Sperrzeitbescheid bekommen inklusive einem Zettelanhang mit "wichtigen Hinweisen" zum Arbeitslosengeld im Allgemeinen (unter welchen Umständen der Anspruch erlischt, Meldepflicht, Rechtshelfsbelehrung, etc etc.). Habe darauf da angerufen und gefragt wann ich denn nun einen Bewilligungsbescheid erhalte. Die Antwort der Dame am Telefon war, dass dies normal immer recht zeitig geschieht und dass sie deswegen noch einmal nachhakt warum da noch nichts kam.
Jetzt bekam ich heute das gleiche Schreiben nochmal: Sperrzeitbescheid und den ganzen anderen Quatsch, nur dass dieses mal noch "Kopie-Original verschickt am 3.8.2011" mit draufsteht.
Ist das normal so? Der Sperrzeitbescheid ist doch nicht automatisch auch der Bewilligungsbescheid oder?
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karoshi

« Antwort #4 am: 09. August 2011, 19:24 »
Weiß nicht, hab so einen noch nie gesehen. Steht da denn drauf, wie hoch Dein Anspruch ist? Mehr brauchst Du ja gar nicht.
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henni.himself

« Antwort #5 am: 09. August 2011, 20:34 »
Nein, das nicht. Es steht nur darauf, dass die Sperrzeit eintritt. Dann wird etwas näher erläutert warum sie eintritt (mit Bezug auf meinen genanneten Grund zur Kündigung).
Im letzten Absatz wirds nochmal interessant. Da steht dann: "Die Sperrzeit dauert zwölf Wochen. Sie mindert ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 90 Tage - ein Viertel der Anspruchsdauer. Die Entscheidung beruht auf §§ 144, 128 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Auch nach Ablauf der Sperrzeit werden ihnen keine Leistungen gezahlt, weil Sie den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit ab dem 25.08.2011 nicht zur Verfügung stehen."

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