Thema: AMS Österreich  (Gelesen 5464 mal)

dirtsA

« am: 27. Oktober 2011, 14:01 »
Hallo an die Österreicher,

nachdem wir schon so ein schönes Thema zur Versicherung haben, habe ich mir gedacht, dass das selbe für's AMS nicht schaden könnte. Sozusagen Wissens- und Erfahrungsaustausch darüber. ;)

Ich habe letzte Woche mit dem AMS OÖ telefoniert (Service Hotline) und folgendes erfahren:
- arbeitslos melden am besten im letzten Monat wenn man noch arbeitet irgendwann. Wann genau ist nicht so wichtig.
- kann man online machen: https://www.e-ams.at/eams-sfa-account/pa/EsaSAlmeldung.jsf. Man muss nicht persönlich erscheinen!
- wenn man es online macht, beantragt man damit gleichzeitig Arbeitslosengeld, was man unbedingt machen sollte.
- erst wenn man AL-Geld beantragt hat, läuft die Sperrfrist los.
- die Sperrfrist läuft ab dem 1. Tag an dem man nicht mehr angestellt ist.
- bevor man auf die Reise geht, muss man sich abmelden. Das geht telefonisch und auch am Abreisetag selbst möglich (keine Vorlaufzeit)
- die Sperrfrist läuft auch weiter, wenn man nicht im Land ist. In meinem Fall heiß das: Ich bin ab 1.1. arbeitslos, die ersten 4 Jänner-Wochen sind also Sperrfrist, obwohl ich schon am 7. Jänner meine Reise starte und mich abmelde. Bei dem Punkt habe ich 5mal nachgefragt, weil ich es erst nicht glauben konnte...
- wenn die Kündigung einvernehmlich ist, gibt es keine Sperrfrist.
- wenn man von der Reise zurück ist, muss man sich wieder anmelden und bekommt ab diesem Tag sofort AL-Geld
- wenn man allerdings länger als 12 Monate AL ist, hat man keinen Anspruch auf AL-Geld mehr (ist in meinem Fall so)

Bitte gerne korrigieren, wenn ihr was anderes wisst.
Und sorry for the spam, wenn euch euch schon alles klar war ;)

LG
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dreistein

« Antwort #1 am: 27. Oktober 2011, 20:17 »
Hallo,

meines Wissens beginnt die Sperrfrist mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu laufen - unabhängig davon, ob man sich beim AMS meldet oder nicht.

Zumindest war das bei mir vor 2,5 Jahren so: Ich habe mich erst nach der Reise arbeitslos gemeldet - weil ich zu Beginn noch meinen Resturlaub verbraucht habe, und mir nie in den Sinn gekommen wäre, dass eine Arbeitslosenmeldung auch online möglich sein könnte. ;) Ich habe dann trotzdem sofort (ab dem Tag des Arbeitslos-Meldens) Arbeitslosengeld bekommen. Mir wurde das so erklärt, dass die Sperrfrist sich nur auf den Zeitpunkt des letzten Arbeitstages beziehe. Wichtig für meinen Anspruch war nur, dass ich innerhalb der zwei Jahre zuvor mindestens 52 Wochen beschäftigt war (was für mich kein Problem war, da ich nur eine achtmonatige Reise gemacht habe).

Nachdem du ja, wenn ich mich richtig erinnere, rund zwei Jahre unterwegs sein wirst, wird dir diese Regelung wahrscheinlich auch nichts nützen. Es zahlt sich aber sicher aus, sich genau zu erkundigen, ob man sich besser vor oder nach der Reise erstmals beim AMS arbeitslos meldet.

Klarerweise gilt: Ist man ohne Beschäftigung, aber auch nicht arbeitslos gemeldet, ist man auch nicht krankenversichert - womit wir wieder beim anderen Problem wären ...

EDIT: Hab noch eine Info auf der AMS-Seite zum Thema Ablauf der Sperrfirst gefunden: http://www.ams.at/sfa/14666_14685.html#frage4
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dirtsA

« Antwort #2 am: 27. Oktober 2011, 20:50 »
Danke für deinen Input! Ich finde es immer wieder "interessant" was für unterschiedliche Antworten man so bekommt (egal ob jetzt AMS oder Versicherung oder oder...) - je nachdem mit wem man spricht.

Wie gesagt habe ich gerade vor kurzem mit dem AMS telefoniert (max. 1 Woche her) und ihr genau meine Situation beschrieben. Die unten aufgeführten Punkte waren das Ergebnis davon.

Das mit der Sperrfrist scheint sich dann aber doch irgendwie zu überschneiden. Meine läuft ja quasi auch einfach ab dem Zeitpunkt, wo ich den ersten Tag nicht angestellt bin. Warum ich mich arbeitslos melden soll, verstehe ich dann zwar nicht ganz, könnte dann damit ja eigentlich auch warten. Aber ist mir auch egal, mache ich halt jetzt einfach so... Aber was die Tatsache angeht, OB ich danach überhaupt AL Geld bekommen würde, muss ich mich wohl noch einmal informieren. Vielleicht beziehen sich die 52 Wochen auch auf einen nicht durchgehenden Zeitraum... und ich muss aber innerhalb von einem einzigen Jahr min. einmal einen Tag gearbeitet haben. Das könnte dann wieder mit meiner Aussage zusammenpassen.

Kann mir aber auch vorstellen, dass sich seit deiner Auskunft was geändert hat, in 2,5 Jahren tut sich doch manchmal einiges, das man im normalen Leben gar nicht so mitbekommt...

Ich werde zwar keine 2 Jahre unterwegs sein, sondern max. 20 Monate, aber mein AL-Geld-Anspruch ist danach wohl eher nicht mehr gegeben. Wie auch immer: Das soll für mich kein Grund sein meine Reise zu verkürzen. Ich werde danach eh erst mal wieder bei meinen Eltern einziehen und keine Kosten haben und hoffe mal doch, innerhalb von 1-2 Monaten wieder einen Job zu haben. ;)

P.S. Online arbeitslos melden geht wohl noch nicht so lange, die war ziemlich stolz auf die neue Funktion auf der Website  ;D  ;D ;D
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dreistein

« Antwort #3 am: 27. Oktober 2011, 21:52 »
Das stimmt natürlich, in 2,5 Jahren kann sich viel tun - sieht man ja z.B. am Online-Angebot des AMS. :D

Es kann aber durchaus zusammenpassen: Wenn du mehr als ein Jahr unterwegs bist, hast du ja (nach der Rückkehr) automatisch weniger als 52 Wochen (=1 Jahr) in den letzten zwei Jahren gearbeitet, und damit keinen Anspruch mehr?!

Wie auch immer, davon lässt man sich ja nicht von der Reise abbringen, wie du schon richtig bemerkt hast. ;)
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Angel

« Antwort #4 am: 27. Oktober 2011, 21:53 »
habs eh schonmal irgendwo geschrieben - es gibt theoretisch bei Kündigung des Arbeitnehmers diese Sperrfrist - ob diese von Seiten des AMS vorgegeben wird hängt vom Ermessen des Beraters ab. (Hab eine Freundin beim AMS die mir das nochmal bestätigt hat)
Ich hab schon mehrmals selbst gekündigt - Arbeitslosengeld beantragt - immer ab dem ersten Tag arbeitslos Geld bekommen. Wer nicht nachfragt bekommt es bestimmt nicht nachgeschmissen. Probieren aber auf jeden Fall, A-Geld zu bekommen, Sperrfrist hin oder her.

Dys mit dem Online finde ich auch lässig, da kann man das gemütlich im Internet erledigen ohne das komische Formular per Hand ausfüllen zu müssen.
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