Thema: Indien Visum - Wiedereinreise  (Gelesen 2679 mal)

sandburg

« am: 12. September 2011, 17:02 »
Ich hatte eigentlich geplant von Indien nach Bhutan und von dort aus zurück nach Indien zureisen. Jetzt habe ich gelesen das die Wiedereinreise zwischen 2 Reisen nur noch mit einem zeitlichen Abstand von 2 Monaten gestattet ist. 2 Monate Bhutan wäre zwar schön aber auch unbezahlbar ;-)

Bei expressvisa.de steht jedoch:
"Reisende, die innerhalb von 2 Monaten mehrmals Einreisen möchten, benötigen eine Sondergenehmigung
Im Konsulat findet eine Einzelfallprüfung statt und es wird die Vorlage eines detaillierten Reiseablaufs (Flugbestätigung / Buchungsbestätigung) verlangt. "

Hat jemand Erfahrung mit dieser Einzelfallprüfung? Ist die eher einfach zubekommen oder ist das eher unrealitisch?
Oder seht ihr eine andere Möglichkeit?
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Flynn

« Antwort #1 am: 13. September 2011, 11:26 »
Mein Tipp: direkt bei der indischen Botschaft anrufen. Solche Drittauskünfte sind meist nicht sehr vertrauenswürdig. Ich war in Indien und kenne Leute die 3 Wochen in Nepal waren bevor sie wieder nach Indien eingereist sind - habe nie etwas von dieser "Sondergenehmigung" gehört. Wir hatten auch eine Wiedereinreise-Visum und da wurde nichts dergleichen gesagt von der Botschaftsseite aus.
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Jens

« Antwort #2 am: 13. September 2011, 12:33 »
In Frankfurt stellt das Konsulat keine Visas mehr aus, das haben sie outgesoucred. Schau mal hier bei Punkt 3!
Dann noch was Neues:

Zitat von: The Consulate General of India Frankfurt
NEUES ONLINE-VISUMBEANTRAGUNGSVERFAHREN AB DEM 20. JUNI 2011
 
Visumanträge werden mit Wirkung vom 20. Juni 2011 nur noch in Form des ausgefüllten Onlineformulars akzeptiert.

Dies gilt dabei sowohl für Fälle, in denen Anträge persönlich am Schalter eingereicht werden, als auch für solche, in denen die Bearbeitung postalisch erfolgt.

Antragsteller werden gebeten, sich dabei bitte an die folgende Vorgehensweise halten:

Rufen Sie die folgende Website auf: https://indianvisaonline.gov.in/visa/
Füllen Sie alle relevanten Felder des Antragsformulars aus und folgen Sie den Anweisungen, um den Antrag zu vollständig auszufüllen.
Drucken Sie den vollständig ausgefüllten Antrag aus.
Reichen Sie bei der für Sie zuständigen Visumoutsourcingagentur eine unterschriebene Kopie des Antrags nebst Foto, Reisepass und entsprechender Gebühr ein.
Bitte klicken Sie hier, um eine inoffizielle deutsche Übersetzung zu sehen, die Ihnen beim Ausfüllen des Antragsformulars helfen soll. Die Daten in diesem Muster können dabei weder gespeichert noch ausgedruckt werden.

Copyright 
(c) 2007 The Consulate General of India Frankfurt. All Rights Reserved
Website designed & maintained by: Statistical Wing, CGI, Frankfurt

Ich würde auf alle Fälle dort mal anrufen oder sogar vorbei gehen, bevor du dann Probleme hast! Ich finde es sehr kompliziert bei ihnen, aber so ist es halt!
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sandburg

« Antwort #3 am: 13. September 2011, 14:02 »
Vielen Dank für die Infos.
Werde auf jeden Fall mal bei der Botschaft nachfragen. Da ich aber erst am Ende der Reise nach Indien möchte (nach ca. 10 Monaten) muss ich das Visum eh unterwegs (Vermutlich Bangkok) beantragen, hoffe dann nur das die Botschaft dort das genau so sieht wie die in Deutschland ;-)
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Jens

« Antwort #4 am: 13. September 2011, 14:10 »
Wenn du das mit den 10 Monaten vorher schon geschrieben hättest, dann hätten wir dir auch gesagt, das du das Visum unterwegs ziehen musst! Ich werde es auch in Bangkok machen, auf meiner Reise! ;)
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staro

« Antwort #5 am: 16. September 2011, 18:53 »
Hallo Sandburg, was kam denn bei deinen Nachforschungen raus? Nach den Infos die ich gesammelt habe sollte es kein Problem sein diese Sondergenehmigung zu bekommen....
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