Hallo!
Obwohl ich zwar schon einiges hier im Forum gelesen und auch Dank euren Erklärungen gut verstanden habe, habe ich dennoch eine Frage zum Thema Ummelden und ALG.
Ich wohne und arbeite derzeit in Düsseldorf. Ich habe aber vor, nächstes Jahr im Oktober auf eine 1 jährige Weltreise aufzubrechen. Hierfür werde ich meinen derzeitigen Job kündigen und meine Wohnung komplett aufgeben. Da mein Reisepass bis dahin ausgelaufen ist, müsste ich vorher einen neuen beantragen.
Ich habe vor, meine Arbeit zum 30.9.12 zu kündigen. Ich weiß, das ich mich 3 Monate vorher, wenn möglich beim Arbeitsamt (telefonisch) melden muss/sollte. Aber mache ich das auch, wenn meine Kündigungsfrist nur 6 Wochen beträgt oder melde ich mich dann erst wenn ich auch wirklich gekündigt habe?
Zum ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit (also am 1.10.12) muss ich mich dann persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Bei meinem persönlichen Erscheinen beim Arbeitsamt kann ich schon erwähnen, dass ich am Tag x.10.12 zu meiner Weltreise aufbreche. Somit bin ich ab diesem Tag abgemeldet. Wenn ich dann nach meiner Reise wieder in Deutschland bin, würde ich mich dann beim Arbeitsamt wieder melden. So weit, so gut.
Meine Frage bezieht sich nun aber auf die zeitliche Abstimmung mit der Ummeldung und der Beantragung meines neuen Reisepasses, und der Zuständigkeit des Arbeitsamtes.
Ich würde dann gerne als Heimatbasis den Wohnsitz meiner Eltern angeben. Meine Eltern wohnen nicht in NRW, sondern in Hessen. Wann sollte ich mich bei meinen Eltern melden? Macht es vielleicht Sinn, dass ich mich schon vor der Kündigung ummelde und dann in Hessen meinen neuen Reisepass beantrage, damit hier schon mal meine aktuelle Adresse auftaucht?
Aber wo müsste ich mich dann arbeitslos melden, in Hessen oder NRW? Und wäre es überhaupt möglich, dass ich mich noch vor meiner Kündigung einfach nach Hessen ummelde, obwohl ich noch in NRW wohne und arbeite?
Oder reicht es auch, wenn ich mich erst in NRW bei meinem Arbeitsamt im Oktober melde, ihnen mitteile, dass ich am Tag x.10.12 auf Weltreise gehe und mich dann in Hessen ummelde?
Welches Arbeitsamt ist dann nach meiner Rückkehr für mich zuständig?
Ich hoffe, meine Fragen wurden verständlich?
Danke für eure Antworten!