Thema: Reiseversicherung STA Travel mit Zusatzpaket – Problem mit zweiter Haftpflicht?  (Gelesen 2594 mal)

weltentdecker

Wir würden gerne unsere Krankenversicherung bei STA Travel abschließen, da uns das Zusatzpaket mit Notfall- und Unfallversicherung ganz gut gefällt und es auch für unter 34-jährige recht günstig ist. In dem Zusatzpaket ist nun auch eine Haftpflicht enthalten, die wir ja eigentlich nicht brauchen, da wir zu Hause natürlich eine haben und die gilt auch weltweit.

Die Haftpflicht für die Reise kündigen klappt auch nicht wirklich, da man ja nur zum Vertragsende kündigen kann und nicht genau zum Reisebeginn. Somit würde eine Lücke hier in Deutschland entstehen, in der wir nicht versichert sind. Daher würden wir die Haftpflicht hier einfach weiterlaufen lassen, kostet ja nicht viel.

Frage: Meint ihr, es könnte dann zu Problemen kommen, weil wir ja dann theoretisch während der Reise zwei Haftpflichtversicherungen laufen haben? Ich meine jetzt im Schadensfall. Nicht, dass sich dann beide Versicherungen gegenseitig die Sache zuschieben und am Ende sich keiner zuständig fühlt? Ich meine mal gehört zu haben, dass es da Probleme geben könnte.  ???

Wäre dankbar für eure Hilfe diesbezüglich!
0

Jens

Ich würde, wenn es eine Schadensfall gibt, diesen nur bei einer Versicherung einreichen und somit bekommt die andere Versicherung vom Schadensfall nichts mit! Wo soll es da ein Problem geben??
0

weltentdecker

Soweit ich weiß, werden solche Versicherungsfälle doch irgendwo zentral gespeichert. Im Internet hatte ich dazu folgendes gefunden:

Zitat
Grundsätzlich ist es nicht statthaft, zwei Haftpflichtversicherungen parallel zu haben. Sollte das der Fall sein (Ausnahme wie von dir beschrieben - durch Eheschließung), so gilt die zuletzt abgeschlossene Versicherung als ungültig - sprich nur der erste Versicherungsträger muss zahlen.

Im Fall der Doppelversicherung durch Eheschließung haften beide Gesellschaften als Gesamtschuldner. Die gemeinsam geleistete Scahdenssumme darf die tatsächliche Schadenssumme nicht übersteigen!

In dem Beispiel geht es halt um eine Eheschließung, aber an sich steht da halt, dass 2 Haftpflichtversicherungen nicht statthaft sind. Ich finde dazu aber nichts offizielles, wie genau die Regelung ist  >:( Daher bin ich nun etwas verunsichert...

0

Romy

Gutes Thema, hab das gleiche "Problem" mit Haftpflicht und Unfallversicherung...möchte kündigen, aber sie laufen noch eine gewisse Zeit parallel.
Soweit ich weiß, zahlt bei Haftpflicht eine Versicherung den Schaden..solange du es nur bei einer einreichst, betrügst du ja auch nicht. Bei Unfall hingegen müssten beide Versicherungen zahlen, da gilt die Deckungssumme, nicht wie bei Haftpflicht der tatsächliche Sachschaden.

Hat jmd Erfahrungen damit?
0

weltentdecker

So, jetzt hab ich tatsächlich noch was dazu gefunden im Versicherungsvertragsgesetz (gibt natürlich für alles in Gesetz  :D):

Zitat
§ 58.
(1) Wer für ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern Versicherung nimmt, hat jedem Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich Mitteilung zu machen.
(2) In der Mitteilung ist der Versicherer, bei welchem die andere Versicherung genommen worden ist, zu bezeichnen und die Versicherungssumme anzugeben.

§ 59.
(1) Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), so sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, daß dem Versicherungs-Nehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt, der Versicherungs-Nehmer aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
(2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet deren Zahlung ihnen dem Versicherungs-Nehmer gegenüber vertragsmäßig obliegt. Findet auf eine der Versicherungen ausländisches Recht Anwendung, so kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgebenden Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
(3) Hat der Versicherungs-Nehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer gebührt, sofern er nicht bei der Schließung des Vertrags von der Nichtigkeit Kenntnis hatte, die Prämie bis zum Schluß der Versicherungs-Periode, in welcher er diese Kenntnis erlangt.

Wäre also wohl besser, wenn man nur eine Haftpflichtversicherung hat....
0

Jens

Dann rufe doch bei deinem Versicherungsfritzen mal an und frag ihn! Vielleicht bezieht sich das auch darauf, dass sie sich dann die Schadenssummer teilen, oder wenn es über deine vereibarte Summe geht dann beide ihr Maximum zahlt  und dann dann keinen Eigenanteil hast! wäre aber bestimmt ein teurer Fehltritt!
0

weltentdecker

Tja, das zweite "Problem" ist, dass ich meine derzeitige Haftpflicht per Januar kündige, da dies ein alter und teurer Vertrag ist und ich mir eine neue machen wollte. Also kann ich derzeit nicht nachfragen.

Wenn es eine Haftpflicht gäbe, die man monatlich kündigen könnte, würd ich einfach für die 3 Monate eine abschließen, aber die laufen ja immer ein Jahr  >:( echt doof... Verstehe sowieso nicht, warum die die Haftpflicht mit in das STA Paket reinmachen, wo die doch eh jeder hat. Und die gelten ja auch alle immer weltweit. Braucht man also nix extra für die Reise. Hatte bei STA schon angefragt, ob ich das Paket ohne Haftpflicht abschließen kann, aber das geht nicht.
0

Tags: haftpflicht 
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK