Thema: Sperrfrist Arbeitsamt umgehen wenn man neuen Arbeitsvertrag hat?  (Gelesen 2690 mal)

kraki

Hi,

erstmal vielen Dank für das super tolle Forum!

Nach meiner Kündigung bin ich jetzt auch auf ein Problem gestossen und würde mich sehr freuen, wenn ihr mir mit Eurem Know-how weiterhelfen könnt.

Das Arbeitsamt hat mir aufgrund meiner eigenen Kündigung vor einigen Tagen den Bescheid über die 3-monatige Sperrfrist zukommen lassen. Die Sperrfrist würde während unserer 5-monatigen Südostasien reise verstreichen aber ja vom Gesamtanspruch (12 Monate) abgezogen werden, so dass 9 Monate danach übrig bleiben.

Nun habe ich bereits einen Arbeitsvertrag auf einem Schiff unterschrieben für 6 Monate. Der Arbeitsbeginn ist 2 Monate NACH der Rückkehr aus Asien (in den 2 Monaten würde ich also erstmal ALG beziehen). Selbst nach 6 Monaten Schiff hätte ich (da unter einem Jahr gearbeitet und keinen neuen Anspruch erworben) wieder meinen Restanspruch zur Verfügung.

Dieser neue Arbeitsvertrag dürfte eigentlich ein Grund sein die Sperrfrist zu umgehen, da man nicht grob fahrlässig gekündigt hat d.h. ich könnte theoretisch noch Einspruch gegen den Bescheid erheben.

Problem ist eigentlich nur, dass ich mich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage fühle zu entscheiden ob ich den Arbeitsvertrag wirklich antreten möchte (es ist wirklich ein jahrelanger Traum von mir und ein guter Job wo man an Land kommt allerdings bin ich in einer Beziehung (Verdienst ist auch nicht wie vorher und ich bin keine Anfang 20 mehr aber das find ich eigentlich irrelevant) -> was sagt ihr dazu :) ;D)?

Jedenfalls frage ich mich: Was passsiert wenn ich die Sperrfrist auf dem Wege oben umgehe und den Job auf dem Schiff dann doch nicht annehme. Bekomme ich dann zu diesem Zeitpunkt die Sperrfrist vom Arbeitsamt? Oder soll ich mir den Stress sparen und einfach auf die 3 Monate Anpruch verzichten.....?!

Habt ihr Erfahrungen oder Tipps wie ihr vorgehen würdet?

VG Kraki



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Vombatus

« Antwort #1 am: 27. Dezember 2012, 19:31 »
Ist es nicht so, dass du nach dem du 6 Monate auf dem Schiff gearbeitet hast, immer noch Anspruch auf dein ALG hast?
Ich dachte nachdem du dich jetzt arbeitslos gemeldet hast, hast du insgesamt 4 Jahre lang Zeit deinen Anspruch auf 12 Monate ALG geltend zu machen (minus den 3 Monate Sperrfrist und minus 2 Monate Leistung die du bekommen hast). Also einen Restanspruch von 7 Monaten. Frag mal beim Arbeitsamt nach.

???
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kraki

« Antwort #2 am: 27. Dezember 2012, 23:22 »
das auf jeden fall, dann hätte ich noch anspruch aber eben nur noch 9 Monate durch meine 3-monatige Sperrfrist (bzw. dann nur noch 7 monate da ich 2 monate ja schon zwischen Rückkehr und Arbeitsbeginn in anspruch genommen hätte).
theoretisch könnte ich jedoch statt 9 monate 12 rausholen wenn ich dem Arbeitsamt jetzt schon sagen würde dass ich einen neuen arbeitsvertrag habe (dann bin ich aber drauf festgenagelt.........)

Im Grunde habe ich ja wie alle nicht vor die 12 Monate ALG wirklich zu nutzen ........
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kraki

« Antwort #3 am: 28. Dezember 2012, 16:05 »
vielleicht mal anders gefragt: die Sperrfrist kann man auch später noch bekommen nicht nur am Anfang oder?
Ich würde keine Sperrfrist bekommen weil ich einen neuen Arbeitsvertrag habe, wenn ich diesen jedoch nicht antreten würde dann würde mir das AA zu diesem Zeitpunkt eine Sperrfrist verhängen (und dann wäre ich nicht 3 Monate im Ausland und die Sperrfrist würde verstreichen.)

Also aus Sicherheit lieber auf die volle Anspruchszeit verzichten und mich direkt jetzt für 3 Monate sperren lassen oder?
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