Hallo zusammen!
Ich habe nun schon einiges gelesen zum Thema ALG I und längere Reise, bin für meinen Fall aber noch immer nicht ganz schlau geworden. Ich habe vor ab Herbst eine längere Reise zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich dann nicht ganz 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber gearbeitet.
Mein jetziger Stand ist folgender:
- Man bekommt ALG I für 12 Monate, wenn man in den letzten 24 Monaten 12 Monate beschäftigt war. Dies träfe auf mich zu.
- Wer seine Beschäftigung selber kündigt hat eine Sperrfrist von 3 Monaten. Diese Sperrfrist vergeht unabhängig davon, ob man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht oder nicht, direkt nach Ende der Beschäftigung.
- Für mich heißt das: Gehe ich nach meiner Beschäftigung für einen Zeitraum < 12 Monate auf Reise, so kann ich nach meiner Wiederankunft in DE direkt ALG I beziehen.
Ich hatte deshalb vor meine Reise auf ca. 10 Monate zu beschränken, um rechtzeitig wieder hier zu sein. Ungefähr einen Monat wäre ich nach Ende meiner Beschäftigung noch hier in DE.
Nun bin ich darauf gestoßen, dass man das Recht hat, seine ALG I Bezüge bis zu 4 Jahre in die Zukunft zu verschieben (§118 SGBIII, Dispositionsrecht?). Ich würde dann gerne länger, vermutlich für ca. 15 Monate verreisen. Aber ich verstehe nicht, wie es sich dann mit der Sperrfrist verhält, und ob ich mein Dispositionsrecht in der Sperrfrist überhaupt gebrauchen kann.
1. Nach der Kündigung kann man sich arbeitssuchend melden.
2. Ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung kann man sich arbeitslos melden. Aber geht das auch, wenn man eine Sperrfrist hat?
3. Das Dispositionsrecht kann man gebrauchen, sofern man mind. 1 Tag Arbeitslosengeld bezogen hat. Zählt die Sperrfrist da auch zu oder müsste ich die 3 Monate Sperrfrist noch in Deutschland verweilen, dann einen Tag ALG I beziehen um dann mein Dispositionsrecht zu gebrauchen und aufzubrechen?
Ich finde leider keine klaren Informationen, oder ich verstehe es nicht richtig.
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht und kann mir helfen?
Grüße