Thema: online arbeitssuched melden -eure Erfahrungen?  (Gelesen 3769 mal)

guj8486

« am: 23. Dezember 2010, 11:17 »
Hallo zusammen,

hat sich jemand von euch schonmal onine arbeitssuchend gemeldet? Ich bin nur gerade etwas verwirrt, weil da einige Fragen drinstehen, wie zum Beispiel, ob ich sofort wieder anfangen kann zu arbeiten? Ob ich mich schon wieder neu beworben hab?...  Und diese Fragen werd ich natürlich alle mit nein beantworten (müssen). Kommt das aber nicht doof, wenn eigentlich ganz klar und deutlich rauskommt, dass man keinen neuen Job annehmen will? Fragen die da nicht doof nach? Ich seh mich dann schon vor dem Typen sitzen und nicht wissen, was ich sagen soll, weil ich die Weltreise definitv nicht erwähnen will...   ???
Hab hier schon öfters gelesen, dass ihr in euren Unterlagen 'berufliche Auszeit' geschrieben habt -wollen die dann wissen wie lang und wieso und was ihr in der Zeit machen wollt??

Viele Grüße und danke schomal für eure Tipps!  ;)


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Lelaina

« Antwort #1 am: 23. Dezember 2010, 13:01 »
Wo liegt denn da dein Problem?
Ich werd mich auch arbeitslos melden und gleich sagen, dass ich hier weggehe, damit die mir mit ihren dämlichen Bewerbungen nicht auf den Senkel gehen.
Ist doch mein Leben, können die ruhig wissen dass ich hier abzwitscher.

guj8486

« Antwort #2 am: 23. Dezember 2010, 13:05 »
Naja, irgendjemand (hab den Link leider nicht parat) hat mal geschrieben, dass er Probleme hatte, weil er gesagt hat, dass er auf Weltreise gehen würde und die von der AA dann meinten, dass er dem deutschen Arbeitsmarkt dann ja nicht zur Verfügung stehen würde und keine Bescheinigung für ALG I bekam...   Klar, andere haben auch mit offenen Karten gespielt und 'Glück' gehabt, aber ich hab ziemlich schiss, dass die bayerischen Menschen auf er AA da ziemlich Stress machen -das können die hier nämlich ziemlich gut ;)
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weltentdecker

« Antwort #3 am: 23. Dezember 2010, 14:44 »
Wie lange wäre denn die Arbeitslosigkeit bis zum Beginn der Reise? Im Zweifel beantworte die Fragen halt einfach alle mit ja. Dann schicken die dir halt ein paar Vorschläge zu, wo du dich bewerben sollst. Das machst du dann halt einfach nicht. Bis die da mal nachfragen, vergeht auch etwas Zeit. Und dann meldest du dich ja eh schon wieder ab und gehst auf Reisen. Also was soll’s….
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Lelaina

« Antwort #4 am: 23. Dezember 2010, 14:58 »
Kann deine Bedenken schon verstehen, aber im Endeffekt ist dein Anspruch gesetzlich geregelt.
Solange du im Ausland bist, bekommst du schließlich auch kein Geld.
Und sich vorher zu melden musst du ja machen, um deine Ansprüche zu sichern für die Zeit nach der Reise.

Im Zweifel würd ich es dann auch machen wie Weltendecker.

guj8486

« Antwort #5 am: 23. Dezember 2010, 23:27 »
Wie lange wäre denn die Arbeitslosigkeit bis zum Beginn der Reise?

Naja, die Arbeitslosigkeit an sich sind nur ca. 2 Wochen, das ist auch gar nicht das Problem. Aber arbeitssuchend muss ich mich ja spätestens 3 Monate bevor mein Vertrag gekündigt wird melden und das wäre jetzt...

Naja, aber werd's dann wahrscheinlich so machen, wie ihr gesagt habt...  Wird schon schief gehen!  Oh man, diese Bürokratie!!!  ::)
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Vombatus

« Antwort #6 am: 24. Dezember 2010, 13:58 »
mach dir da keine Gedanken.

Wenn du kündigst bekommst du so oder so eine 3 Monatssperre (egal ob du dich 3 Monate vor oder erst ab der Abeitslosigkeit arbeitssuchend meldest). Hauptsache du meldest dich arbeitssuchend ... bevor du dann weg bist, sagst du, dass du für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst ( dafür gibt es ein Formular).

Du bekommst einen Brief vom AA in dem steht, dass du 12 Wochen kein Geld bekommst ... und auch danach nicht, weil du für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.

Fertig.
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Lelaina

« Antwort #7 am: 24. Dezember 2010, 19:06 »
Kann man ungefähr sagen wie lange es dauert bis man diesen Wisch hat?
Den muss man ja haben bevor man aufbricht?

Meine Abreise ist am 3. April, arbeitslos werde ich (wegen eigener Kündigung) ab dem 1. April sein.
Hab vor mich im Januar oder Februar bei der AA zu melden. Sollte ja reichen?

guj8486

« Antwort #8 am: 27. Dezember 2010, 13:10 »
Hallo Lelaina,

also das dauert soweit ich das hier rauslesen konnte teilweise 4-6 Wochen, das heißt, dass es reichen würde, wenn du dich im Februar arbeitslos melden würdest. Arbeitssuchend musst du dich aber spätestens drei Monate bevor du arbeitslos bist melden!!! Sonst kriegst du nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch noch Leistungsabzug (oder nicht so lang ALG 1...). Du musst dich also noch dieses Jahr arbeitssuchen melden und das kannst du aber erstmal online machen, damit du die Frist wahrst.

https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/arbeitsuchendMelden.html?execution=e2s1

Die rufen dich dann anscheinend an, um einen persönlichen Termin mit dir auszumachen.

Hab die Fragen bei der online arbeitssuchend Meldung jetzt doch ehrlich ausgefüllt, aber werd die Weltreise trotzdem erst kurz vor knapp mitteilen und solang einfach sagen, dass ich 'ne berufliche Auszeit brauch und erstmal schauen will, in welche Richtung ich mich orientieren möchte...


Wird schon werden! ;)
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lucke99

« Antwort #9 am: 29. Dezember 2010, 00:02 »
versteht mich jetzt bitte nicht falsch... aber was wäre den im Fall des Falles das ich mich im Ausland auf Stellen direkt vor Ort bewerbe ?
Müsste mir doch das AA anerkennen oder ?
Bewerbung-  Absage oder evtl sogar ned Einladung. Zu guterletzt vielleicht sogar noch die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch??? *lol*

Zur Info... Nein ich will den armen Staat nicht bescheißen
Nein ich will nicht gegen das Gesetz verstoßen aber leider hab ich ( auch wenn ich nur sekundäre Erfahrung dabei habe) die Schnauze gestrichen voll wie Die Arge die Leute behandelt.

Gruß

lucke99
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karoshi

« Antwort #10 am: 29. Dezember 2010, 09:26 »
@lucke99: wenn Du im Ausland bist, kannst Du per Definition nicht in Deutschland arbeitslos sein. Es sei denn, Du bist gerade im von der AA genehmigten Urlaub, der auch Arbeitslosen zusteht.

Arbeitssuchend musst du dich aber spätestens drei Monate bevor du arbeitslos bist melden!!! Sonst kriegst du nicht nur die 3 Monate Sperre, sondern auch noch Leistungsabzug (oder nicht so lang ALG 1...).
Genau gesagt kriegst Du dann zusätzlich zu den 3 Monaten eine weitere Sperre von einer Woche. Beide Zeiten werden von der Gesamtbezugsdauer für ALG1 abgezogen.

LG, Karoshi
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Lelaina

« Antwort #11 am: 03. Januar 2011, 00:35 »
Lucke99, danke für den Hinweis!
Hab ihn nur leider viel zu spät gelesen, da ich jetzt ne Woche in der Schweiz war und mich hier auf der Seite nicht rumgetrieben habe.

Dann werde ich die Onlinemeldung gleich morgen (oder heute.. ist ja nach Mitternacht) nachholen.
Kann es net ändern, sollen se mich eben noch ne Woche sperren, bringt mich net um ;-)

Da fällt mir ein... Heute in 3 Monaten ist es soweit... Noch genau 3 Monate!!

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