Thema: Du bist länger als zwei Jahre weg? Willst danach ALG? Lesen!  (Gelesen 2497 mal)

wwwalker

hallo zusammen,

nur ein kurzer Erfahrungsbericht zur Warnung:

Wir kommen gerade von zwei Jahren und zwei Monaten Weltreise zurück.

Da ich so unclever war, und mich auf die Beratung meiner Zuständigen vom Arbeitsamt verlassen habe, ist mir mein Anspruch auf ALG aus meiner Beschäftigung vor der Weltreise flöten gegangen.


lange Rede, kurzer Sinn: Es ist absolut wichtig, dass Euer Antrag auf ALG VOR eurer Abreise bewilligt worden ist! Ihr müsst den Bewilligungsbescheid vorliegen haben und idealerweise ist auch schon Geld auf Euer Konto geflossen!
nur SO könnt ihr Euch den Anspruch auf vier Jahre sichern!

Lasst Euch nicht bequatschen, dass ihr keinen Antrag stellen könnt oder braucht, weil ihr ja eh gleich wieder weg seid, und dies dann noch nach Eurer Rückkehr machen könnt.

Im Zweifelsfall würde ich heute lieber noch zwei Wochen dableiben und ALG beziehen, und damit den Anspruch sichern, bevor ich auf die Reise starte.

Liebe Grüsse, caro
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karoshi

« Antwort #1 am: 19. Januar 2010, 15:19 »
Kleine Ergänzung von mir: das gilt nicht nur, wenn Du über zwei Jahre weg bist, sondern schon dann, wenn es mehr als 370 Tage sind. Die Anwartschaftszeit für ALG1 ist nur dann erfüllt, wenn Du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

LG, Karoshi
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reisende

« Antwort #2 am: 03. November 2010, 11:17 »
Das ist ja Wahnsinn,

mir hat man am Telefon auch gesagt, dass ich mich angeblich gar nicht arbeitslos melden müsse.
Dauert die Bewilligung 2 Wochen? Ich habe noch 1,5 Wochen...

Grüße,
Nina
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reisende

« Antwort #3 am: 03. November 2010, 11:31 »
Bei mir ist es allerdings "nur" eine Vertragsaussetzung von 1,5 Jahren. Wenn aber doch noch eine Kündigung erfolgen sollte, bin ich ja nicht mehr sozialversichert gewesen bis dahin...
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reisende

« Antwort #4 am: 03. November 2010, 15:01 »
Übrigens hat man mir erklärt, dass aus Datenschutzgründen die Daten nach 10 Monaten sowieso gelöscht werden und es daher keinen Sinn macht, wenn ich mich jetzt arbeitslos melde. Was haltet ihr davon???
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karoshi

« Antwort #5 am: 03. November 2010, 18:10 »
Da hat man Dich, auf gut Deutsch gesagt, verarscht.
Zunächst mal gibt es für bestimmte Daten (und dazu gehören auch ausgezahlte Leistungen und sozialversicherungsrelevante Daten) sogar eine Aufbewahrungspflicht. Und außerdem spielt es gar keine Rolle, ob die irgendwelche Daten löschen: Wenn Du mit einem Bewilligungsbescheid nachweisen kannst, dass Du innerhalb der letzten 4 Jahre Ansprüche hattest, die Du nicht voll genutzt hast, dann müssen sie die Daten eben wieder eingeben.
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