Hallo!
Wir planen mit Hilfe unbezahlten Urlaubs eine sechsmonatige Afrikarundreise, und ich habe eine Frage bzgl. der privaten KV in Deutschland.
Die Tante von meiner Versicherung hat mir erklärt, daß ich durch den UU bzw. den Gehaltsausfall wieder versicherungspflichtig werden würde. Daher müßte ich dann zurück in die gesetzliche KV, wo ich dann erneut eine Mindestverweildauer von drei Jahren hätte.
Ich kann das nicht so richtig glauben, da ich mich ja in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinde und nach dem Urlaub auch wieder mein altes Gehalt beziehe.
Weiß da jemand genaueres?
Habe schon im Forum gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Viele Grüße,
Goldmole