Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegst, kannst Du Dich problemlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Der Fall beim Arbeitslosengeld dürfte komplizierter liegen, da Du Dir den Anspruch ja in Österreich erworben hast. Ich weiß jetzt nicht, wie die gegenseitige Anerkennung solcher Ansprüche zwischen AT und D funktioniert, würde aber mal vermuten, dass es irgendwie geregelt ist.
LG, Karoshi