Thema: Arbeiten in Österreich und jetzt Weltreise mit Basis in D  (Gelesen 2067 mal)

Mr. G

Hallo Leute,

ich arbeite schon seit mehreren Jahren in österreich und da bin ich dementsprechend auch krankenversichert.
Jetzt habe ich zum Ende Februar gekündigt und möchte ab Mitte März auf Weltreise. Meinen deutschen Wohnsitz (bei meinen Eltern) habe ich nie aufgegeben. Dort möchte ich auch meine Heimatbasis einrichten. Den österreichischen Wohnsitz gebe ich auf.
Für die Zeit im Ausland schließe ich eine Auslandskrankenversicherung ab.
Meine Idee war jetzt mich ab März arbeitslos zu melden und mich dann kurz vor Abflug abzumelden. Um in der Zeit vor und nach der Reise in Deutschland krankenversichert zu sein muss ich in eine gesetzliche Krankenversicherung. Geschieht das automatisch bei der Arbeitslosmeldung? Im Moment habe ich keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (auch nicht Anwartschaft), kann ich mich dann einfach bei AOK, Barmer usw. anmelden?

greets
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karoshi

« Antwort #1 am: 04. Januar 2010, 16:02 »
Wenn Du Deinen Hauptwohnsitz nach Deutschland verlegst, kannst Du Dich problemlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.

Der Fall beim Arbeitslosengeld dürfte komplizierter liegen, da Du Dir den Anspruch ja in Österreich erworben hast. Ich weiß jetzt nicht, wie die gegenseitige Anerkennung solcher Ansprüche zwischen AT und D funktioniert, würde aber mal vermuten, dass es irgendwie geregelt ist.

LG, Karoshi
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Mr. G

« Antwort #2 am: 05. Januar 2010, 11:06 »
"....problemlos bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden..." heißt das ich melde mich arbeitslos und dann ruf ich einfach bei AOK oder Co an. Die Beiträge bezahlt dann das Arbeitsamt, oder? Und am Abflugstag meld ich mich dann beim Arbeitsamt ab und bei der Krankenkasse auf Anwarschaft.
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karoshi

« Antwort #3 am: 05. Januar 2010, 11:29 »
Das heißt, Du meldest Dich bei der Krankenkasse an (das musst Du sogar machen, denn es besteht in Deutschland Krankenversicherungspflicht) und sagst dann der Arbeitsagentur, welche Kasse das ist. Für Arbeitslose übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge, und zwar auch während einer eventuellen Sperrfrist.

Während der Reise brauchst Du keine Anwartschaft, wenn Du eine vollwertige Auslandskrankenversicherung abschließt.
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