Thema: Arbeitslos-Meldung bei 4-monatiger Reise  (Gelesen 2377 mal)

weltenpan

« am: 25. April 2010, 19:17 »
Hallo,

ich finde es klasse, wie viele Infos man auf dieser Seite und im Forum findet. Trotzdem haben mich manche Aussagen etwas beunruhigt bzgl. der Arbeitslosenmeldung. Ich hätte jetzt spontan auch mit offenen Karten gespielt und hoffe ich habe nichts übersehen. Würde mich riesig über eure Hilfe freuen...

In meinem Fall dauert die geplante Reise kein Jahr, sondern nur knapp vier Monate: Mein befristeter Vertrag läuft regulär Ende August aus. Mitte September gehts dann los, bis Januar bin ich auch schon wieder zurück. Lt. Vertrag habe ich eine gesetzliche Pflicht mich drei Monate vor Ablauf meines befristeten Vertrags arbeitssuchend zu melden. Dann würde ich gerne auch offen ansprechen, dass ich erst ab Januar wieder einen Job suchen/annehmen möchte. Gleichzeitighabe ich geplant, mich zum 01.09. an meinem aktuellen Wohnsitz abmelden und bei meinen Eltern wieder anzumelden. Ich würde also gerne ab 01.09. über die AG sozialversichert werden, das ALG aber natürlich erst ab Januar beziehen. Wie gehe ich am besten vor?

Vor allem frage ich mich: Was passiert in der Zeit zwischen Arbeitssuchend-Meldung und Arbeitslosen-Meldung? Ich würde schon deshalb gerne mit offenen Karten spielen, weil es kein Sinn machen würde, mir vor der Reise Vermittlungsangebote zu machen.

Mein Plan ist also momentan:
- mich zur Wahrung der Frist am aktuellen Wohnsitz arbeitssuchend zu melden und offen zu sagen, wie ich es vor habe
- mich mit  der Ummeldung beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden und gleich zu sagen, dass ich zwei Wochen später bis Jan. weg bin
- im Jan. zurückzumelden und hoffentlich bald ne neue Stelle zu finden :-)

lieben Dank im Vorraus & Grüße!
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karoshi

« Antwort #1 am: 23. Mai 2010, 12:50 »
Oops, wieso hat denn hier noch keiner geantwortet? Muss ich auch übersehen haben... :(

Also, mit der Arbeitsagentur regelst Du das so, dass Du Dich ende Mai arbeitssuchend meldest, und zwar zum Januar. Da Du nur 4 Monate unterwegs bist, brauchst Du Dir den Stress mit der Arbeitslosmeldung vor der Reise nicht anzutun.

Ohne Arbeitslosmeldung wirst Du allerdings nicht von der AA sozielversichert. Das sollte aber auch kein Problem darstellen, weil Du meines Wissens nach Ende der Beschäftigung bis zu einem Monat beitragsfrei bei Deiner KV nachversichert bist. Verbindliche Auskünfte dazu können die Dir geben.

LG, Karoshi
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weltenpan

« Antwort #2 am: 06. Juni 2010, 18:43 »
Vielen Dank für deine Antwort Karoshi! So wie du das vorschlägst, hatte ich das auch schon überlegt. Allerdings hatte ich gelesen, dass man gesetzlich verpflichtet sei, Mitglied in einer KV zu sein, solange man noch einen Wohnsitz in Deutschland hat. Würde ich ohne Arbeitslosmeldung von Sept. bis Jan weg sein, dann hätte ich in diesem Zeitraum lediglich die Auslandskrankenversicherung - genügt diese denn, um diesen Anspruch zu erfüllen?
Bzw. was ist im Falle eines Rücktransports nach Deutschland wg. Krankheit? Weiß hier jemand Bescheid?
Herzlichen Dank...
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reisende

« Antwort #3 am: 03. November 2010, 10:59 »
Bei meiner KV kann ich den Vertrag für die Reisezeit unterbrechen. Ich melde mich wieder an, sobald ich zurückkomme. Ich brauche keine Anwartschaft. Wie das bei einem Rücktransport aussieht, weiß ich allerdings nicht. Ich nehme an, dass ich mich da ebenfalls bei der Barmer zurückmelden muss.

Die Frage bleibt natürlich: Was ist, wenn man sich z.B. im Koma o.ä. befindet und sich daher nicht zurückmelden KANN?
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reisende

« Antwort #4 am: 03. November 2010, 11:06 »
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