Hallo,
wir werden am den 01.03.2010 für 6 Monate durch die Weltgeschichte reisen. Vorher ist ja einiges zu klären.
Bevor ich zu meiner Frage komme, muss ich erstmal meine Situation erläutern.
Wir haben beide zum 28.02.10 einen Auflösungsvertrag unterschrieben und werden wahrscheinlich schon ab dem 20.02. losfliegen. Nun habe ich mich bereits im November (3 Monate vor der anstehenden Arbeitslosigkeit) fristgerecht "arbeitssuchend" gemeldet und hatte daraufhin ein erstes Gespräch beim Arbeitsamt. Mein Vorhaben war eigentlic mich zum 01.03 arbeitslos zu melden, mich daraufhin abzumelden zum 02.03. um die Sperrfrist verstreichen zu lassen und da ich die Info hatte, dass bei Rückkehr und dann anstehénder Arbeitslosigkeit die Arbeitstätigkeit der letzten 2 Jahre abgefragt wird und danach die Länge als auch die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet wird. Ich dachte also, würde ich mich erst zum August arbeitslos melden, so würden die 6 Monate meiner Weltreise mit einbezogen werden und die Höhe als auch die Länge der Zahlung wäre geringer.
Nun hatte ich gestern ein telefonisches Gespräch mit der Leistungsstelle der Arbeitsagentur die mir folgendes sagte:
1. Die Sperrfrist läuft automatisch ab auch OHNE arbeitslos gemeldet zu sein, da ich mich zum 01.03. arbeitssuchend gemeldet habe.
2. Die Höhe und die Länge richtet sich zwar nach der Arbeitstätigkeit der letzten 2 Jahre, aber gefordert werden "nur" 12 Monate durchgehende Arbeitstätigkeit in den letzten 2 Jahren egal ob da nun 6 Monate Weltreise mit beinhaltet sind oder nicht.
Sprich, ich bräuchte mich gar nicht arbeitslos melden und hätte keine Nachteile dadurch.
Denkt ihr, ich kann diesen Aussagen vertrauen, oder würdet ihr euch trotzdem arbeitslos melden. Wie sind eure Erfahrungen?
Liebe Grüße und scheisse ist das alles kompliziert!