Thema: KV nach Zivildienst bis Reiseantritt  (Gelesen 1917 mal)

Andy

« am: 11. März 2010, 21:44 »
Seit dem 01.09.09 bin ich Zivildienstleistender. Zuvor war ich arbeitstätig und habe mich zu Beginn meiner Dienstzeit bei meiner KV gemeldet, diese hat mir auch bestätigt das mein Leistungsanspruch während der Dienstzeit ruht.
Vom BAZ (Bundesamt für Zivildienst) gab es auch einen Vordruck mit dem ich mich nach Ende der Dienstzeit (31.05.10) wieder bei der KV melden muss um dort wieder versichert zu sein. So weit klar.
Habe mich bereits vorletzte Woche (also innerhalb der 3-Monats Frist) bei der Arbeitsagentur gemeldet.

Heißt das nun für mich:

- ca. 2 Wochen vor Ende Zivildienst (17.05.10) zum 01.06.10 bei KV anmelden <--- LOGISCH!
- ca. am 14.06.10 zum 23.06.10 (Beginn Reise) abmelden/kündigen? <--- ???

Danke für eure Ratschläge!  :)
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Flynn

« Antwort #1 am: 12. März 2010, 08:52 »
Jap, du musst kündigen. Es wäre ziemlich unsinnig die KV weiterlaufen zu lassen. Das macht nur Sinn, wenn du in der EU reist.
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karoshi

« Antwort #2 am: 12. März 2010, 10:33 »
Ja, Du musst dann kündigen. Um kündigen zu können, brauchst Du eine Langzeit-Auslands-Krankenversicherung, falls Du Deinen Wohnsitz in Deutschland behältst (was generell ratsam ist).

LG, Karoshi
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Andy

« Antwort #3 am: 12. März 2010, 12:55 »
Ja die Langzeit-Auslands-KV werde ich in den nächsten Wochen abschliessen. War mir nur nicht sicher ob die Kündigung der "normalen" KV nötig ist!
Vielen Dank! :)
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