Thema: Arbeitslosmeldung und Auslandskrankenversicherung  (Gelesen 3508 mal)

jawde

« am: 07. Oktober 2009, 13:57 »
Hallo erstmal.

Ich verfolge dieses Forum schon länger und bin durchaus sehr von der Seite angetan. Nur mal als Lob vornweg...
Da die Fälle sehr individuell sind, wollte ich lieber einmal zuviel posten, als dann später auf die Nase zu fallen.

ich habe vor zwei Wochen den Entschluß gefasst mich für ca. ein Jahr auf (m)eine Reise zu begeben. Hab meinen Job gekündigt (Auflösungsvertrag zum 03.12.2009), Auto und Motorrad verkauft und meine Wohnung ist auch schon untervermietet. All das in so kurzer Zeit. Ich dachte nicht dass alles so schnell ginge. Ich hab noch einige Tage Resturlaub und mir ein Ticket zum 20.11.2009 gebucht

Leider bin ich mir beim Thema Arbeitslosigkeit noch etwas unsicher. Ich habe mich bereits arbeitssuchend gemeldet und am 09.10. auch schon einen Termin bei der berufsberatung und am 16.10. einen zur Arbeitslosmeldung mit allesn Unterlagen vom Arbeitgeber. Mein Plan war einen Tag (03.12.) arbeitslos zu sein um den Anspruch zu sichern und mich dann schriftlich am 04.12. abzumelden (mein Bruder würde den vorgeschriebenen Brief einwerfen). Seht Ihr dabei ein zu großes Risiko, da ich ja nicht mehr in D bin?

Zum Thema Auslandsversicherung habe ich einiges gelesen, hätte aber gerne auch hier nochmal ein Feedback. Ich bin derzeit bei der BKK-Mobiloil bis zum letzten Arbeitstag versichert. Danach (am 03.12.) bin ich das auch weiterhin, allerdings zahlt die Beiträge die Arbeitsagentur. Mit dem Tage meiner Abmeldung bin ich nicht mehr in D versichert, da ich ja auch nicht im Lande bin. Ich wollte beim ADAC eine Auslandsversicherung abschließen, die ab dem 20.11.2009 läuft. Die 50 Euro Selbstbeteiligung sehe ich nicht als ein Problem, bei Kleinigkeiten spar ich mir eh lieber den Papierkram und bei Brüchen oder OPs machen 50 Euro auch nicht viel.
-Was passiert mit meiner Krankenzusatzversicherung, wenn ich nicht mehr pflichtversichert bin?
-Was passiert, wenn ich im Koma zurück nach D tranportiert werde, wer trägt die kosten der Krankenversicherung?
Mein Bruder hat eine Generalvollmacht von mir und könnte mich bei der BKK wieder anmelden, aber kann er dies auch beim Arbeitsamt?

Fällt Euch noch eine Lücke auf oder habt Ihr noch einen aktuellen Tipp?

Sorry für die ausführliche Schreibweise aber momentan kreist so einiges in meinem Hirn ;)
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karoshi

« Antwort #1 am: 07. Oktober 2009, 14:26 »
Hallo Jawde,

Mein Plan war einen Tag (03.12.) arbeitslos zu sein um den Anspruch zu sichern und mich dann schriftlich am 04.12. abzumelden (mein Bruder würde den vorgeschriebenen Brief einwerfen). Seht Ihr dabei ein zu großes Risiko, da ich ja nicht mehr in D bin?
Die Entscheidung, ob Du beim Straftatbestand des Betrugs ein zu großes Risiko siehst, kann Dir keiner abnehmen. In dem Fall, dass das entdeckt wird (was gar nicht so unwahrscheinlich ist), musst Du nicht nur mit Rückzahlungen rechnen, sondern auch mit Wegfall Deiner Leistungsansprüche und einer Strafanzeige.

-Was passiert, wenn ich im Koma zurück nach D tranportiert werde, wer trägt die kosten der Krankenversicherung?
Mein Bruder hat eine Generalvollmacht von mir und könnte mich bei der BKK wieder anmelden, aber kann er dies auch beim Arbeitsamt?
Die Kosten der Krankenversicherung trägst in diesem Fall Du. Dein Bruder kann Dich nicht beim Arbeitsamt anmelden, denn das muss zwingend persönlich erfolgen (nur abmelden kann man sich per Brief), und außerdem bist Du nur arbeitslos, wenn Du eine Arbeit suchst. Welche Tätigkeit schwebt Dir so als Komapatient vor? ;)

Nein, ich fürchte, da Dein Arbeitsvertrag noch läuft, wenn Du losfliegst, kannst Du Dich erst hinterher arbeitslos melden.

LG, Karoshi
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jawde

« Antwort #2 am: 08. Oktober 2009, 19:17 »
Vielen Dank für die schnelle und ehrliche Antwort.
Ich will keinen Ärger raufbeschwören und meinen Plan überdenken...
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