Thema: nochmal Fragen zwecks Arbeitsamt  (Gelesen 4069 mal)

little_earthquake

« am: 23. April 2012, 23:05 »
Hallo ihr lieben,

ich weiß das thema ist schon mehrmals durchgekaut aber ich will mir in sachen arbeitslos melden echt keine fehler erlauben. wollte nur mal fragen ob das so alles richtig ist.

mein chef meinte heute er würde mich kündigen wenn ich das will. ist natürlich super.

also würde ich mich am 2. Mai telefonisch arbeitssuchend melden, richtig? und bekomme vermutlich nen fragebogen zugeschickt.

wenn ich dann zum gespräch muss, sag ich dann bescheid dass ich auf reise gehe? sage ich ehrlich dass es geplant ist? will meinen chef in nix reinziehen oder so. oder sollte ich lieber sagen dass ich nach langem überlegen erstmal ne reise mache und jetzt nicht vermittelt werden will. ich meine ich will auch nicht dass die denken ich will keinen job und ich bekomme kein ALG1

dann am 1. August melde ich mich arbeitslos und fülle vermutlich wieder so nen wisch aus. Kann es sein, dass ich erst hier sagen sollte was mein plan ist und vorher noch das spiel zwecks neuer anstellung mitspiele?

wann bekomme ich das erste ALG1. schon im august oder erst nach der reise? rein theoretisch ja im august oder? wann melde ich mich komplett ab? direkt zu meinem abreisetag?

ich hab da echt nicht wirklich nen plan. ich weiß zwar wie das generell alles laufen soll und habe viiiieeeeellll gelesen, aber irgendwie blinkt immer noch ein großes rotes fragezeichen über meinem kopf.... ich weiß halt nicht ob die einen nen strick drehen können wenn ich irgendwo nen fehler mach.  :-\

wie waren eure erfahrungen?

bin für jede hilfe dankbar
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Vombatus

« Antwort #1 am: 24. April 2012, 19:30 »
Bin natürlich kein Fachmann, aber hier meine Sicht der Dinge.

Sobald du die Kündigung in der Hand hast musst du zum Arbeitsamt, und ich denke persönlich mit Ausweis,
sonst könnte ja jeder anrufen. Dann bekommst du den ersten Schwung zettel.

Wie ehrlich du sein kannst/willst weiß ich nicht. Normalerweise bekommt man nur Geld, wenn man den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Wenn du also sagst, dass du gar nicht suchst (das musst du sogar im Fragebogen ausfüllen!) wirst du vielleicht einen Bescheid bekommen, dass du eben darum nichts bekommst.

Du wirst wahrscheinlich auch ein paar Tage später den ersten Termin beim Arbeitsvermittler haben, an dem du alle Bewerbungsunterlagen, Lebenslauf und so weiter, mitnehmen musst, erst wenn alles vollständig da ist kann dein Antrag bearbeitet werden.

Ab wann bist du denn auf Reisen?
Wenn du so tust, als ob du suchst, bekommst du ab den ersten Tag deiner tatsächlichen Arbeitslosigkeit Geld,
bis zu dem Tag an dem du abreist, dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst. Du musst dich also mindestens einen Arbeitstag vor Abreise abmelden.

Wenn du wieder kommst und den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst bekommst du wieder Geld. Wenn du länger als 1 Jahr weg bist, musst du alles nochmal ausfüllen, weil einige Daten nach 12 Monaten gelöscht werden.

schau auch mal hier
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
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little_earthquake

« Antwort #2 am: 24. April 2012, 22:03 »
danke erstmal.

naja mit der arbeitssuchendmeldung 3 monate vorher könnt ich machen. ich muss aber mal schaun, falls die kündigungsfrist bei mir nur den gesetzlichen 1 monat betrifft, dann bräuchte ich mich doch rein theoretisch auch erst dann melden oder? gibts da irgendwie probleme. theoretisch könnte es ja sein, dass ich nix wüsste und die 3 monate nicht einhalten kann.

ich glaub arbeitssuchend geht auch telefonisch, bis du nen termin findest mal vorbei zu schauen weil theoretisch bist du ja noch in der zeit angestellt und hast weniger zeit. zumindest wenn ich voll arbeite schaff ich nie so nen behördengang weil die immer auch mittagspause haben wenn wir in der praxis die haben. das war damals n akt meinen wohnsitz anzumelden, weil ich nie zeit hatte.

also ich arbeite bis zum 31.7. und fliege am 12 august los. bin also ab 1. august arbeitslos und muss dann beim arbeitsamt vorbei schauen und stehe dem arbeitsmarkt für exakte 11 tage zur verfügung. könnte also sein dass ich in der zeit arbeitslosengeld beziehe und dann erst weider wenn ich 1,5 jahre später wieder da bin. richtig?
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alex

« Antwort #3 am: 25. April 2012, 07:08 »
Wenn du wieder kommst und den Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst bekommst du wieder Geld. Wenn du länger als 1 Jahr weg bist, musst du alles nochmal ausfüllen, weil einige Daten nach 12 Monaten gelöscht werden.


Mein "Betreuer" beim Arbeitsamt wollte daher meine Unterlagen gar nicht erst haben. Wenn man wieder da ist und die Unterlagen dann erst abgibt kann man ja rückwirkend Arbeitslosengeld beantragen.

danke erstmal.

also ich arbeite bis zum 31.7. und fliege am 12 august los. bin also ab 1. august arbeitslos und muss dann beim arbeitsamt vorbei schauen und stehe dem arbeitsmarkt für exakte 11 tage zur verfügung. könnte also sein dass ich in der zeit arbeitslosengeld beziehe und dann erst weider wenn ich 1,5 jahre später wieder da bin. richtig?

Das geht aber nur wenn du gekündigt wirst. Wenn du selber kündigst hast du ja ne Sperrfrist.
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Vombatus

« Antwort #4 am: 25. April 2012, 08:08 »
Man sollte sich VOR der Reise den Anspruch (auf 4 Jahre) sichern, nach 12 Monaten verfällt dieser. Das ist wichtig, für alle die länger unterwegs sind. Wenn man also 11 Monate unterwegs ist, hat man Zeit und muss sich erst nach der Rückkehr arbeitslos melden, innerhalb eines Jahres nach Kündigung. 

Außerdem ist man trotz Sperrzeit, Sozial- und Krankenversichert. Was wichtig ist, wenn wie bei mir 2 Monate zwischen Kündigung und Abreise liegen.
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helen

« Antwort #5 am: 25. April 2012, 09:09 »
ich glaub arbeitssuchend geht auch telefonisch, bis du nen termin findest mal vorbei zu schauen weil theoretisch bist du ja noch in der zeit angestellt und hast weniger zeit. zumindest wenn ich voll arbeite schaff ich nie so nen behördengang weil die immer auch mittagspause haben wenn wir in der praxis die haben. das war damals n akt meinen wohnsitz anzumelden, weil ich nie zeit hatte.

Ja, Du kannst zum arbeitssuchend melden auch erstmal anrufen. Da wird dann wohl schon etwas gefragt und Du bekommst die Unterlagen zugeschickt, die Du ausfüllen sollst. Und einen Termin bekommst Du zum persönlichen Gespräch.
Du sollstest umbedingt die arbeitslos-Meldung vor Abreise machen damit der Anspruch nicht verfällt. Du kannst das bestimmt mit Deinem Betreuer besprechen und dann nur einen Tag arbeitslos sein und Dich gleich wieder abmelden.
Das Problem mit den Öffnungszeiten kenne ich - sag nur befristete 3-Monats-Verträge an der Uni  ::)

Grüße  :)

cocolino

« Antwort #6 am: 25. April 2012, 12:22 »
Genau, die 3-Monatsfrist gilt für dich nur bedingt (die gilt vor allem, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft). Sobald du die Kündigung bekommen hast meldest du dich arbeitssuchend. Ich hab mich damals auch erst, als ich den Aufhebungsvertrag in den Händen hatte auf zum Arbeitsamt gemacht. Das war 2 Wochen vor der offiziellen Arbeitslosikgeit.
Meine Sachbearbeiterin war übrigens total nett, ich hab mich nur für ein Wochenende arbeitslos gemeldet, die wusste auch sofort, dass ich das nur zur Sicherung der Ansprüche mache und trotz Aufhebungsvertrag hab ich keine Sperrfrist und unerwarteterweise sogar für die 2 Tage Geld bekommen.
Soweit ich weiß muss man zur Anspruchssicherung den Bewilligungsbescheid bekommen haben (kann natürlich auch drauf stehen, dass man ne Sperrfrist hat), aber dafür muss man eben alle Unterlagen eingereicht haben.
Lass dir auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Besuch auf dem Amt von deinem Arbeitgeber das Formular über den Nachweis von Beschäftigungszeiten ausstellen, das dauert meist am längsten und ist am wichtigsten. Wenn du das dann schon vorlegen kannst, sollte es keine Probleme geben und alles schnell erledigt sein.

karoshi

« Antwort #7 am: 25. April 2012, 14:39 »
Du kannst Dich ja schlecht arbeitssuchend melden, bevor Du von Deiner Kündigung weißt. Also einfach innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung melden -- und zwar nicht nur arbeitssuchend, sondern idealerweise gleich arbeitslos.

Wenn Du sofort bei der Meldung von Deiner Reise erzählst (und auch noch mit konkretem Datum in der nahen Zukunft), riecht das schon ganz gewaltig nach einer Gefälligkeitskündigung. Streng genommen wärst Du dann an Deiner Arbeitslosigkeit selbst schuld (=>Sperrfrist), aber der Nachweis dürfte der Arbeitsagentur schwer fallen. Rumzicken können sie trotzdem und Dir das Leben mit allen möglichen Schikanen schwer machen. Ist nicht wahrscheinlich, aber möglich.

Lass es mich mal so formulieren: Der Verlust der Arbeitsstelle ist für viele Menschen Anlass, ihre Lebensplanung zu überdenken. Und wenn jemand schon länger den Traum von einer Weltreise hatte, dann kann das gut sein, dass die Gunst der Stunde kurze Zeit später zu dem Entschluss führt, den Traum jetzt in die Tat umzusetzen. Bei dem einen dauert das nur ein paar Tage, beim anderen ein paar Wochen... ;)

LG, Karoshi
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little_earthquake

« Antwort #8 am: 26. April 2012, 14:40 »
Zitat
Du kannst Dich ja schlecht arbeitssuchend melden, bevor Du von Deiner Kündigung weißt. Also einfach innerhalb von 3 Tagen nach der Kündigung melden -- und zwar nicht nur arbeitssuchend, sondern idealerweise gleich arbeitslos.

hab nochmal im arbeitsvertrag nachgeschaut. kündigungsfrist beläuft sich auf 4 wochen. also melde ich mich ende juni/ anfang juli und tu dann ganz überrascht beim arbeisamt? ;)

wie meinst du das mit gleich arbeitslos melden. ich hab ja noch den monat den ich dann arbeiten muss. kann mich ja nicht im juni schon arbeitslos melden wenn ich noch bis ende juli arbeite oder?

Zitat
Genau, die 3-Monatsfrist gilt für dich nur bedingt (die gilt vor allem, wenn ein befristeter Vertrag ausläuft). Sobald du die Kündigung bekommen hast meldest du dich arbeitssuchend. Ich hab mich damals auch erst, als ich den Aufhebungsvertrag in den Händen hatte auf zum Arbeitsamt gemacht. Das war 2 Wochen vor der offiziellen Arbeitslosikgeit.

ok, dann gilt das für mich nicht mit den 3 monaten. mein vertrag ist unbefristet.

Zitat
Du sollstest umbedingt die arbeitslos-Meldung vor Abreise machen damit der Anspruch nicht verfällt. Du kannst das bestimmt mit Deinem Betreuer besprechen und dann nur einen Tag arbeitslos sein und Dich gleich wieder abmelden.

hab ich auch vor. aber is schon komisch. die krankenversicherung übernehmen die ja auch in der zeit. wie mach ich das denn dort mit der kündigung? da wissen die von der kraneknkasse schon vorm arbeitsamt dass ich kündige/ bald weg bin.


Zitat
Lass es mich mal so formulieren: Der Verlust der Arbeitsstelle ist für viele Menschen Anlass, ihre Lebensplanung zu überdenken. Und wenn jemand schon länger den Traum von einer Weltreise hatte, dann kann das gut sein, dass die Gunst der Stunde kurze Zeit später zu dem Entschluss führt, den Traum jetzt in die Tat umzusetzen. Bei dem einen dauert das nur ein paar Tage, beim anderen ein paar Wochen... Wink

jetzt wo du das so sagst....  :D ;) ich werde schrecklich depressiv werden falls ich jemals meine arbeitsstelle verliere und könnte mir durchaus vorstellen mal ne auszeit zu nehmen und das zufällig angesparte geld verhilft mir für einen spontanen start.
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helen

« Antwort #9 am: 26. April 2012, 17:30 »
Zitat
wie meinst du das mit gleich arbeitslos melden. ich hab ja noch den monat den ich dann arbeiten muss. kann mich ja nicht im juni schon arbeitslos melden wenn ich noch bis ende juli arbeite oder?

Doch kannst Du. Wenn Du genau weißt, dass Du ab Tag XY arbeitslos sein wirst kannst Du Dich schon melden. Du musst Dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden, weil Du erst Geld bekommst wenn Du gemeldet bist. Je früher Du es machst um so eher hast Du den Bescheid und damit den Anspruch gesichert.

Grüße  :)

little_earthquake

« Antwort #10 am: 26. April 2012, 17:53 »
aso... danke. na dann werd ich das mal tun.

:)

da bin ich jetzt zumindest in sachen arbeitsamt etwas beruhigter. :) danke euch allen
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