- ich melde mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend, korrekt?
Ja.
- am 01.08. muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und mich dort arbeitslos melden, korrekt?
Du kannst die Arbeitslosmeldung auch schon bis zu 3 Monate vorher einreichen, also z.B. auch zusammen mit der Arbeitssuchendmeldung.
- wann sollte ich der Agentur mitteilen, dass ich ab 15.08. auf Reise gehe um den wenigsten "Stress" zu haben - bei der Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung oder doch später?
Dafür gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Ich selbst habe es immer so spät wie möglich gemacht. Habe aber von anderen auch schon Stories gehört, wo es gar kein Problem war, gleich mit offenen Karten zu spielen.
- welche Dokumente benötige ich vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung um die Ansprüche auf ALG1 vor der Reise noch bescheinigt zu bekommen?
Soweit ich mich erinnere, brauchst Du vor allem die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Die ist zeitkritisch, weil viele Personalabteilungen sich weigern, sie vor dem tatsächlichen Ende der Arbeitszeit auszustellen.
Es spielt aber in Deinem Fall eigentlich keine Rolle, ob die Ansprüche noch vor der Reise festgestellt werden. Du hast ja tatsächlich eine beschäftigungslose Zeit zwischen Arbeit und Abreise, und für diese Zeit bekommst Du ggf. auch rückwirkend noch das ALG1. Anders wäre das, wenn Du schon während Deines Resturlaubs losfahren würdest.
- die gesetzliche Krankenversicherung wird für den Zeitraum 01.08. bis 15.08. (bis ich mich abmelde) von der Agentur übernommen, korrekt?
Das kommt darauf an, wie Du versichert bist. Bei privat oder freiwillig versicherten ist das so. Bei gesetzlich pflichtversicherten greift erst einmal die beitragsfreie Nachversicherung für maximal einen Monat.
- hat hier jemand Erfahrungen wie das mit dem/der Pausieren/Kündigung der GKV abläuft? Ich bin bei der Bosch BKK. Ich habe gelesen meistens reicht es die Auslandskrankenversicherung für die Länge der Reise sowie das Abflugticket nachzuweisen. Reicht das eine E-Mail an die GKV mit diesen Daten aufzusetzen?
Solche Sachen würde ich immer persönlich mit der Krankenkasse klären. Da geht es einfach um zu viel Geld, um sich auf eine Email zu verlassen.
- wie läuft das nach der Rückkehr, kontaktiere ich selbst vorab die GKV, dass ich wieder zurückkomme oder läuft das dann über die Agentur für Arbeit wenn ich mich bei ihr wieder arbeitslos und arbeitssuchend anmelde?
Die Arbeitsagentur meldet Dich wieder an. Es schadet aber auch nicht, die GKV zusätzlich unter Verweis auf die Arbeitslosmeldung selbst zu kontaktieren.