Thema: BDAE Auslands-Krankenversicherungen: Erfahrungen, jemand?  (Gelesen 4131 mal)

Phileas Fogg

BDAE, Auslandskrankenversicherungen für Weltreisende & Auswanderer

Hallo allerseits,

in diesen für Reisende besonders herausfordernden Zeiten scheint es opportun, bei Einreise ins Zielland für das dortige Gebiet Krankenversicherungsschutz nachweisen zu können. Immer mehr Länder gehen wohl dazu über, Traveler ohne derartige Protektion gar nicht erst einreisen zu lassen … :(

Kennt jemand die BDAE? Ich plane, die deutsche (freiwillige) Gesetzliche zu kündigen, und zu einer Expat-Versicherung mit (möglichst) weltweiter Abdeckung zu wechseln.

Irgendwann werde ich allerdings nach D zurückkommen und will auf jeden Fall wieder in die Gesetzliche.

Grüße
0

Beate

« Antwort #1 am: 19. November 2020, 19:51 »
Ich kenne die genannte Versicherung nicht, ich habe auch keine Infos über irgendeine Expat-Versicherung. Aber für die Rückkehr in die deutsche gesetzliche Versicherung gelten momentan folgende Regeln:

Das Alter darf das 55. Lebensjahr nicht übersteigen
Das Arbeitsentgelt muss unter 62.550 Euro brutto (2020) liegen
Im Rahmen einer Selbstständigkeit ist der Wechsel nicht möglich

Und Du kannst mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Regeln in den nächsten Jahren noch strenger werden.

0

Reisender215

« Antwort #2 am: 20. November 2020, 07:53 »
Hallo Beate ,

deine Informationen , sind leider nur bedingt richtig !

Zum einen , kann ich auch in die gezl Versicherung wechseln, wenn ich über 1 Jahr im Ausland gemeldet war und KEINEN deutschen Wohnsitz inne hatte.
Dann muss mich die Versicherung nehmen . Das wird auch gern von Selbständigen ÜBER 55 gemacht gemacht. Die dürfen zwar legal nicht mehr aus der privaten in die gezl. wechseln, kommen aber gern über dieses Verfahren.  Da gibt es sogar Anbieter für.

Auch ist das Arbeitsentgelt nur in EINE Richtung entscheidend . Und zwar ob ich von der gezl. in die private wechseln darf . Anders rum ist es egal. Ich muss mich nicht privat versichern.

Kommt ein in Ausland gelebter Deutscher egal in welchem Alter wieder nach Deutschland nach einem Jahr Aufenthalt (hat keine Anwartschaft usw. ) ist die getl. Versicherung (und zwar seine letzte) gar verpflichtet ihn zu nehmen . In Deutschland besteht per Gesetz Versicherungspflicht. Alter egal.

AM: wenn der TE wieder nach D kommt muss ihn die gezl. mit wenigen Ausnahmen auch wieder nehmen und zwar jene, wo er vorher war.
0

Radlerin

« Antwort #3 am: 20. November 2020, 09:02 »
Zu dem Thema Rückkehr in die alte KK würde ich direkt mit der Krankenkasse reden bzw. das per Mail bestätigen lassen.
0

Beate

« Antwort #4 am: 20. November 2020, 09:29 »
Reisender215:
Bei Deinem Punkt 1 und 3 kann ich nichts erwidern, denn mit Auslandsaufenthalten kenne ich mich nicht so gut aus. Aber zu Deiner Anmerkung Punkt 2:
" Ich muss mich nicht privat versichern."

Stimmt vielleicht, Du musst Dich nicht privat versichern. Aber die Gesetzliche nimmt Dich nicht wieder auf, wenn Du zuletzt privat warst und jetzt über diesen Mindest-Betrag verdienst.



0

Reisender215

« Antwort #5 am: 20. November 2020, 11:19 »
Wenn Du privat bist kannst Du nicht einfach kündigen das stimmt.
Wenn sich dein Status aber ändert und du wieder frei wählen kannst , ( Ausland,  angestellt, freiwillig gezl. versichert usw. usf. ) dann kannst Du auch unter 55 wenn du über der Bemessungsgrenze verdienst, wieder wechseln.  Einfach ist das natürlich nicht, aber möglich.
0

Phileas Fogg

« Antwort #6 am: 21. November 2020, 17:47 »
Danke für eure Antworten.

Zitat von: Beate
zum Glück funktioniert Dein Werbelink nicht

War nicht als Werbung gedacht; ich ändere das mal:

Bei den vielen Angeboten für Auslandskrankenversicherungen ist es nicht so leicht, das Richtige zu finden. Ich versuche, mir Anregungen bei den diversen Reise-YouTubern zu holen.
0

Beate

« Antwort #7 am: 21. November 2020, 18:45 »
Naja, zum Glück funktioniert Dein Werbelink nicht.  8)

0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK