Thema: Achtung, Reisende ab 40: Anwartschaft bei der KK beantragen!  (Gelesen 6345 mal)

RalfM

Hallo,

da ich mich gerade mit dem Thema Krankenversicherung der Rentner (KVdR) beschäftige, möchte ich hier auf einen wichtigen Punkt für ältere Reisende hinweisen. Als Rentner sollte man unbedingt anstreben, die Voraussetzungen für die KVdR zu erfüllen. Die Vorteile der KVdR möchte ich hier nicht detailliert ausführen, da es den Rahmen sprengen würde. Die wichtigsten Punkte sind, dass dort keine Beiträge auf private Einkünfte erhoben werden und kein Mindestbeitrag gilt.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass man die 9/10-Regelung erfüllt, das heißt, man muss mindestens 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen sein (pflichtversichert oder freiwillig). Für die meisten Menschen ist das etwa die Zeit ab 40 bis zur Rente mit 67.

Wer in diesem Lebensabschnitt länger unterwegs ist (z.B. jedes Jahr im Winter) und sich für die Auslandsreisezeiten von seiner Krankenkasse abmeldet, sollte gut darauf achten, dass er die 9/10-Regelung erfüllt. Aus diesem Grund sollte man statt gänzlicher Kündigung der Mitgliedschaft eine Anwartschaft in Betracht ziehen, da diese als Mitgliedschaft in der Krankenversicherung zählt und die Anwartschaftszeit in die 9/10-Regelung mit einfließt. Eine Anwartschaft ist auch aus anderen Gründen ratsam.
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