Thema: Auslandskrankenversicherung UND KK Zuhause??  (Gelesen 4063 mal)

PiaStefan

« am: 27. Juli 2016, 14:28 »
Hallo zusammen,

Bei uns geht es bald los und wir sind immer noch am rätseln wegen dem Auslandskrankenversicherungsschutz.
Kann uns jemand sagen, ob wir zu der Langzeit Auslandskrankenversicherung noch Zuhause in Deutschland krankenversichert sein müssen?
Gerade hat uns jemand von STA travel gesagt der Versicherungsschutz von der Auslandsversicherung endet bei Krankenrücktransport am Flughafen. Wer übernimmt dann die Folgekosten?

Vielen Dank schon mal.

Pia und Stefan
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michelaufreise

« Antwort #1 am: 27. Juli 2016, 19:38 »
Ihr müsst euch abmelden in Deutschland.  Sonst zahlt ihr doppelt nach in Deutschland. . Die Krankenversicherung will einem Nachweis über die auslandsversicherung.
Bei Einreise in Deutschland bist du automatisch versichert laut neuem Gesetz. Früher war es so das es dazu kommen konnte das du dein Krankenhaus in Deutschland selber zahlen müsstest. Das geht nicht mehr. Entweder weil du zum Arbeitsamt gehst und sich dadurch anmeldest. Oder wenn du krank zurück kommst durch eigene Anmeldung bzw automatisch ab Einreise. Das kostet wenn du kein Einkommen hast Ca 150 Euro wenn du krank zurück kommst.
Also alles gut.
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PiaStefan

« Antwort #2 am: 01. August 2016, 11:16 »
Viele Dank für die Info!
Eigentlich waren wir auch auf dem Stand, aber die Dame von STA travel hat mich etwas verwirrt.

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jukian (ejurgal)

« Antwort #3 am: 01. August 2016, 12:17 »
Das stimmt so nicht. Ich war definitiv nicht abgemeldet in Deutschland und ich war (in Absprache mit der Techniker Krankenkasse, die sehr kulant ist und da gute Experten zu hat) in Deutschland gemeldet und NICHT krankenversichert.

Du musst lediglich zu jedem Zeitpunkt deines Lebens versichert sein.
Das prüft die Krankenkasse im Nachhinein, wenn du dich wieder zurückmeldest.

Solange du aber nachweislich (Flugktickets reichen) die ganze Zeit im Ausland warst und eine Langzeitauslandskrankenversicherung hattest, ist das vollkommen in Ordnung.
Auch eine Anwartschaft ist nicht mehr nötig, weil eine Krankenkasse heute verpflichtet ist, dich wieder aufzunehmen. (Auch diese Info habe ich von der TK erhalten, wo man mir freundlicherweise von der Anwartschaft abgeraten hat, durch die sie profitiert hätten.)

Wichtig ist nur, dass du dich so schnell wie möglich zurückmeldest, wenn du wieder in Deutschland bist. Ich habe mir sogar noch Sorgen um den unwahrscheinlichsten Fall gemacht: Was ist, wenn ich im Ausland verunglücke oder so und ich geschäftsunfähig vom ADAC nach Deutschland gebracht werde?
Einfachste Lösung: Jemanden dem du vertraust (zum Beispiel deinen Eltern) eine Vollmacht ausstellen, so dass die dich ggf. wieder bei der Krankenkasse anmelden können.

PS: Meine Krankenkasse hat sogar noch sämtliche Impfungen für die Reise gezahlt, obwohl ich bereits zum Abreisedatum gekündigt hatte.
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michelaufreise

« Antwort #4 am: 01. August 2016, 23:09 »
Ich meinte abmelden bei der Krankenkasse nicht beim Einwohner Meldeamt.
Sorry
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jukian (ejurgal)

« Antwort #5 am: 02. August 2016, 08:48 »
Ahh...
Ja, dann ergibt es alles Sinn. :P
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