Ich bin seit 8 Monaten arbeitslos gemeldet, beziehe Arbeitslosengeld I und bin auf Jobsuche. Die Voraussetzungen in der EGV habe ich stets erfüllt, nur leider wurde ich bisher nur einmalig zum Bewerbungsgespräch eingeladen. Ich möchte in naher Zukunft eine paarmonatige Auslandsreise unternehmen. Da die meisten hier im Forum eine Reise meist unmittelbar nach der Vertragsende bzw. Kündigung machen, möchte ich fragen, ob die Vorgehensweise in meinem Fall das gleiche ist.
- Reicht es wenn ich mich am Tag des Abflugs früh bei der AA mit der Begründung „Auslandsreise“ abmelde oder wäre es besser, wenn man etwas im Voraus persönlich ein Termin bei dem Vermittler ausmacht?
- Kann man dem Vermittler offen schreiben (z.B. kurz vor der Reise), dass ich eine Auslandsreise unternehme, da ich ihm dann sowieso eine Nachweistabelle von Bewerbungen übermitteln muss.
- Muss man befürchten, dass ich nahher das gezahlte Arbeitslosengeld (und ggf. die Sozialversicherungen) zurückzahlen muss? Oder soll ich gar mit einer Sanktion rechnen?