Thema: Einreise Ecuador  (Gelesen 1633 mal)

Shino99

« am: 04. April 2017, 09:42 »
Hi zusammen

in zwei Wochen gehts nach Ecuador. Wir haben gerade folgenden Hinweis im EDA entdeckt.

"Seit dem 6. Februar 2017 ist die Vorlage einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit für Ecuador für die gesamte Verweildauer per Gesetz vorgeschrieben. Das Gleiche gilt für ansässige Ausländer (also auch dt. Residenten, in diesem Fall Nachweis über gesetzliche oder private KV)."
https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/EcuadorSicherheit.html

Weiss hier jemand mehr dazu? Was müssen wir bestätigen lassen und allenfalls bei der Einreise mit uns führen?
Als Schweizer sind wir uns zudem nicht sicher ob wir ebenfalls davon betroffen sind...

Danke euch!

Grüsse
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Marla

« Antwort #1 am: 06. April 2017, 17:52 »
Hallo,

da das relativ neu ist, gibt es vermutlich hier im Forum noch nicht so viele, die damit Erfahrung haben.
Was müssen wir bestätigen lassen und allenfalls bei der Einreise mit uns führen?
Wie es da steht, eine Bestätigung, dass ihr für den Zeitraum eures Aufenthaltes eine gültige (Auslands-)Krankenversicherung habt. Das kann z.B. der Versicherungsschein zusammen mit einer aktuellen Beitragsrechnung sein (so ist sichergestellt, dass die Versicherung nicht gekündigt ist).

Das einfachste ist, ihr lasst euch von eurer Auslandskrankenversicherung eine aktuelle Bestätigung auf Spanisch geben. Die hab ich mir vor kurzem auch für Kuba besorgt. Das war super easy, Zweizeiler per E-Mail an die Versicherung geschickt, und am übernächsten Tag hatte ich die Bestätigung als PDF per E-Mail bekommen. Darin stand, dass der Versicherungsschutz für die ganze Welt gilt, also würde die genauso auch für Ecuador gehen.

Mir würde auch kein Grund einfallen, warum das für Schweizer anders als für Deutsche sein sollte. Daher würde ich das an eurer Stelle einfach kurz machen anstatt weiter zu recherchieren.

Übrigens heißt das nach meiner Erfahrung keineswegs, dass das auch kontrolliert wird (vor allem bei kurzen touristischen Aufenthalten), aber schaden kann es ja nicht.

Liebe Grüße
Marla
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Kama aina

« Antwort #2 am: 10. April 2017, 11:27 »
Genauso wie Marla es gesagt hat würde ich es auch machen.
Solche Voraussetzungen haben viele Länder, aber wirklich kontrolliert wird es wohl ehr selten.
Vielleicht jetzt was mehr, weil es so frisch ist!
Ich wurde noch nie wegen sowas angesprochen!
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