Hi Forum,
würde mich total über euer Feedback freuen. Dank Karoshi und der genialen Seite hier, hab ich glaub ich die wichtigsten Dinge schon erfasst und wäre nur nochmal für eine Bestätigung oder ein paar Feinjustierungen dankbar, damit da auf den letzten Metern nichts schief geht.
RahmenbedingungenEnde Arbeitsvertrag: 30.06.
Ende Mietvertrag: 15.06.
Reisebeginn: 14.07.
Wohnsitz während der Reise: Ummeldung zu Eltern geplant
Auslands-KV: Offen (Vertragsabschluss)
Heimat-KV: Offen (Pausierung)
Wenn ich alles in der Rubrik "Bürokratie" korrekt verstanden habe, müsste ich doch jetzt wie folgt vorgehen ...
1) Ab sofort: Ummeldung zu den ElternDa ich der alten Wohnung nicht mehr erreichbar bin und Zuhause durch meine Eltern schon, ist das ja der korrektere Wohnsitz in D und ich kann von dort die Auslands-KV abschließen. Beim Amt erwähne ich nicht, dass ich mich bald auf Reise begeben werde, richtig? Ich würde eigentlich auch gern während der Reise hier gemeldet bleiben. Welche Nachteile hätte dies?
2) 01.07: Arbeitslos melden (Arbeitssuchend hab ich mich nicht gemeldet)
Ich möchte mich vor Abreise melden und meine Ansprüche feststellen lassen.
Voraussetzungen:
Beschäftungslos? Bin ich, weil noch 2 Wochen zwischen Vertragsende und Abreise hab
Persönlich bei der Agentur melden? Werd ich tun
Anwartschaft? Ich war in den letzten 24 Monaten > 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Ich muss doch also am 01.07. einfach hingehen mich arbeitslos melden, die Formulare ausfüllen und noch kein Sterbenswörtchen von der Reise erwähnen, korrekt?
Implikationen:
- Sperrfrist (die während der Reise abläuft)
- Trotz Sperrfrist zahlt die Arbeitsagentur bis zur Abreise meine Sozialversicherungsbeiträge?!
- Arbeitslosengeld-Ansprüche sind für 4 Jahre definitiv festgestellt, wenn der Antrag durch geht
Wie lange dauert es bis der Antrag durch geht ca.?
3) Ab dem 02.07: Abschluss Auslands-KVHier sollte es keine Probleme geben, da ich gemeldet bin und die Reise aus D starte, richtig?
4) Nach Abschluss Auslands-KV: Stilllegung Heimat-KVHier gilt die abgeschlossene Auslands-KV als Nachweis
5) Letzter Tag vor Abreise: Abmeldung Arbeitsagentur6) Attacke! Passt das so vom Ablauf? Was hab ich vergessen, woran muss ich im Bereich Bürokratie noch denken? Nehmt ihr eigentlich zusätzlich zum Reisepass euren Personalausweis mit auf Reise? Hilft der im Fall der Fälle irgendwie?
Danke euch!