Thema: Krankenversicherung abmelden  (Gelesen 2907 mal)

Badluckbrian

« am: 01. Februar 2016, 13:36 »
Hallo Leute,

ich möchte im März für 6 Monate bis ein Jahr ins Ausland (gestartet wird in Neuseeland, dann mal schauen wo es hin geht).

Nun meine Frage.
Ich habe heute mit meiner KV gesprochen, dort wurde mir gesagt das ich mich entweder abmelden muss oder selbst die knapp 180€ jeden Monat tragen muss.

180€ jeden Monat zahlen scheidet aus verständlichen Gründen aus, aber wie sieht das mit dem Abmelden aus?
Eine der Bedingungen einer Auslands-KV ist doch, dass ich einen deutschen Wohnsitz habe?
Gibt es weitere Nachteile einer Abmeldung in Deutschland?

Da ich im Mai 23 werde, scheidet eine Familienversicherung aus, oder?

Weiterhin sagte man mir, dass ich mich nach meiner Rückkehr einfach wieder bei der KV anmelden kann, ist dies korrekt?
Die Dame am Telefon wirkte nicht sehr "informiert", daher bin ich nun ein bisschen unsicher geworden.

Vielen Dank!!
0

Blume

« Antwort #1 am: 01. Februar 2016, 13:43 »
Ich habe wegen meiner bevorstehenden Langzeitreise mit der Techniker Krankenkasse telefoniert. Sie sagten, dass ich meine Mitgliedschaft bei ihnen vor der Reise kündigen und nach der Rückkehr wieder beantragen kann. Sie sagten, dass man wieder sofort aufgenommen wird, egal, ob man krank oder gesund zurückkehrt.
1

Badluckbrian

« Antwort #2 am: 01. Februar 2016, 13:50 »
Danke für deine schnelle Antwort.

Das Abmelden bei der KV macht mir nicht so große Sorgen, eher das Abmelden meines Wohnsitzes.
Und bei der KV kann ich mich leider nur abmelden, wenn ich denen ein Beleg für die Abmeldung des Wohnsitzes schicke.

War das bei dir auch der Fall?
0

Vombatus

« Antwort #3 am: 01. Februar 2016, 14:03 »
Reicht es nicht auch, deiner Krankenversicherung deine Auslandskrankenversicherung zu zeigen. Bei einigen KV reicht das, um die KK zu kündigen.

Am besten telefonierst du auch mit anderen in der Hotline, da erzählt oft jeder etwas anderes. Notfalls schriftlich holen.
1

Badluckbrian

« Antwort #4 am: 01. Februar 2016, 14:11 »
Reicht es nicht auch, deiner Krankenversicherung deine Auslandskrankenversicherung zu zeigen. Bei einigen KV reicht das, um die KK zu kündigen.

Am besten telefonierst du auch mit anderen in der Hotline, da erzählt oft jeder etwas anderes. Notfalls schriftlich holen.

Hallo,

ich habe nun zweimal mit der Hotline gesprochen, jeweils mit einem anderen Mitarbeiter.
Beide bestätigen mir, das eine Abmeldung/Stilllegung nur mit einer Bescheinigung über die Abmeldung des Wohnsitzes möglich ist.

Meine KV ist die IKK Südwest, gibt es da vielleicht bereits Erfahrungen?
Das gefährdet gerade wirklich die ganze Reise...  :-\
0

Vombatus

« Antwort #5 am: 01. Februar 2016, 14:15 »
Hier ein alter Thread, selbes Problem mit der IKK
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=11636.msg77660#msg77660
1

2Tramps1World

« Antwort #6 am: 01. Februar 2016, 14:57 »
bei der Hanse Merkur benötigst du nur einen Wohnsitz in de bei Abschluss. kannst dich also danach ganz einfach anmelden. haben wir auch gemacht und bisher sehe ich da keine Nachteile. wir haben uns aber auch eher angemeldet weil die GEZ uns nicht rauslassen wollte.

viele grüsse aus bariloche.
1

2Tramps1World

« Antwort #7 am: 01. Februar 2016, 20:52 »
überall wo angemeldet steht soll abgemeldet stehen. blöde autokorrektur.
0

karoshi

« Antwort #8 am: 02. Februar 2016, 10:01 »
Hast Du diese Seite gelesen?
http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

Grundsätzlich kannst Du Dich bei Abschluss einer vollwertigen Auslands-KV bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden, weil Du eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" hast. Das haben die Gesetzlichen Kassen auch so auf einer Fachtagung definiert (Protokoll). Dafür musst Du nicht Deinen Wohnsitz abmelden.
0

Badluckbrian

« Antwort #9 am: 03. Februar 2016, 12:57 »
Hast Du diese Seite gelesen?
http://weltreise-info.de/organisation/gkv.html

Grundsätzlich kannst Du Dich bei Abschluss einer vollwertigen Auslands-KV bei der gesetzlichen Krankenkasse abmelden, weil Du eine "anderweitige Absicherung im Krankheitsfall" hast. Das haben die Gesetzlichen Kassen auch so auf einer Fachtagung definiert (Protokoll). Dafür musst Du nicht Deinen Wohnsitz abmelden.

Hallo karoshi,

danke!
Ich konnte es bereits mit Hilfe von 2Tramps1Wold klären, bei der KV wusste man einfach nicht richtig bescheid.


Vielen Dank für eure Hilfe und falls jemand im März/April in Neuseeland ist, kann derjenige sich ja melden  ;)
0

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK