Thema: Berechnung der Anwartschaftszeit?  (Gelesen 3173 mal)

reiselustiger88

« am: 22. Januar 2016, 02:06 »
Hallo, ich habe meinen Job zu Ende März gekündigt und verlasse die Firma Ende Juni wegen der Kündigungsfrist. Habe mich bis jetzt noch nicht beim Arbeitsamt gemeldet, da ich definitiv 1 Jahr auf Weltreise gehen möchte.

Ich habe schon mehrfach von der Anwartschaftszeit gehört, dass man sich nach einer bestimmten Zeit melden muß, um Arbeitslosengeld zu bekommen.

Allerdings habe ich keine Ahnung, wie ich das genau ausrechnen soll. Ich möchte das Jahr so lang wie möglich ausreizen.

Kann mir hier jemand einen Tipp für die Berechnung geben?

Gruß
Chris
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Vombatus

« Antwort #1 am: 22. Januar 2016, 09:10 »
Hallo Chris,
alles halb so schlimm. Der Ablauf ist hier sehr gut beschrieben.
http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html

Eine Voraussetzung für die Feststellung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld ist die Erfüllung der Anwartschaftszeit, d.h. Du musst innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Wenn du das erfüllst und länger als 12 Monate unterwegs bist, musst du dich vor der Abreise arbeitslos melden und später vor dem verlassen des Landes wieder abmelden.

Du musst dich spätestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden.

Mehr und ausführlicher Informationen im Link oben.
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reiselustiger88

« Antwort #2 am: 02. Februar 2016, 11:54 »
Hi, danke für deine Rückmeldung (ich war im Outback, daher erst jetzt meine Antwort).

Also nach meiner Kündigung werde ich mich nicht arbeitslos melden, sondern paar Tage nach meinem letzten Arbeitstag losziehen. Ich weiß, dass von anderen Reisenden, dass man sich nicht unbedingt arbeitslos melden muss nach Kündigung....man kann ja als Privatier einfach leben.  ;)

Fakt ist, mein letzter Arbeitstag ist der 30.06.16. Ist es korrekt, dass ich mich dann spätestens am 30.06.17 arbeitslos melden muss?

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karoshi

« Antwort #3 am: 02. Februar 2016, 18:15 »
Du hast sogar noch 5 Tage länger Zeit, also bis zum 05.07.
2 Jahre (ohne Schaltjahr) = 730 Tage minus 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sind 370 Tage, das ist die Frist, die Du hast. Du könntest also 369 Tage reisen und Dich am 370. Tag melden.
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