Danke!
Die von dir verlinkten Seiten hatte ich schon durchgelesen, war mir aber nach wie vor nicht ganz sicher.
Auf
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html steht zwar, dass es kein größeres Problem ist, wenn man sich nicht arbeitssuchend meldet und es schlimmstenfalls auf eine Woche zusätzliche Sperrfrist hinaus läuft. Auf anderen Seiten habe ich allerdings von deutlich unschöneren Konsequenzen gelesen - eine Halbierung des ALG I über mehrere Monate beispielsweise
Schauermärchen?
Auf der Seite
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html steht:
Mit der Arbeitssuchendmeldung teilst Du der Arbeitsagentur mit, dass Du eine Stelle suchst. Die Arbeitsagentur wird das als Auftrag zur Vermittlung verstehen und Dir (falls es passende Stellen gibt) Angebote machen, auf die Du Dich dann bewerben kannst bzw. bei gleichzeitigem Status als Arbeitsloser sogar musst.
... das würde also bedeuten, dass, so lange ich nicht arbeitsLOS, sondern nur arbeitsSUCHEND bin, nicht auf Stellenangebote bewerben muss, sondern lediglich kann? Ohne Folgen/Sanktionen, wenn ich es nicht mache? Dann würde es ja eigentlich nichts ausmachen, mich quasi ab sofort arbeitssuchend zu melden, etwaige Stellenangebote könnte ich getrost ignorieren (kommt wahrscheinlich sowieso nichts passendes), und würde die Woche Sperrfrisst wegen ausbleibender Arbeitssuchendmeldung umgehen. Oder?
Ansonsten gehe ich also dann erst zum Arbeitsamt, wenn ich von meiner ersten Reise zurück komme, und melde mich dann direkt arbeitslos? Aber man muss sich doch eigentlich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur melden - zu dem Zeitpunkt bin ich aber ja noch auf Reisen. Also ist es im Grunde egal, wenn ich mich eine Woche später arbeitslos melde, da ich ja ohnehin noch keine Leistungen beziehen möchte? Oder gibt es Probleme, wenn ich bespielsweise zum 01.10. kündige, aber erst am 10.10. zur Arbeitslosenmeldung im Arbeitsamt erscheine? Einen Nachweis über die Kündigung muss man ja auch einreichen.
Du hättest in der Zeit eine deutsche Krankenversicherung. Je nach Reiseziel (und eigentlich auch generell) brauchst Du aber zusätzlich eine Auslands-KV, das kostet für 5-6 Wochen sehr wenig.
Mein erstes Reiseziel liegt in Europa (Spanien), also würde die deutsche GKV das abdecken.
Apropos: GKV Bescheid sagen, oder einfach abwarten, d.h. läuft die beitragsfreie Nachversicherungspflicht automatisch an, oder muss die vorher beantragt werden? Ich gehe ja danach nicht direkt auf die Langzeitreise, sondern für 2 Monate in die Arbeitslosigkeit. Dann müsste es doch eigentlich keine Probleme geben mit der Nachversicherung, oder?
Für die längere Reise danach schliesse ich dann natürlich eine Auslands-KV ab.
Besser wäre also, wenn Du gleich mit offenen Karten spielst und z.B. nur für die 2 Monate einen befristeten Job suchst.
Das könnte ich machen, ja. Aber wie ist das mit dem Arbeitslosengeld für die Übergangszeit nach der Reise, bis ich wieder einen Job gefunden habe? Wird das nicht nach dem Durchschnittsgehalt der letzten Stelle berechnet? Meine letzte Stelle war (für die Branche) "relativ ok" bezahlt. Wenn ich jetzt für 2 Monate einen Minijob oder einen schlechter bezahlten Job annehme, würde mir das dann nicht das ALG senken?
Mal davon abgesehen, für 2 Monate begrenzt finde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ohnehin keine Stelle, deshalb ist die Überlegung auch eher theoretischer Natur
Kann das Arbeitsamt es eigentlich erfahrungsgemäß als mangelnde Kooperation bei der Arbeitssuche o.Ä. auslegen, wenn ich mit offenen Karten spiele, von Anfang an sage, dass ich auf Reisen gehe, und dementsprechend ausschliesslich eine auf 2 Monate befristete Stelle hier im Umkreis annehmen würde (ich werde für 2 Monate ja schlecht umziehen)?