Thema: Sonderurlaub für 4 Monate Reise  (Gelesen 863 mal)

HerbDerp

« am: 23. August 2023, 19:15 »
Erst mal hallo allerseits - das ist mein erster Beitrag im Forum, danke für die Gelegenheit hier meine Frage zu stellen :-)

Wir planen in näherer Zukunft eine 4-monatige USA-Rundreise. Finanziell ist alles geklärt,  routentechnisch muss noch einiges finalisiert werden. Meine eigentliche Frage bezieht sich jedoch auf das Thema Krankenversicherung:

Laut Informationen online ist es ja so, dass man bei bis zu einem Monat Sonderurlaub nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgemeldet wird.

Da unsere Reise vier Monate dauern wird, war meine Idee, den ersten Monat (Dezember) durch normalen, bezahlten Jahresurlaub abzudecken, dann den Januar Sonderurlaub zu nehmen, Februar bezahlten Jahresurlaub und März wieder Sonderurlaub.

Somit wäre ja die Limitierung auf 1 Monat eigentlich umgangen, da die Sonderurlaube ja durch bezahlte Urlaubsperioden unterbrochen wären. Hat da die Krankenkasse etwas dagegen, oder ist das so erlaubt / würde das auch funktionieren? Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit gesammelt?

Eigentlich sollte das auch einen Vorteil für den Arbeitgeber darstellen, der ja weniger Aufwand mit An- und Abmeldung von der Krankenversicherung betreiben muss.

Worauf bezieht sich außerdem der Begriff “Monat“ im Bezug auf das Ausbleiben der Abmeldung bei Sonderurlaub? 30 oder 31 Tage, oder wirklich je nach Monat?

Vielen lieben Dank im Voraus für die Hilfe  :)
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Vombatus

« Antwort #1 am: 23. August 2023, 20:23 »
Dass die normale deutsche gesetzliche Krankenversicherung für Kosten in den USA aufkommt ist mir neu? Normalerweise brauchst du eine Auslandskrankenversicherung, die auch die USA im Angebot hat. Diese Tarife sind meist teurer als welche ohne USA. https://weltreise-info.de/versicherungen/auslandskrankenversicherung.html.
evt. bist du privat versichert, denke nicht, du schreibst ja von der GKV. Bist du aus DE? Vielleicht ist das in AT oder CH anders?

4 Monate USA? Bist du dann mit einem Touristenvisum dort oder? Mit ESTA darf man ja nur 90 Tage bleiben. Oder hat sich da auch was geändert?
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HerbDerp

« Antwort #2 am: 23. August 2023, 21:03 »
Hab ich vergessen zu erwähnen - mir geht es nicht um die KV im Ausland (dafür werden wir eine Auslandskrankenversicherung abschließen), sondern lediglich um den Fakt, ob man als Arbeitnehmer von der Deutschen KV abgemeldet werden muss oder nicht. Und ja, wir sind aus Deutschland, ich bin bei der TK versichert.

Das Visum, das wir brauchen, heißt B1 - kostet um die €150/Person.
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Radlerin

« Antwort #3 am: 24. August 2023, 08:27 »
Bei der heimischen Krankenkasse ist es so, wie du beschrieben hast. Hab damals bei meiner KK nachgefragt, wie der Monat definiert ist, hab es aber vergessen. Am besten fragst du nach, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ich hatte das auch so gemacht. Es reicht sogar ein paar Tage normaler Urlaub zwischen den vier Wochen Sonderurlaub.
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HerbDerp

« Antwort #4 am: 24. August 2023, 09:16 »
Hi Radlerin, vielen Dank - eine Erfahrung aus erster Hand beruhigt mich sehr :)

Dann rufe ich nochmal an bei der KK bezüglich der Definition eines Monats, aber selbst wenn es 4 Wochen sind sollte es kein Problem darstellen.

Danke nochmal und viele Grüße!
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