Ich stehe gerade vor der Entscheidung, ob ich meinen Arbeitsvertrag zum 1.12. oder zum 15.12. auflösen lasse.
Am 15.12. will ich dann abfliegen auf eine mindestens 7-Monatige Reise, eher länger.
Sicher wäre es praktisch, noch mehr Tage für Organisatorisches zu haben vor dem Abflug, zumal ich mich gleichzeitig noch um ein permanenten Visum in mein Auswanderungsland bemühe.
Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld vom 1.12. (Tag der Auflösung des Arbeitsvertrages) bis zum 15.12. (mein Abflugstag)? Oder kann mir das Arbeitslosengeld verweigert werden, weil man ja vermuten kann, dass ich den Vertrag mit Absicht auflösen ließ, eben um reisen zu können?
Danke und Grüße und Sorry, falls die Frage schon gestellt wurde.
Die reisende