Hallo,
Ich habe gerade gelesen, dass man nur dann Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hat, wenn man wenigstens in 3 Von 5 Jahren Rentenversicherung gezahlt hat.
Ich werde ab Dezember wieder ins Sabbatical gehen, und mir würde genau ein Monat Rentenversicherung fehlen, weil ich dann genau 2 Jahre und 11 Monate wieder zurück bin im Job seit der letzten Auszeit.
Bei der Krankenversicherung weiß ich, dass der Arbeitgeber für mich einen weiteren Monat Krankenversicherung zahlen wird. Ist das bei der Rentenversicherung auch der Fall?
Außerdem habe ich nun gelesen, dass die Rentenhöhe drastisch reduziert würde, wenn man eine Zeit lang gar nicht einzahlt, und man daher einen Mindestbetrag von 80 Euro pro Monat zahlen könne. Machen 80 Euro denn einen so großen Unterschied, dass sich das lohnen würde?
Außerdem will ich eh nicht in Deutschland bleiben, dann würde ich sowieso mehrere Jahre nicht zahlen.
Was mich noch wurmt: Diesen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente will ich nicht verlieren. Aber wenn ich jetzt freiwilligen Mindestbetrag beantrage, muss ich wahrscheinlich jeden Monat zahlen, und nicht nur den einen, der mir noch fehlt?
Damals war ich zwei Jahre verreist und habe keine Rentenversicherung gezahlt. Und ich habe mich auch nicht abgemeldet.