Du könntest ja auch jetzt eine Woche nach Österreich fahren, wie ein normaler Urlauber, das wäre dem Versicherungsschutz ja egal.
Dem Versicherungsschutz schon, der Arbeitsagentur nicht. Theoretisch besteht zwar auch für Arbeitslose ein Urlaubsanspruch, der muss aber im Einzelfall von der Arbeitsagentur genehmigt werden, was gerade zu Beginn der Arbeitslosigkeit untypisch ist. Und wenn man sich direkt im Anschluss an den "Urlaub" wegen einer Langzeitreise abmeldet, dann werden die sich schon etwas wundern.
Natürlich ist es ein Grenzfall. Arbeitslose dürfen sich durchaus frei bewegen, müssen aber bei Bedarf für Beratungstermine, Vorstellungsgespräche etc. zur Verfügung stehen, je nach Situation auch kurzfristig. Das bedeutet aber nicht, dass man morgens einen Anruf kriegt, dass man nachmittags einen Termin hat. (So etwas passiert höchstens, wenn es einen konkreten Missbrauchsverdacht gibt.) Entscheidend ist die postalische Erreichbarkeit, und in der Regel hat man dann ein paar Tage Vorlauf. Sollte also der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass genau während der (mehrtägigen) Fahrt nach Österreich ein Termin angesetzt wird, müsstest Du dort eben zwischendurch mal bei der Arbeitsagentur antreten. Das ist lästig, lässt sich aber mit Bus+Bahn alles organisieren.
Abmelden kannst Du Dich per Brief (der zu Hause von einer Vertrauensperson abgeschickt wird), das würde ich der telefonischen Abmeldung vorziehen. Ich glaube, es kommt es nicht so gut, sich vom Ausland aus abzumelden.
Ansonsten werde ich für diesen Monat Mai rückwirkend freiwillig versichert und habe somit gleich noch 3 Monate Kündigungsfrist dazu, was mich ca. 500€ kosten wird.
Selbst wenn sich eine vorüber gehende freiwillige Versicherung nicht vermeiden lässt: wie begründet sich die 3-monatige Kündigungsfrist, wenn die freiwillige Versicherung schon von vornherein befristet ist? Es kann natürlich sein, dass es dazu eine Vorschrift gibt, aber für mich scheint das nicht logisch zu sein.