Thema: Wiedereinstellungsanspruch nach Weltreise - Hat jemand Erfahrungen?  (Gelesen 3351 mal)

SummerJune

Hallo da draußen,

ab Juli bin ich auf Weltreise und habe mit meinem Arbeitgeber gesprochen. Er meinte ich könnte ein Jahr unbezahlten Urlaub nehmen. Allerdings müsse er erst mit seinem Rechtsbeistand sprechen wie das funktioniert und was er machen muss.

Da Ergebnis kam heute. Der Rechtsbeistand meint, das er der Firma nicht empfiehlt, mir ein Jahr unbezahlten Urlaub zu gewähren. Was passiert wenn ich nach drei Monaten schon zurück kommen sollte? wie werden später mal die Jahre im Betrieb abgerechnet? Dies waren seine größten Bedenken.
Sein Vorschlag wäre deshalb, mir einen Wiedereinstellungsanspruch anzubieten. Das bedeutet, ich muss kündigen und werde dann den Anspruch unterzeichnen.
Kennt jemand dieses System? Was sind eure Erfahrungen? Muss man sich dann Arbeitslos melden? Wahrscheinlich werden sich einige Fragen im Laufe der Woche klären, aber mich würde trotzdem interessieren wie ihr damit umgegangen seit...

Liebe Grüße
SummerJune
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NRW

Ich hab beruflich mit solchen Wiedereinstellungszusagen zu tun.

Manche Arbeitgeber haben Öffnungsklauseln in diesen Verträgen. Zum Beispiel: "Bei nachweislich ausdrücklicher schlechter Wirtschaftslage entfällt der Anspruch auf Wiedereinstellung", etc. Dies steht aber immer explizit in den Verträgen.

Du bist nach Austritt aus der Firma ganz normal arbeitslos. Meiner Meinung nach ist die Zusage auf Wiedereinstellung gleichbedeutend mit einem neuen Arbeitsvertrag gegenüber der BA.

Du wirst dich arbeitslos melden können und direkt angeben dass du nur befristet zur Verfügung stehst.

Wenn du dir sicher bist dass du bei deinem AG bleiben möchtest und keine Öffnungsklauseln in der Zusage sind, kannst du dir die Rennerei vielleicht auch sparen.

Meine Freundin hat es so gemacht. Freiwillig selbst krankenversichert für 2 wochen vor und nach unserer Reise. Das ist nicht teuer...
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SummerJune

Hi,

danke für die Antwort.
Also ich möchte wahrscheinlich wieder zurück zu dem Arbeitgeber. Das Team ist super und ich arbeite dort gerne. Allerdings sind die Arbeitszeiten nicht optimal und in absehbarer Zeit wird auf meinem Arbeitsweg eine Brück komplett saniert, das bedeutet dann täglich noch mehr Stau und Verkehrsbehinderung. Das ganze soll sich ca. 10 Jahre (!!!!) hinziehen. Ob ich das Dauerhaft möchte kann ich heute noch nicht sagen.
Den genauen Vertrag habe ich noch nicht gelesen. Aber es geht um eine Wiedereinstellung zum 1.7.2016.
Ehrlich gesagt sehe ich das ganze auch relativ locker, ich bin Erzieherin und die werden aktuell (zum Glück) überall gesucht. Das heißt, ich hätte ggf. sehr gute Chancen schnell wieder einen Job zu finden.

Selbst wenn ich mich arbeitslos melde, werde ich dem Arbeitsmarkt ja überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Mein Vertrag endet zum 30.6.2015. Danach verlasse ich sofort das Land. Voraussichtlich werde ich irgendwann Mitte Juni 2016 zurück nach Deutschland kommen um eine Wohnung zu suchen, Auto anmelden, usw. Dann würde ich ab dem 1 Juli wieder mit der Arbeit starten.

Bin ich nach der Kündigung nicht sowieso noch 4 Wochen krankenversichert? Mein ursprünglicher Plan war mit meiner KV eine gemeinsame, möglichst kostengünstige Lösung zu finden um das Jahr zu überbrücken. Keine Ahnung wie das jetzt ablaufen würde wenn ich Arbeitslos bin...
@ NRW: Musste deine Freundin nicht für die komplette Zeit krankenversichert sein? also in Deutschland? oder hat damals das "neue" Gesetz noch nicht gegolten?

 :o Die ganze Bürokratie macht mich noch Wahnsinnig....

Grüße SummerJune
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SummerJune

Hallo,

also, ich hab mich jetzt ein bisschen weiter in das Thema eingelesen. Verstehe ich es richtig, wenn ich die Sperrfrist schon während meiner Reise "absitzen" möchte, muss ich dem Arbeitsmarkt mindestens einen Tag zur Verfügung stehen?
Sprich in meinem Fall wäre das der 1. Juli und ich dürfte erst ab dem 2. Juli mit meiner Reise starten?!?

Eigentlich wollte ich schon ab dem 29. Juni meine Reise starten und somit einen kleinen Teil meines Resturlaubes noch mitnehmen...
Das würde ja dann gar nicht gehen, oder? Ich müsste doch theoretisch am 1. Juli persönlich zum Arbeitsamt gehen und mich dort arbeitssuchend melden?

Ahh, das heißt wohl in einen sauren Apfel muss ich beißen. Entweder ich beschränke meine Reisen wirklich nur auf 12 Monate und trete das alte Arbeitsverhältnis wieder an oder ich verschiebe meinen Start nach hinten. Was aber zur Folge hat, das ich nicht wie geplant, mit meiner Schwester die Tour starten kann. Sie hat nämlich nur die ersten beiden Wochen im Juli Urlaub.... Das lässt sich wohl auch nicht mehr verschieben 
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OutAndAbout

Ich müsste doch theoretisch am 1. Juli persönlich zum Arbeitsamt gehen und mich dort arbeitssuchend melden?

arbeitssuchend melden musst du dich 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses.
arbeitslos melden kannst du dich frühestens 3 Monate vor Ende deines Arbeitsverhältnisses.
Mit der arbeitslos Meldung stellst du den Antrag auf Leistungen. Du erhälst dann einen Bescheid nach Anspruchsprüfung. Die Abmeldung wegen Abwesenheit muss nicht persönlich erfolgen.

Steht übrigens alles sehr kompakt und verständlich auch hier:
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_ablauf.html
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SummerJune

Hi,

danke für die Info. Irgendwie gestaltet sich das alles gerade sehr kompliziert.
Ich möchte zusammen mit meiner Schwester am 29.Juni nach Schweden ausreisen und von dort aus weiter nach SOA.
Mein Aufhebungsvertrag wäre zum 30.6.15. Also könnte ich am 1. Juli nicht persönlich beim Arbeitsamt auftauchen.
Dieses Problem könnte ich nun auf verschiedene Arten lösen:

1. Meine Schwester verschiebt ihren Urlaub um eine Woche nach hinten. Da sie aber selbst gerade in Urlaub ist, können wir das frühstens übernächste Woche klären. (meine bevorzugte Variante)

2. Ich fliege wie geplant mit ihr nach Schweden. Komme dann nochmal zurück, um mich auf dem Arbeitsamt zu melden und dann geht es erst von Deutschland aus nach SOA.

3. Ich beantrage einen Aufhebungsvertrag zum 15. Juni. Somit würde mir aber auch nochmal ein halbes Monatsgehalt fehlen...


Den Artikel habe ich nach meinem letzten Eintrag auch entdeckt.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich mich, sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, arbeitssuchend melden (laut Arbeitsagentur innerhalb von drei Tagen). Sonst gibt es, zusätzlich zu den 12 Wochen, eine weitere Woche Sperrfrist. Wenn ich die ganzen Stellen Ausschreibungen in der Post vermeiden möchte, wäre das vielleicht eine akzeptable Alternative.
Nur das mit dem Arbeitslos melden verstehe ich noch nicht ganz. Ich könnte mich z. B. schon im Juni arbeitslos melden, falls ich das möchte. Würde dann aber erst ab dem 1. Juli Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Um aber eine Arbeitslosmeldung zu bekommen und somit auch den Anspruch, muss ich persönlich am ersten Tag meiner Arbeitslosigkeit zur Arbeitsagentur? Sprich in meinem Fall wäre das der 1. Juli?

Ich hoffe das ich alles jetzt richtig verstanden habe.
Liebe Grüße
SummerJune
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karoshi

Verstehe ich es richtig, wenn ich die Sperrfrist schon während meiner Reise "absitzen" möchte, muss ich dem Arbeitsmarkt mindestens einen Tag zur Verfügung stehen?
Nein. Die Sperrfrist beginnt am Tag nach Deinem Arbeitsverhältnis (also am 01.07.2015) und läuft dann ohne Unterbrechung ab, egal was Du machst.

Und wegen der Arbeitslosmeldung: Du musst Dich zwar persönlich melden, aber nicht zwingend am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Du kannst es auch schon früher machen (max. 3 Monate). Es wird wahrscheinlich so sein, dass Du bei dem ersten Termin nur die Antragsformulare bekommst, das gilt aber rechtlich schon als Stichtag der Meldung. Du solltest dann versuchen, beim Arbeitsamt einen Abgabetermin vor dem 29.06. zu vereinbaren.
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SummerJune

Hallo Karoshi,

danke für die Info. Das hilft mir schon um einiges weiter  :) Immer diese Bürokratie ;)

Liebe Grüße
SummerJune
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