Thema: ALG 1 Kürzung/Sperre vor Reisebeginn?  (Gelesen 2705 mal)

Reiserei

« am: 16. Januar 2015, 11:59 »
Hallo liebes Forum,

als stiller Mitleser seit geraumer Zeit interessiert mich eure Meinung/Antwort zu meinem „Problem“:

Mein ursprünglicher Plan sah vor, im April mit meiner Reise zu starten und bis Ende März ganz regulär in meinem Vollzeitjob zu arbeiten, wie es der größte Teil der hier mitlesenden Reisenden ja auch tut. Ich hatte eine einmonatige Kündigungsfrist und hätte Ende Februar zu Ende März gekündigt um dann im April meine Reise zu starten (ALG 1 Ansprüche hätte ich noch geltend machen können, 10 Tage in Anspruch genommen und mich dann vom ALG 1 abgemeldet).

Es kam inzwischen anders als gedacht, denn mir wurde unfreiwillig zum 1.12.14 gekündigt. Nachdem ich den Frust darüber recht schnell überwunden hatte, weil es meinen eigentlichen Plan ja nicht primär tangiert, hatte mich dann rechtzeitig persönlich arbeitsuchend und –los gemeldet und erhalte seit dem 1.12.14 ganz normal ALG 1.

Meinen Reisestart kann ich allerdings nicht vorziehen, da ich mit Partner reisen werde, der eine längere Kündigungsfrist in seinem Beruf hat, wir den ersten Flug im April eh schon gebucht hatten und unsere gesamte Planung auf Start April ausgelegt ist.

Mein „neuer“ Übergangsplan sah und sieht nun ehrlicherweise vor, dass ich mir für die 4 Monate keinen neuen Job suche, sondern das erste Mal in meinem Leben ALG 1 beziehe. Eine befristete Stelle in meinem Berufssegment zu finden, wäre eher schwierig; ich hätte evt. etwas über Zeitarbeit machen können, dann aber nur zu deutlich schlechteren Konditionen als ich sie in meinem bisherigen Job hatte, was dann ja evt. wieder Auswirkungen auf ein deutlich geringeres ALG 1 nach der Reise hätte. Und meine Motivation, jetzt noch mal etwas Neues anzufangen, geht gegen 0.

Ich habe nächste Woche nun allerdings einen Termin beim Arbeitsamt erhalten, um über meine berufliche Situation/Bewerbungssituation zu sprechen. Am liebsten würde ich dort ehrlich sein und sagen, dass ich schon bevor mir gekündigt wurde, vorhatte, im April Reisen zu gehen, mich daher zum Reisestart abmelden werde und bis dahin keinen neuen Job mehr antreten möchte.

Meine Frage ist nun, ob ich eine Kürzung oder gar Streichung des ALG 1 zu befürchten habe.

Was meint Ihr?
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karoshi

« Antwort #1 am: 16. Januar 2015, 15:42 »
Der fest stehende Reisebeginn stellt kein Problem dar, die offene Aussage, bis dahin keinen Job annehmen zu wollen, schon. Eine Voraussetzung für Arbeitslosigkeit (und damit für ALG1) sind eigene Bemühungen, eine Stelle zu finden, und das wirst Du in diesem Fall kaum plausibel darlegen können.
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NRW

« Antwort #2 am: 17. Januar 2015, 12:52 »
Wie Karoshi schon schreibt, die offene Aussage keinen Job mehr antreten zu möchten, würde wohl eine Sperrzeit oder die Aufhebung von ALG 1 zur Folge haben.

Möchte niemanden anstiften die Arbeitsagentur zu betrügen. Ich habe selbst mit offenen Karten gespielt, bei mir stand die Sperrzeit aber aufgrund Eigenkündigung eh vorher fest und ich hatte auch nicht so einen langen Zeitraum zwischen Arbeitsende und Reise.

Aber ich lese immer wieder, dass sich viele sehr große Gedanken um die Arbeitsagentur machen. Ich habe mir vorher selbst den Kopf zerbrochen, aber dann gemerkt dass die Mühlen dort sehr sehr langsam mahlen und das Thema halb so schlimm ist.

Sage doch einfach, dass du ab April reist, dann bist du ehrlich und betrügst nicht. Das zu sagen hat keine Sperrzeit zu Folge, du stehst dem Arbeitsmarkt bis dahin zur Verfügung, du kannst doch sagen dass du gerne bis dahin eine befristete Tätigkeit aufnimmst. Ob dies möglich ist steht doch auf einem ganz anderen Blatt. Vielleicht spart sich dein Berater dann direkt jegliche Bemühung.

Wenn nicht, also für den Fall dass du Vermittlungsvorschläge bekommst (Erfahrungsgemäß sind das sehr wenige) bzw. Eigenbemühungen nachweisen musst, gib dir bei deiner Bewerbung ein bisschen weniger Mühe. Etwas zu hohe Gehaltsvorstellungen, ein Rechtschreibfehler in der Anrede, etc. Nicht die feine Art, aber bei dir handelt es sich ja wirklich um einen kurzen Zeitraum.

Ganz auf ALG 1 zu verzichten und zu jobben kommt nicht in Betracht?
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karoshi

« Antwort #3 am: 17. Januar 2015, 17:42 »
ich hätte evt. etwas über Zeitarbeit machen können, dann aber nur zu deutlich schlechteren Konditionen als ich sie in meinem bisherigen Job hatte, was dann ja evt. wieder Auswirkungen auf ein deutlich geringeres ALG 1 nach der Reise hätte.

Bei näherem Hinsehen stimmt das so übrigens nicht, denn Dein Anspruch ist ja bereits festgestellt. Da durch eine kurze Tätigkeit kein neuer Anspruch entsteht, würdest Du nach der Reise einfach den alten aufbrauchen. Oder habe ich da irgendwo einen Denkfehler drin?
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Reiserei

« Antwort #4 am: 17. Januar 2015, 18:26 »
Danke für eure Antworten schon einmal.

Zitat
ich hätte evt. etwas über Zeitarbeit machen können, dann aber nur zu deutlich schlechteren Konditionen als ich sie in meinem bisherigen Job hatte, was dann ja evt. wieder Auswirkungen auf ein deutlich geringeres ALG 1 nach der Reise hätte.

Da bin ich mir halt auch nicht ganz sicher.
Mein jetziger ALG 1-Anspruch wurde anhand der letzten 12 Monate berechnet. Daher meine Vermutung: Wenn ich jetzt einen neuen/kurzen/befristeten Job mit deutlich weniger Verdienst als Lückenfüller bis zum Reisestart annehme, verliere ich doch wohl meinen jetzigen ALG 1-Anspruch und der neue ALG 1-Anspruch würde sich wieder neu berechnen und dann geringer sein.
Oder meinst du, karoshi, dass mein jetziger ALG 1-Anspruch trotz kurzer Lückenfüller-Tätigkeit nicht tangiert würde? Gilt diese vierjährige Frist, einen einmal festgestellten ALG 1-Anspruch zu nutzen, auch wenn man zwischendurch wieder eine Tätigkeit aufnimmt?

Wahrscheinlich mache ich mir wirklich einfach zu viele Gedanken bzw. Gedanken über "ungelegte Eier".
Nach der Reise will ich eigentlich - wenn überhaupt - nur kurz ALG 1 in Anspruch nehmen. Ich gehe grundsätzlich davon aus, rasch wieder etwas in meinem Segment finden zu können (weil ich dann ja auch wieder nach einer unbefristeten Stelle suchen würde).

Ich werde mich in dem Termin nächste Woche mit der Aussage, dass ich eigentlich keinen Lückenfüller bis zur Reise mehr machen möchte, zurückhalten. Natürlich stehe ich für ein befristeten Job zur Verfügung (so isses ja auch, meine Laune kann ich notfalls hinten anstellen).

LG, Reiserei
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karoshi

« Antwort #5 am: 17. Januar 2015, 22:21 »
Der jetzige Anspruch verfällt nach 4 Jahren oder bei Entstehen eines neuen Anspruchs. Ein neuer Anspruch entsteht erst nach erneutem Erfüllen der Anwartschaftszeit (12 Monate sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit). Solange das nicht der Fall ist, gilt der alte weiter. (§161 SGB3)

Oder meinst du, karoshi, dass mein jetziger ALG 1-Anspruch trotz kurzer Lückenfüller-Tätigkeit nicht tangiert würde?
Genau das meine ich.

Gilt diese vierjährige Frist, einen einmal festgestellten ALG 1-Anspruch zu nutzen, auch wenn man zwischendurch wieder eine Tätigkeit aufnimmt?
Ja, wenn durch die Tätigkeit kein neuer Anspruch entsteht, d.h wenn sie kürzer ist als 360 Tage. Die 4-Jahres-Regelung ist genau für diesen Fall ins Gesetz geschrieben worden (Vermeidung von Nachteilen für Leute, die kurzfristige Jobs annehmen). Dass Weltreisende davon profitieren, ist nur ein unbeabsichtigter Seiteneffekt.
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