Thema: Einkommenssteuererklärung nach Abreise?  (Gelesen 2534 mal)

Linaaa

« am: 07. Dezember 2014, 21:45 »
Hallo Allerseits!

Ich plane (ziemlich weit im voraus) eine Weltreise ab Jan. 2016. Mit der Planung habe ich bereits begonnen, da ich vermute, dass wenn man aus einem Angestelltenverhältnis kommt, bereits eine eigene Wohnung hat, etc. es etwas bürokratischer zugeht, als direkt nach dem Abi oder Studium.
Ich bin 25 Jahre alt und bin seit gut drei Jahren in einer Firma angestellt. Ich habe (aus reiner Bequemlichkeit) bisher noch keine Lohnsteuererklärung abgegeben. Da mir bewusst ist, wie viel ich vom Finanzamt wieder bekomme, möchte ich dieses nun nachholen. So weit; so gut! Im Januar 2016 möchte ich meine Reise in Neuseeland starten und mich für ein Jahr oder etwas länger von Land zu Land treiben lassen und nebenbei arbeiten. Sei es mit einem W&H-Visum oder für Kost u. Logi, um einfach Geld einzusparen und Erfahrungen zu sammeln. Eine Lohnsteuererklärung vor der Abreise zu erledigen, ist keine Problem, da es auch online möglich ist. Wie sieht es jedoch für die Zeit im Ausland aus? Bin ich auch für diese Zeit verpflichtet eine abzugeben? Bin ich verpflichtet, jedes Jahr eine einzureichen, wenn ich damit angefangen habe? Erwarten mich Strafzahlungen, wenn ich es nicht tue? Wäre es sinnvoller keine zu machen?
Ich habe keine außerordentlichen Einkünfte. Lediglich mein Einkommen und den Anteil der Miete meiner Mitbewohnerin. Ich habe nicht vor mich in Deutschland abzumelden. Ggf. melde ich mich bei einer Freundin oder meinen Eltern, die meine Post empfangen und mich bei wichtigen Dingen informieren.

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße, Lina
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karoshi

« Antwort #1 am: 07. Dezember 2014, 22:23 »
Solange Du nur Einkünfte hast, bei denen die Steuer schon vom Arbeitgeber oder der Bank abgeführt wird, bist Du nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Auch wenn Du jetzt eine Steuererklärung abgibst, entsteht allein dadurch im Grundsatz keine Pflicht für die Folgejahre.

Anders könnte das mit der Wohnung aussehen. Ist das eine gekaufte Wohnung? Dann müsstest Du in jedem Fall jährlich die Mieteinnahmen angeben, kannst aber im Gegenzug die Kosten der Wohnung (bei Untervermietung nur anteilig) absetzen.

Strafzahlungen erwarten Dich nur dann, wenn Du Einnahmen verschwiegen hast. Mit dem umgekehrten Fall, dass Du Rückzahlungsansprüche nicht geltend gemacht hast, haben die Finanzbehörden überhaupt keine Probleme.

Grundsätzlich lohnt ich für Angestellte die Abgabe einer Steuererklärung IMMER. Es hat sich leider noch nicht allgemein rumgesprochen, dass seit einigen Jahren die Beiträge zur Rentenversicherung zu einem jährlich wachsenden Anteil abgesetzt werden können, was aber bei den Gehaltsabzügen nicht automatisch berücksichtigt ist. Dadurch ergeben sich in der Regel Rückzahlungen von mehreren hundert Euro, selbst wenn man einfach nur die Daten von der Jahres-Gehaltsbescheinigung abschreibt und dem Finanzamt meldet. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend.
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Linaaa

« Antwort #2 am: 07. Dezember 2014, 22:42 »
Vielen Dank für die Informationen. Die Antwort ist sehr hilfreich.
Die Wohnung ist nur gemietet. Ich bin lediglich die Hauptmieterin. Bezahle die gesamte Miete an den Vermieter und bekomme einen entsprechenden Anteil von meiner Mitbewohnerin auf mein Konto überwiesen. Demnach ist es steuerlich betrachtet nicht wichtig.
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karoshi

« Antwort #3 am: 08. Dezember 2014, 07:34 »
Stimmt, das ist nur ein durchlaufender Posten, keine Einnahmen.

Wenn Du seit gut drei Jahren arbeitest, wird sich für Dich vor allem die Steuererklärung für das Jahr 2011 sehr positiv auswirken (unter der Annahme, dass Du den Job etwa in der Jahresmitte angetreten hast).
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serenity

« Antwort #4 am: 08. Dezember 2014, 13:10 »
Denk dran, dass du eine freiwillige Steuererklärung (das ist bei dir der Fall, weil du nur Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit hast) nur 4 Jahre rückwirkend abgeben kannst. Warte also nicht zu lange mit der Erklärung für 2011.

Ansonsten ist es so, wie Karoshi sagt - du musst lediglich deine Arbeitseinkünfte angeben, die Mietzahlungen sind völlig unerheblich (so lange sie nicht höher sind als das, was du insgesamt an den Vermieter zahlen musst).
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Linaaa

« Antwort #5 am: 15. Dezember 2014, 14:40 »
Fantastisch! Sehr hilfreiche Antworten!
Ich war 2011 noch in der Ausbildung. Wenn ich Glück habe, finde ich noch die Steuerbescheide und lege gleich damit los. :)
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