Thema: Fragwürdige Beratung vom Arbeitsamt - kann das so stimmen?  (Gelesen 2239 mal)

Lea

Aus aktuellem Anlass habe mich eben nochmal genauer durch das Kapitel Arbeitslosenversicherung gelesen (an dieser Stelle nochmal danke für diese ausführlichen Infos! Diese Seite ist einfach toll!  :)), habe aber noch eine Frage:
es geht um die Sperrzeit, die ich bekomme, wenn ich "selbstverschuldet" arbeitslos werde. Bei mir ist das der Fall, weil ich meine selbstständige Tätigkeit für die Zeit der Reise auf Eis lege (was ja meine eigene Entscheidung und damit wohl selbstverschuldet ist).
Nach der Reise werde ich 2-3 Monate noch nicht wieder selbstständig arbeiten können und möchte für diese Zeit Arbeitslosengeld beantragen.
So wie ich es hier auf der Seite verstanden habe, würde es, damit das reibungslos klappt, Sinn machen, sich schon VOR der Reise arbeitssuchend zu melden. Eine eventuelle Sperrfrist wäre dann ja schon während der Reise abgelaufen und mir stünden ab Tag 1 nach der Reise sofort Leistungen zu. ODER??

Um mir dieses Vorgehen nochmal vom Arbeitsamt bestätigen zu lassen, habe ich dort nachgefragt, aber die meinten, es würde reichen, mich erst NACH der Reise arbeitslos zu melden.  ???
Meine Frage, ob ich dann nicht mit einer Sperre rechnen muss, wurde verneint.
Ich habe versucht, es so zu erklären, dass ich mich ja, wenn ich angestellt wäre, auch schon 3 Monate vor Ablauf meines Vertrages melden müsste, und ob das nicht hier ähnlich sei. Die Sachbearbeiterin tat so, als ob sie davon noch nie gehört hätte, und meinte weiterhin, es würde reichen, wenn ich mich am ersten Tag nach meiner Rückkehr arbeitslos melde.

Jetzt bin ich verwirrt - wie mache ich`s richtig? Vorher oder nachher zum Amt?
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Trabbee

« Antwort #1 am: 03. September 2013, 13:39 »
soweit ich die ganze Thematik verstanden habe, musst Du vorher hingehen. 3 monate vor ende das arbeitsvetrages muss man sich doch arbeitssuchend melden, oder nicht? nach ablauf des vertrages wirst du dann arbeitslos und nicht erst nach der Reise.
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cocolino

« Antwort #2 am: 03. September 2013, 15:30 »
Die Sperrfrist tritt ein und läuft mit dem Ereignis, dass die Sperrfrist begründet, also vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit, auch wenn du dich da noch nicht gemeldet hast.
Wenn du innerhalb eine Jahres zurückbist, dann reicht das, wenn du dich dann arbeitslos meldest, die Sperrfrist ist dann nämlich schon abgelaufen. Soweit hat die Dame vom Arbeitsamt also Recht.

Wenn du LÄNGER als 1 JAHR weg bist: gleich melden, sonst verfällt der Anspruch. Ducrh das Melden (und Bewilligung) vor Abreise sichert man sich seinen Anspruch nämlich für 4 Jahre.


Die Frage, die sich mir stellt, ist, wie man denn als Selbständiger nachweist, dass man ab TagX schon die Selbständigkeit eingestellt hat. Muss man sich da auch irgendwo abmelden? Finanzamt? Ich hab da keine Ahnung. Vielleicht ist dass dann doch besser, man meldet sich sofort arbeitslos, dann haben die wenigstens das Datum in ihren Unterlagen....

karoshi

« Antwort #3 am: 03. September 2013, 21:24 »
Vielleicht habe ich was an den Augen, aber ich lese hier immer wieder das Wort "selbständig". Wurden für diese Tätigkeit denn Sozialversicherungsbeiträge bezahlt? Anderenfalls hätte sich die Frage nach der Sperrfrist doch sowieso erledigt. (Kein Anspruch, keine Sperrfrist.)
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cocolino

« Antwort #4 am: 04. September 2013, 10:23 »
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, das geht ja. Ohne macht das natürlich sowieso keinen Sinn, aber da sie ja schon beim Arbeitsamt war, sollte das ja schon klar sein.

Lea

« Antwort #5 am: 05. September 2013, 16:23 »
Erstmal danke für eure Antworten! Ja, ich bin selbstständig, habe aber von Anfang an in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt, so dass ich auf jeden Fall einen Anspruch auf ALG hätte.
Nochmal zu der Sperrfrist: die läuft also auf jeden Fall ab dem ersten  Tag der Arbeitslosigkeit, egal, ob ich mich vorher schon arbeitslos gemeldet habe? Dann wäre es ja wirklich egal, wann ich mich melde...
Zu der Frage, wie ich beweisen soll, dass ich ab Datum xy arbeitslos bin: scheinbar muss man das gar nicht. Ich hab gefragt, da hieß es nur: "Schicken Sie nen Dreizeiler, wo drin steht, von wann bis wann Sie nicht arbeiten."
Das klingt für unser bürokratisches Land ja so einfach, dass man schon fast wieder skeptisch wird! ;-)
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karoshi

« Antwort #6 am: 05. September 2013, 16:36 »
Nochmal zu der Sperrfrist: die läuft also auf jeden Fall ab dem ersten  Tag der Arbeitslosigkeit, egal, ob ich mich vorher schon arbeitslos gemeldet habe?
Genau. Und lass Dir von denen nichts anderes erzählen.
http://weltreise-info.de/organisation/alg1_sperrzeiten.html

Das klingt für unser bürokratisches Land ja so einfach, dass man schon fast wieder skeptisch wird! ;-)
Kann mir schon vorstellen, warum die so entspannt sind. Die schicken einfach eine Kontrollmeldung an Dein zuständiges Finanzamt, und wenn dann bei der Steuerprüfung rauskommt, dass Du doch gearbeitet hast, werden sie sowieso informiert. ;)

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