Thema: WHV Gesundheitsvorraussetzungen???  (Gelesen 1711 mal)

Maja B.

« am: 21. Mai 2015, 19:34 »
Hallo Zusammen!

Wir planen ein WHV in Neuseeland, werden davor aber einige Monate in Indien und Umgebung unterwegs sein.
Beim Schmöckern der Vorraussetzungen ist mir jetzt Folgendes ins Auge gestochen:

"Um die Tuberkulosegefahr einzudämmen, (...) Falls Sie sich als deutscher oder österreichischer Staatsbürger innerhalb der letzten fünf Jahre für drei Monate oder länger in einem oder mehreren Ländern mit hoher Tuberkulose-Gefahr aufgehalten haben, muss vor der Einreise ein Tuberkulosetest bei einem von der Einwanderungsbehörde anerkannten Mediziner durchgeführt werden." (aus working-holiday-visum.de)

Wie muss ich mir das vorstellen? Werde ich am Flughafen zur Seite genommen, oder ist das eher nicht ernst zunehmen?Auf was muss ich mich einstellen?
0

White Fox

« Antwort #1 am: 25. Mai 2015, 11:03 »
Hi Maya,

worauf es ankommt sind die Zeiten vor der Beantragung des Visums. Hast du das Visum schon? Wenn ja, dann keine Sorge, du bist aus dem Schneider.

Wenn du das Visum noch nicht hast: Kommst du jetzt schon auf 3 Monate in Ländern mit Risiko? Wenn ja, dann musst du das bei der Visumsbeantragung angeben (gibt eine extra Frage dafür wo du das dann angeben musst). Daraufhin wirst du angewiesen werden einen von NZ akzeptieren Arzt zu gehen (es gibt mehrere in Dtl, List steht im Internet). Deshalb würde ich das Visum unbedingt beantragen bevor du abreist. Plane genügend Zeit dafür ein. Ich musste die Prozedur in Australien für ein Lanzeitvisum machen und musste zu mehreren Untersuchungen da eine (harmlose) Unregelmäßigkeit bei mir gefunden wurde. Am besten ist es wenn du das Visum mindestens 2 Monate vor der geplanten Abreise beantragst, das sollte dir genügend Zeit geben.

Und noch ein Tipp: Suche dir die Infos auf der offiziellen Website www.immigration.govt.nz/ zusammen und nicht working-holiday-visum.de oder ähnlichen Portalen. Nur die offizielle Website hat verlässliche Informationen und ich habe auf diesen Portalen schon einige Male Fehler entdeckt.
0

knappe

« Antwort #2 am: 25. Mai 2015, 17:06 »
Ich habe im März mein WHV beantragt und auch in kürzester Zeit genehmigt bekommen.
Ich war zum Zeitpunkt des Antrags schon über der Auslands-Zeitgrenze und habe das auch so angegeben. Daraufhin musste ich eine Röntgenaufnahme und ein Arztbericht von einem zugelassenen Arzt nachreichen. In meinem Fall aus Frankfurt. Wichtig ist, zu wissen, dass man zwischen Abgabe des Antrags und Nachreichen des Untersuchungsergebnisses (elektronisch) nur 10 Tage Zeit hat. Ich wusste das nicht und es hat meine Planung ein bisschen durcheinandergewirbelt, den Termin beim Arzt muss man ja auch erst einmal machen.
Offiziell heißt es, dass man nach stattgegeben Antrag Änderungen aktiv mitteilen muss. Ob und wie das aber kontrolliert wird, weiß ich nicht.
Nach Abschicken des Antrags bekommt man einen persönlichen Sachbearbeiter. Der kann einem sicher sagen, wie das zu handhaben wäre, aber u.U. will man ja keine schlafenden Hunde wecken...

Tags:
 

Diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahrt ihr alles zum Datenschutz
OK