Hallo,
eigentlich habe ich jetzt alles bis ins Letzte durchdacht (und verstanden, hoffe ich!), trotzdem würde es mir total helfen, wenn ihr noch einmal drüberlest, um eventuell Fehlannahmen ausfindig zu machen:
Ich habe zum 30.6. gekündigt. Mit Resturlaub etc. ist mein letzter Arbeitstag bereits der 18.6., am 22.6. starte ich zu meiner sechsmonatigen Reise (zurück um den 15.12. herum).
Mit dem Arbeitsamt habe ich bereits gesprochen und mir blöderweise in die Karten schauen lassen (= mich überrumpeln lassen und gesagt, dass ich nur noch bis zum 22.6. in Deutschland bin). Daraufhin die Auskunft: Jetzt melden geht nicht, ich soll am ersten Tag nach meiner Rückkehr ins Amt kommen.
Anspruch auf ALG habe ich - habe die vergangenen vier Jahre durchgängig gearbeitet. Berechnungsrahmen sind die letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit (also 30.6.2013 - 30.6.2014), nicht die letzten 12 Monate vor der Meldung (15.12.2013 - 15.12.2014), richtig? Denn sonst wäre mein Anspruch ja sehr viel geringer ...
Sperrzeit 3 Monate wg. Eigenkündigung ist bei Rückkehr abgelaufen.
Meine gesetzliche Krankenversicherung kann ich ruhen lassen (Flugticket und Auslandsreiseversicherung reichen zur Abmeldung), die Frage ist allerdings, was ist mit der Zeit zwischen Rückkehr und Bearbeitung meines Antrags durch das Arbeitsamt? Wenn ich das richtig verstehe, bekomme ich ALG 1 rückwirkend, sobald der Antrag bewilligt ist - gilt dasselbe auch für evtl. Arztkosten, falls in den zwei, drei Wochen der Antragsbearbeitung etwas sein sollte?
Das wären meine dringendsten Fragen - ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!