Thema: ALG1 oder doch selbst finanzierte Überbrückungszeit?  (Gelesen 2842 mal)

crumbs

« am: 26. Februar 2011, 14:59 »
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade durch die diversen Beiträge zum ALG1 durchgewühlt und wahr sehr überrascht zu lesen, dass ich Anspruch auf ALG1 habe , wenn ich wieder da bin. (Arbeite jetzt seit 3 Jahren, werde meinen Job freiwillig kündigen und dann 3-6 Monate Transsib, China und SOA bereisen). Das macht die Budget Planung dann doch sehr viel entspannter :-).

Ein paar Fragen bleibt bei mir aber noch offen: Ich würde lieber ein paar Wochen länger suchen und dann einen Job finden, der wirklich interessant ist (sonst bräuchte ich meinen aktuellen Job nicht zu kündigen). Ich will also nicht das erst-beste Angebot annehmen müssen. (Ich bin Dipl.Ing. und wenn ich mir die Stellenangebot aktuell so ansehe gibt es super viele Jobs, die ich machen könnte, aber nur wenige, die ich wirklich spannend finde)

Macht es dann Sinn auf ALG1 lieber ganz zu verzichten und die Überbrückungszeit selbst zu finanzieren? (Das würde meine Reisedauer natürlich erheblich verkürzen)

Gibt es noch weitere Einschänkungen bzw Nachteile mit denen ich rechnen muss, wenn ich ALG1 beziehe?

Wann genau muss ich mich arbeitssuchend melden? 3 Monate vor ende des Arbeitsverhältnisses (das habe ich auf der Arbeitsamt seite gelesen), oder wenn ich zurück bin (davor werde ich ja nicht nach arbeit suchen, oder?)

Irgendwie finde ich das ganze Thema doch recht verwirrend und kompliziert. Hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

Vielen Dank schon mal :-)
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karoshi

« Antwort #1 am: 26. Februar 2011, 21:52 »
Hallo crumbs,

auf ALG1 von vornherein zu verzichten macht keinen Sinn, wenn Du Anspruch darauf hast. Nachteile entstehen Dir durch den Bezug nicht. Im Gegenteil, Du wirst in der Zeit sozialversichert. Man wird natürlich Eigenbemühungen von Dir fordern, aber das hast Du ja sowieso vor. Rein theoretisch besteht sogar die Möglichkeit, dass Du über die Arbeitsagentur das eine oder andere interessante Jobangebot bekommst, das Du sonst nicht gefunden hättest. Und die Arbeitsagentur kann Dich auch nicht zwingen, den erstbesten Job anzunehmen. Sie können Dir höchstens das Geld streichen (und auch das nicht sofort). Wenn das passiert, stehst Du auch nicht schlechter da, als wenn Du ALG1 gar nicht erst beantragt hättest.

LG, Karoshi
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crumbs

« Antwort #2 am: 26. Februar 2011, 22:27 »
Hallo Karoshi,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Du hast sicher recht. Ich habe in dem Sinn nichts zu verlieren. Werd da noch mal in mich gehen und dann entscheiden, wie stark ich mein Budget strapaziere, und was ich als reserve für "hinterher" zurücklegen will.

Vg,
Inken
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Richard2000

« Antwort #3 am: 26. Februar 2011, 22:46 »
Hallo crumbs,

ich habe mich mit der Frist von 3 Monaten vor dem ersten arbeitslosen Tag gemeldet und dort erklärt das ich für eine längere Zeit das Land verlassen möchte.
Hatte vor mich nach einem Tag ALG 1 -Bezug bei der Agentur abzumelden, eine im Forum immer wieder benannte Form und dann nach der Rückkehr meinen Anspruch wieder aufleben zu lassen.
Die Dame auf dem Amt hat mir jedoch vorgeschlagen gleich meinen "Anspruchsbeginn" entsprechend zu verschieben.
Das bedeutet, sie kümmern sich jetzt nicht um eine Vermittlung und alle meine Rechte starten mit dem vereinbarten Termin.
Habe mich noch nicht fetgelegt, habe nächste Woche noch einen Termin dort wo ich mich genauer erkundigen will.
Das ganze nennt sich ""Dispositionsrecht".
Kennt sich damit jemand aus?
Eine Frage ist, was ist wenn ich vor dem vereinbarten Termin zurück bin?
Gruß Richard
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Tags: alg1 
 

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