Thema: Abmelden in der Schweiz  (Gelesen 31264 mal)

freshman007

« Antwort #60 am: 29. November 2011, 14:20 »
Hallo,

ich habe aktuell folgendes Problem, dass mir momentan im Weg steht, um eine 12-13 Monatige Weltreise zu machen.

Ich bin Deutscher und wohne/arbeite schon 3 Jahre in der Schweiz. Ich habe also die B-Bewilligung (insg. 5 Jahre), die nun noch bis Ende Aug. 2013 gültig ist.

Meine Weltreise würde ich gern Juni 2012 starten und spätestens Ende Juli 2013 zurückkommen.

Bei meinem Arbeitgeber könnte ich ggfs. für die Zeit unbez. Urlaub bekommen (noch nicht abgeklärt, weiss aber, dass 6 Monate unbez.Urlaub schon einmal möglich ist).

Ich würde also gerne nach meiner Rückkehr wieder in der Schweiz weiterarbeiten und wohnen.

Nun habe ich aber folgendes Problem:
Die B-Aufenthaltsbewilligung erlischt anscheinend, wenn ich über 6 Monate ununterbrochen im Ausland war.

Ich müsste also eigentlich für eine 12 monatige Reise erst wieder zurück nach Deutschland ziehen, Schweiz abmelden, mich in Deutschland wieder anmelden usw. und nach der Weltreise wieder die B-Aufenthaltsbewilligung wieder neue beantragen, wieder in Schweiz ziehen usw. Seh ich das richtig?! Wäre doch unglaublich unnötiger und hoher Aufwand  oder wie seht ihr das?!

Oder wäre es ggfs. möglich innerhalb der 12 monatigen Reise, kurz zurück in die Schweiz zukommen, um die 6 Monatige Frist zu umgehen (was müsste ich hier machen?! Vor Reise beim Einwohneramt abmelden und dann wieder nach 5 3/4 Monaten anmelden und gleich wieder abmelden, um zu zeigen dass ich nicht über 6 Monaten im Ausland bzw. zwischen der Reise kurz in der Schweiz war) und dann wieder weiterzureisen?! Hier könnte auch die Reise max. nur ca. 11.5 Monate sein.

Meine aktuelle Wohnung würde ich kündigen – ich könnte aber im gleichen Haus zur Zwischenmiete bei einem Kollegen, für die Zeit wo ich weg will, anmelden (müsste also nicht einmal meine Adresse beim Einwohneramt melden – oder meldet mich der Vermieter beim Einwohnermeldeamt ab?!). Müsste ich dann wohl auch mit Vermieter abstimmen?!

Wie würdet ihr an meiner Stelle vorgehen?!
ggfs. nur eine Reise < 6 Monate starten?!
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muckl

« Antwort #61 am: 29. November 2011, 19:15 »
genau das gleiche hat man mir auch mitgeteilt bzgl. Erlischen der B-Bewilligung. Ich bleibe dennoch bei meinen Plänen von über einem Jahr und beantrage sie dann einfach neu, nachdem ich wieder da bin und entsprechend meinen Job habe. Die haben mir gesagt, dass das überhaupt kein Problem sei. Ich persönlich finde das jetzt nicht gross problematisch, da ich eh aus der Wohnung ausziehe und meine Sachen einlagern bzw. verkaufen werde. Wenn du natürlich vor hattest direkt bei Erteilung der C-Bewilligung ne Eigentumswohnung oder ein Haus zu kaufen, dann ist es schon ein grösseres Problem, aber ansonsten ist die B-Bewilligung doch recht entspannt und wurscht, ob du sie neu beantragst oder? (bei mir hat es eh mein Arbeitgeber gemacht)
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freshman007

« Antwort #62 am: 29. November 2011, 20:22 »
danke für die Antwort muckl. Die C Bewilligung ist mir jetzt nicht so wichtig und so wie ich das im Internet gelesen habe, wäre auch schon mit der B-Bewilligung (EG) Kauf von Schweizer Immobilien möglich, was ich aber momentan nicht vorhabe.

Ok, aber wo bist du dann in der Reisezeit angemeldet (Postadresse)?!  bzw. wie machst du das dann, wenn du deine Wohnung gekündigt hast (was ich auch vorhätte, wegen den Kosten)?! Meldest du dich dann wieder in Deutschland an? Irgendwo musst du ja für die Zeit gemeldet sein.

Wenn du weiterhin eine Adresse in der Schweiz hast ->zahlst du dann auch weiterhin die Schweizer Krankenkasse wenn du auf Reisen bist?!


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muckl

« Antwort #63 am: 29. November 2011, 21:19 »
also ich werde mich hier komplett abmelden und in deutschland bei meinen eltern melden, da ich hier niemanden habe. ich gehe aber auch schon einen monat vor der reise wieder zurück... der anspruch, den ich hier in der schweiz an arbeitslosengeld erworben habe, wird durch das abkommen zwischen d und ch auch in deutschland anerkannt. krankenkassentechnisch werd ich das wohl in deutschland lösen, da ich ja auch dort meine postadresse haben werde. mal sehen, ob das so funktioniert wie ich denke :)
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freshman007

« Antwort #64 am: 29. November 2011, 23:04 »
ah ok, gerade den Stress wollte ich mir ersparen - wieder nach Deutschl. umziehen, Führerschein ummelden ect. und dann bei Rückkehr das Gleiche noch einmal von vorne..  :-\
Aber wenn ich in der Schweiz eine Postanschrift weiterhin habe, meine Krankenkasse weiterhin bezahle und mich nicht abmelde, dürfte das ggfs. zu vermeiden sein oder nicht?!

Notfalls müsste ich halt echt vor Ablauf der 6 Monate kurz zurück in die Schweiz (Stempel am Flughafen als Nachweis abholen), um meine Aufenthaltsbewilligung aufrecht zu erhalten und dann wieder weiterreisen .

Naja, muss jetzt eh erst einmal abklären, ob ich 12 Monate (6 Monate unbez. Urlaub wäre schon mal möglich) vom Geschäft aus unbez. Urlaub machen könnte. Falls nicht, muss ich dann überlegen, ob ich die Reise nur für knapp 6 Monate oder kündige und 12 Monate mache.

Muckl warst du denn wegen dem Fall beim Migrationsamt?! oder wo hast du dich informiert?

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muckl

« Antwort #65 am: 30. November 2011, 18:35 »
das problem ist, dass du hier kein staatsbürger bist, sondern nur eine aufenthaltsbewilligung hast und damit verpflichtet bist dich nicht länger als 6 Monate im Ausland aufzuhalten. Da bringt es dir auch nichts, wenn du angemeldet bleibst. wie es damit aussieht, wenn du mal kurz zurückkommst und dir das bestätigen lässt, keine ahnung.
ich hab den migrationsbeauftragten meines kantons angerufen und der hat mir soweit die infos mitgeteilt. und da ich das auch schon im internet gelesen habe, sah ich das mal als bestätigung an...
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freshman007

« Antwort #66 am: 01. Dezember 2011, 07:52 »
ok, danke für deine Antworten muckl. In dem Fall hab ich dann (wenn ich die Reise durchziehe) zwei möglichkeiten:

- Wohnung zwischenvermieten und losreisen -> nach 5.90 Monaten Reisen kurz zurück in die Schweiz fliegen und einen Stempel vom Zollbeamten am Flughafen in den Reisepass rein (ist wohl so möglich lt. Hallo Schweiz Forum), um die 6 Monate nicht zu überschreiten bzw. später vorweisen zu können, dass man nicht über 6 Monate weg war.
 
- eben komplett in der Schweiz abmelden und wieder nach Deutschland ziehen und ummelden. Dann wieder das Ganze umgekehrt, wenn man zurückkommt.

Ich werde aber auch noch mal beim Migrationsamt vorbeigehen oder anrufen und den Fall nochmal besprechen bzw. ob es da nicht noch ne dritte Möglichkeit gibt (was ich allerdings auch nicht glaube).

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freshman007

« Antwort #67 am: 01. Dezember 2011, 09:48 »
Also gerade mit dem Migrationsamt meines Kantons telefoniert (ohne Gewähr, also lieber selbst noch mal mit seinem Migrationsamt des Kantons abklären bzw. so bestätigen lassen):
 
Die supernette Mitarbeiterin meinte, man könnte es auch folgendermassen machen:
Die Wohnung zwischenvermieten, beim Einwohneramt seines Wohnortes Bescheid geben, dass man auf längere Zeit verreist bzw. z.B. für 12 Monate im Ausland ist (falls die blöd schauen und sagen, das geht so nicht -> sie einfach mit dem Sachbearbeiter des Migration-samtes telefonieren lassen). Also sozusagen im Einwohneramt abmelden (Man könnte also auch seine schweiz. Krankenkasse für die Zeit kündigen). Anschliessend kann die Reise beginnen ;)

Nach 12 Monaten kommt man zurück in die Schweiz und man hat inzwischen seine B-Bewilligung (da über 6 Monate überschritten) verloren und hat sozusagen nur noch das Touristenvisum (3 Monate gültig).

Man hat also nach Rückkehr sozusagen 3 Monate Zeit, um eine neue Arbeitsstelle in der Schweiz zu finden und die B-Bewilligung wieder komplett neu zu beantragen.

Nachteil bei der Sache natürlich, dass man wieder 5 Jahre warten muss, bis man die C-Bewilligung beantragen kann.

Juhu grünes Licht also..damit wäre meine grösste Hürde zur Entscheidung die Weltreise durchzuziehen überwunden. Allerdings fehlen noch zwei weitere grüne Lichter (Geschäft und Vermieter), dann wird entschieden ;)
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freshman007

« Antwort #68 am: 02. Dezember 2011, 13:48 »
Noch als Ergänzung (auch ohne Gewähr-bitte selbst nochmals bei seinem Migrationsamt bestätigen lassen):
Möglich wäre wohl auch lt. Mitarbeiterin, warten bis man C-Bewillingung hat. Diese ist zwar normalerweise auch nach 6 Monaten Ausland ungültig. Allerdings kann man hier vor Abreise aber einen Antrag stellen, damit diese trotzdem noch bei einen Auslandaufenthalt (glaub max. 2 Jahre) gültig bleibt.
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freshman007

« Antwort #69 am: 05. Dezember 2011, 12:46 »
Noch Infos:

Korrektur->C-Bewilligung kann man Antrag auf max. 4 Jahre Auslandaufenthalt stellen.
Und bei dem Fall, den ich oben beschrieben habe (Wohnung zwischenvermieten und dann abmelden), wäre man ja ohne Wohnsitz, was ja wieder Probleme mit Auslandskrankenkassenversicherung, Banken ect. verursachen könnte.
Oh man, warum ist das alles so kompliziert .... :-\
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Vada

« Antwort #70 am: 09. Juli 2013, 13:14 »
Wurde heute wieder einmal mit dem Schweizer Behördenwahnsinn konfrontiert. ..................
"Was haben Sie in der Zeit vom xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx gemacht?"

Die Frage wurde eine Zeile später mit der zweiten Frage ja sogar noch beantwortet: "Sind Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes einer Erwerbstätigkeit nachgekommen?"

Da ich eh gerade nach Aarau musste ging ich persönlich vorbei. Ich müsse anhand von Flugtickets (welche man nach 4 Monaten ja kaum noch hat) beweisen dass ich im Ausland war. Desweiteren müsse ich beweisen dass ich NICHT gearbeitet habe! Ich müsse jede Seite meines Reisepasses kopieren und einsenden (wie hätte ich dies damit beweisen sollen? Wie kann man überhaupt beweisen dass man NICHT gearbeitet hat?).

Habe der  Dame dann erklärt dass genau ein solches Verhalten der Grund sei warum ich so schnell wiemöglich wieder wegwill. Habe Ihr dann den Pass hingelegt und sie hat kleinlaut 2 Kopien gemacht. Einfach zum Kotzen diese sinnlose Bürokratie hierzulande.

hahahaah....kaputtlach ::)
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Summer

« Antwort #71 am: 18. Februar 2014, 09:11 »
Ich hätte da mal eine kleine Verständnisfrage:

Wir werden das ganze Jahr 2015 im Ausland sein. Gemäss unserer Gemeinde ist eine Abmeldung nicht nötig, nur die Postzustellung muss gewährleistet sein. Meine Eltern haben die 'Ehre' während meiner Abwesenheit meine Post zu kontrollieren, sie wohnen aber in einer anderen Gemeinde. Soweit mir ist, müsste ich mich theoretisch also in meiner Gemeinde abmelden und in der Gemeinde meiner Eltern anmelden, richtig? Habt ihr das alle so gemacht oder habt ihr einfach heimlich die Post umgeleitet? Wir wissen noch nicht mal ob wir unsere Wohnung kündigen oder untervermieten für diese Zeit. Würden wir untervermieten müsste ich mich ja dann nach der Rückkehr wieder ummelden  ::)

Und wie habt ihr das mit den Steuern gemacht? Habt ihr das Steueramt vorher informiert, dass ihr ein Jahr lang kein Einkommen habt, damit ihr nicht falsch eingeschätzt werdet?
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Stecki

« Antwort #72 am: 18. Februar 2014, 16:30 »
Ich habe mich das vorletzte Mal abgemeldet und meine Post zu meinen Eltern im Nachbardorf umleiten lassen, da ich keine Wohnung hatte. Wenn Du Dich nicht abmeldest kannst Du Deine Post auch so umleiten lassen, das interessiert niemanden.

Ich habe damals meiner Steuerbehörde erklärt dass ich weniger Einkommen habe, offenen Beträge bezahlt und mit ihnen ausgemacht dass sie mich trotz Abmeldung im System lassen, da ich eh vorhatte wieder in dieselbe Stadt zu ziehen (habe ich dann auch gemacht). Falls Ihr im Februar/März  (also wenn die Steuererklärung fällig wird) unterwegs seid ist es sicher schlauer sich abzumelden, da sonst jemand Eure Steuererklärung ausfüllen muss, auch wenn Ihr nur wenig Einkommen habt.
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Thoba

« Antwort #73 am: 18. Februar 2014, 17:53 »
Bzgl. den Steuern würde ich einfach mal auf deiner Steuerbehörde nachfragen.

Die Post bietet mit dem Service "Swiss Post Box" einen elektronischen Briefkasten. Ideal für die, welche niemanden für die Briefumleitung finden.
http://www.post.ch/post-startseite/post-privatkunden/post-empfangen/post-empfangen-empfangsvarianten/post-swisspostbox.htm
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ruefen8

« Antwort #74 am: 11. April 2016, 07:51 »
Hallo zusammen

Ich weiss dass dieser Thread schon etwas alt ist. Da sich aber trotzdem immer wieder Leute zum Thema gemeldet haben versuche ich es hier bevor ich einen neuen erstelle.

Kurz zu mir, ich heisse Renato, bin 25 und komme aus Bern. Letzten Herbst habe ich einen 18 Monatigen Berufsaustausch in den USA begonnen. Dazu habe ich mich in der CH abgemeldet, was aber Rückblickend sehr wahrscheinlich ein Fehler war. Denn wie so oft im Leben läuft nicht alles nach Plan und ich werde mein en Austausch abbrechen.

Nun zu der eigentlichen Frage: "Dank" der Abmeldung in der Schweiz konnte ich auch meine Lebensversicherung kündigen. Was passiert jetzt wenn ich mich vor Ablauf der 12 Monate (Voraussetzung zur Abmeldung) wieder Anmelde, kann sich da die Versicherungsgesellschaft wegen "Betrugs" oder so beschweren?

Vielen Dank, liebe Grüsse Renato
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Tags: schweizer 
 

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