Thema: Südostasienreise - Agentur für Arbeit & GKV  (Gelesen 1922 mal)

BackpackNomad

« am: 25. Juni 2022, 16:51 »
Hallo Leute,

ich hatte bereits Anfang des Jahres einen Thread gestartet, allerdings hat sich an meiner Situation noch bisschen was geändert.
Zusammen mit meiner Freundin fliege ich am 15.08. nach Bangkok auf Südostasienreise. Die Reise wird voraussichtlich bis ca. Juli/August 2023 gehen, also ein knappes Jahr.

Folgendes zu meiner Situation: ich bin seit August 2013 unbefristet angestellt (Ausbildung mit eingerechnet). Meinen Job möchte ich kommende Woche zum 31.07. kündigen.
Somit hätte ich noch knapp zwei Wochen zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und dem Reisebeginn.

Daraus ergeben sich für mich folgende Punkte bzw. Fragen:
- ich melde mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend, korrekt?
- am 01.08. muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und mich dort arbeitslos melden, korrekt?
- wann sollte ich der Agentur mitteilen, dass ich ab 15.08. auf Reise gehe um den wenigsten "Stress" zu haben - bei der Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung oder doch später?
- welche Dokumente benötige ich vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung um die Ansprüche auf ALG1 vor der Reise noch bescheinigt zu bekommen?
- die gesetzliche Krankenversicherung wird für den Zeitraum 01.08. bis 15.08. (bis ich mich abmelde) von der Agentur übernommen, korrekt?
- hat hier jemand Erfahrungen wie das mit dem/der Pausieren/Kündigung der GKV abläuft? Ich bin bei der Bosch BKK. Ich habe gelesen meistens reicht es die Auslandskrankenversicherung für die Länge der Reise sowie das Abflugticket nachzuweisen. Reicht das eine E-Mail an die GKV mit diesen Daten aufzusetzen?
- wie läuft das nach der Rückkehr, kontaktiere ich selbst vorab die GKV, dass ich wieder zurückkomme oder läuft das dann über die Agentur für Arbeit wenn ich mich bei ihr wieder arbeitslos und arbeitssuchend anmelde?

Danke schon vorab für eure Antworten!
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Eka

« Antwort #1 am: 25. Juni 2022, 17:06 »
Bei der Daimler BKK gibt's es eine Anwartschaft, d.h. falls du nach deiner Reise wieder bei deiner BKK wieder versichert werden möchtest und diese dich auch wieder als Versicherten aufnehmen möchte. Dann musst du eine monatliche Pauschale bezahlen ohne irgendwelche Leistungen nutzen zu können. Da nicht jeder x-beliebige zur Daimler BKK oder Bosch BKK kann. Kläre dieses Thema bitte mit deiner Bosch BKK.

Bei den anderen Punkten kann ich dir leider keine Auskunft geben.


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BackpackNomad

« Antwort #2 am: 26. Juni 2022, 15:58 »
Ist es nicht so, dass man mittlerweile nach neuester Gesetzeslage keine Anwartschaft zahlen muss sofern man eine ausreichende Auslandskrankenversicherung nachweisen kann? Und ist meine derzeitige GKV nicht verpflichtet mich wieder aufzunehmen sobald ich mich zurückmelde?
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Eka

« Antwort #3 am: 26. Juni 2022, 21:28 »
Bitte kläre diesen Punkt mit deiner Bosch BKK! Nur die Ansprechpartner können dir eine 100% richtige Auskunft zu diesem Thema geben.
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karoshi

« Antwort #4 am: 27. Juni 2022, 09:24 »
- ich melde mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend, korrekt?
Ja.

- am 01.08. muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und mich dort arbeitslos melden, korrekt?
Du kannst die Arbeitslosmeldung auch schon bis zu 3 Monate vorher einreichen, also z.B. auch zusammen mit der Arbeitssuchendmeldung.

- wann sollte ich der Agentur mitteilen, dass ich ab 15.08. auf Reise gehe um den wenigsten "Stress" zu haben - bei der Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung oder doch später?
Dafür gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Ich selbst habe es immer so spät wie möglich gemacht. Habe aber von anderen auch schon Stories gehört, wo es gar kein Problem war, gleich mit offenen Karten zu spielen.

- welche Dokumente benötige ich vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung um die Ansprüche auf ALG1 vor der Reise noch bescheinigt zu bekommen?
Soweit ich mich erinnere, brauchst Du vor allem die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Die ist zeitkritisch, weil viele Personalabteilungen sich weigern, sie vor dem tatsächlichen Ende der Arbeitszeit auszustellen.
Es spielt aber in Deinem Fall eigentlich keine Rolle, ob die Ansprüche noch vor der Reise festgestellt werden. Du hast ja tatsächlich eine beschäftigungslose Zeit zwischen Arbeit und Abreise, und für diese Zeit bekommst Du ggf. auch rückwirkend noch das ALG1. Anders wäre das, wenn Du schon während Deines Resturlaubs losfahren würdest.

- die gesetzliche Krankenversicherung wird für den Zeitraum 01.08. bis 15.08. (bis ich mich abmelde) von der Agentur übernommen, korrekt?
Das kommt darauf an, wie Du versichert bist. Bei privat oder freiwillig versicherten ist das so. Bei gesetzlich pflichtversicherten greift erst einmal die beitragsfreie Nachversicherung für maximal einen Monat.

- hat hier jemand Erfahrungen wie das mit dem/der Pausieren/Kündigung der GKV abläuft? Ich bin bei der Bosch BKK. Ich habe gelesen meistens reicht es die Auslandskrankenversicherung für die Länge der Reise sowie das Abflugticket nachzuweisen. Reicht das eine E-Mail an die GKV mit diesen Daten aufzusetzen?
Solche Sachen würde ich immer persönlich mit der Krankenkasse klären. Da geht es einfach um zu viel Geld, um sich auf eine Email zu verlassen.

- wie läuft das nach der Rückkehr, kontaktiere ich selbst vorab die GKV, dass ich wieder zurückkomme oder läuft das dann über die Agentur für Arbeit wenn ich mich bei ihr wieder arbeitslos und arbeitssuchend anmelde?
Die Arbeitsagentur meldet Dich wieder an. Es schadet aber auch nicht, die GKV zusätzlich unter Verweis auf die Arbeitslosmeldung selbst zu kontaktieren.
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BackpackNomad

« Antwort #5 am: 27. Juni 2022, 21:04 »
- ich melde mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend, korrekt?
Ja.

- am 01.08. muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und mich dort arbeitslos melden, korrekt?
Du kannst die Arbeitslosmeldung auch schon bis zu 3 Monate vorher einreichen, also z.B. auch zusammen mit der Arbeitssuchendmeldung.
--> mache ich mir dadurch nicht einen Nachteil indem ich mich sofort an das Amt "ausliefere"?

- wann sollte ich der Agentur mitteilen, dass ich ab 15.08. auf Reise gehe um den wenigsten "Stress" zu haben - bei der Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung oder doch später?
Dafür gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Ich selbst habe es immer so spät wie möglich gemacht. Habe aber von anderen auch schon Stories gehört, wo es gar kein Problem war, gleich mit offenen Karten zu spielen.
--> okay. Und der erste Termin wird vorab ausgemacht wenn man sich arbeitslos gemeldet hat?

- welche Dokumente benötige ich vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung um die Ansprüche auf ALG1 vor der Reise noch bescheinigt zu bekommen?
Soweit ich mich erinnere, brauchst Du vor allem die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers. Die ist zeitkritisch, weil viele Personalabteilungen sich weigern, sie vor dem tatsächlichen Ende der Arbeitszeit auszustellen.
Es spielt aber in Deinem Fall eigentlich keine Rolle, ob die Ansprüche noch vor der Reise festgestellt werden. Du hast ja tatsächlich eine beschäftigungslose Zeit zwischen Arbeit und Abreise, und für diese Zeit bekommst Du ggf. auch rückwirkend noch das ALG1. Anders wäre das, wenn Du schon während Deines Resturlaubs losfahren würdest.
--> Sorry, das verstehe ich nicht. Mein bisheriges Verständnis ist, dass man sich vor der Reise die Ansprüche feststellen lassen muss sofern die Möglichkeit besteht evtl. länger als ein Jahr zu reisen?

- die gesetzliche Krankenversicherung wird für den Zeitraum 01.08. bis 15.08. (bis ich mich abmelde) von der Agentur übernommen, korrekt?
Das kommt darauf an, wie Du versichert bist. Bei privat oder freiwillig versicherten ist das so. Bei gesetzlich pflichtversicherten greift erst einmal die beitragsfreie Nachversicherung für maximal einen Monat.
--> Okay, verstanden.

- hat hier jemand Erfahrungen wie das mit dem/der Pausieren/Kündigung der GKV abläuft? Ich bin bei der Bosch BKK. Ich habe gelesen meistens reicht es die Auslandskrankenversicherung für die Länge der Reise sowie das Abflugticket nachzuweisen. Reicht das eine E-Mail an die GKV mit diesen Daten aufzusetzen?
Solche Sachen würde ich immer persönlich mit der Krankenkasse klären. Da geht es einfach um zu viel Geld, um sich auf eine Email zu verlassen.
--> ich habe eine Anfrage über das Portal gestellt und werde egal wie die Aussage lautet nochmal hinterher anrufen. Das Problem welches ich sehe ist, dass ich bei der zweimonatigen Kündigungsfrist der GKV so oder so keine wirkliche Möglichkeit mehr habe sie ggf. zu einer "kulanteren" zu wechseln. Oder geht das wenn ich schon auf Reise wäre?

- wie läuft das nach der Rückkehr, kontaktiere ich selbst vorab die GKV, dass ich wieder zurückkomme oder läuft das dann über die Agentur für Arbeit wenn ich mich bei ihr wieder arbeitslos und arbeitssuchend anmelde?
Die Arbeitsagentur meldet Dich wieder an. Es schadet aber auch nicht, die GKV zusätzlich unter Verweis auf die Arbeitslosmeldung selbst zu kontaktieren.
--> alles klar, danke!

Sorry, das mit dem zitieren hat bei mir überhaupt nicht geklappt, daher hier meine Antworten nach den Pfeilen :)

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eliseligg

« Antwort #6 am: 26. Oktober 2023, 17:19 »
Hallo Leute,

ich hatte bereits Anfang des Jahres einen Thread gestartet, allerdings hat sich an meiner Situation noch bisschen was geändert.
Zusammen mit meiner Freundin fliege ich am 15.08. nach Bangkok auf Südostasienreise. Die Reise wird voraussichtlich bis ca. Juli/August 2023 gehen, also ein knappes Jahr.

Folgendes zu meiner Situation: ich bin seit August 2013 unbefristet angestellt (Ausbildung mit eingerechnet). Meinen Job möchte ich kommende Woche zum 31.07. kündigen.
Somit hätte ich noch knapp zwei Wochen zwischen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses und dem Reisebeginn.

Daraus ergeben sich für mich folgende Punkte bzw. Fragen:
- ich melde mich am Tag der Kündigung arbeitssuchend, korrekt?
- am 01.08. muss ich persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und mich dort arbeitslos melden, korrekt?
- wann sollte ich der Agentur mitteilen, dass ich ab 15.08. auf Reise gehe um den wenigsten "Stress" zu haben - bei der Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung oder doch später?
- welche Dokumente benötige ich vom Arbeitgeber und der Sozialversicherung um die Ansprüche auf ALG1 vor der Reise noch bescheinigt zu bekommen?
- die gesetzliche Krankenversicherung wird für den Zeitraum 01.08. bis 15.08. (bis ich mich abmelde) von der Agentur übernommen, korrekt?
- hat hier jemand Erfahrungen wie das mit dem/der Pausieren/Kündigung der GKV abläuft? Ich bin bei der Bosch BKK. Ich habe gelesen meistens reicht es die Auslandskrankenversicherung für die Länge der Reise sowie das Abflugticket nachzuweisen. Reicht das eine E-Mail an die GKV mit diesen Daten aufzusetzen?
- wie läuft das nach der Rückkehr, kontaktiere ich selbst vorab die GKV, dass ich wieder zurückkomme oder läuft das dann über die Agentur für Arbeit wenn ich mich bei ihr wieder arbeitslos und arbeitssuchend anmelde?

Danke schon vorab für eure Antworten!

Guten Tag!
darf ich Sie fragen, ob Sie jetzt Ihre Erfahrungen teilen können!
Die Fragen, die Sie gestellt haben, sind genau die Fragen, die ich habe. Ich möchte für weniger reisen (nur 4 Monate), aber fragen, was ich tun sollte.

Beste
Elise
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