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Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: Bobsch am 18. Januar 2013, 10:57

Titel: Rahmenfrist?
Beitrag von: Bobsch am 18. Januar 2013, 10:57
Hallo liebe Leute,

mein Plan war ursprünglich folgender: Bis Ende Juli arbeiten, 3 Wochen Urlaub die mir zustehen im August nehmen (die Kündigung sollte also effektiv zu Ende August erfolgen), aber schon Mitte August loszufliegen. Nachdem ich hier ein wenig recherchiert habe scheint das so wie geplant schwierig oder gar nicht möglich zu sein wenn ich im Anschluss an meine Reise (geplant sind 14-15 Monate) ALG1 bekommen möchte.

Karoshi schreibt:
Zitat
Das bedeutet, dass Du in Fleisch und Blut bei Deiner zuständigen Arbeitsagentur auftauchen musst. Eine telefonische oder schriftliche Meldung ist nicht möglich (wohl aber eine Abmeldung)

Heißt das ich MUSS mich vor Ort arbeitslos melden, könnte mich aber von unterwegs abmelden, um meine Ansprüche zu sichern? Oder ist es auch möglich von unterwegs noch seine Ansprüche zu sichern?

Und die nächste Frage gleich hinterher: Wird die Rahmenfrist "eingefroren" wenn ich mich bei der Arbeitsagentur abmelde und meine Ansprüche sichere? Bei mir ist die Situation wie folgt: Wenn ich zu Ende August kündigen sollte bin ich 18 Monate berufstätig gewesen. Meine Reise soll 14-15 Monate dauern. Kann ich damit rechnen ALG1 nach meiner Rückkehr nach Deutschland zu erhalten?

Zitat
Beispiel: Dein Arbeitsvertrag endet am 30.06.2011. Da Du noch Resturlaub hast, fährst Du schon am 15.06.2011 los und kommst am 05.07.2012 zurück. Wenn Du Dich am 06.07.2012 arbeitslos meldest, ist die Anwartschaftszeit gerade noch erfüllt. Die Rahmenfrist geht nämlich vom 06.07.2010 bis zum 05.07.2012, und in dieser Zeit warst Du genau 360 Tage (vom 06.07.2010 bis 30.06.2011) beschäftigt.

Dieses Beispiel ähnelt ja meiner Situation und demnach kriege ich bei Rückkehr nix :-/ Wenn ich aber im Vorfeld meine Ansprüche sichere dann schon???

Dieses Bürokratiewirrwarr...

Hoffe jemand von euch kennt sich da ein wenig besser aus und kann weiterhelfen.

Gruß Boris
Titel: Re: Rahmenfrist?
Beitrag von: n_rtw am 21. Januar 2013, 14:40
Hallo Bobsch,
die meisten Fragen beantwortest du dir ja schon selbst und koennen ja auch im Bereich "Organisatorisches" nachgelesen werden. Dein Fall ist ja auch ein ziemlich klassischer.
Lies doch auch mal folgenden Thread, wo der Ablauf bei der Agentur fuer Arbeit schon beschrieben ist:
http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7001.15 (http://weltreise-info.de/forum/index.php?topic=7001.15)

Zur Rahmenfrist: Sobald du deine Ansprueche gesichert hast (was in deinem Fall schwierig werden kann, da du vor eigentlichem Eintritt der Arbeitslosigkeit losmachst -> vgl Link oben) hast du die Frist von 4 Jahren. Hast du deinen Anspruch nicht feststellen lassen (koennen) , dann gilt die Rahmenfrist und du musst innerhalb von 360 Tagen zurueck und neu arbeitslos gemeldet sein.
Gruesse,
n_rtw