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Weltreisen und Langzeitreisen => Finanzen => Thema gestartet von: Jens am 05. September 2012, 03:36

Titel: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 05. September 2012, 03:36
Hallo Zusammen,

da ich gerade in Vietnam bin und zu Hause keine Klamotten mehr für die Arbeit habe, habe ich mir etwas machen lassen. Da ich das aber nicht mitschleppen kann, oder gar will, soll es per Paket nach Hause gehen!

Der Zollfreibetrag liegt bei Waren die ich im Flieger mitbringe zur Zeit bei 430 Euro, aber wie sieht es aus, wenn ich mir die Sachen nach Hause sende???
Ich denke, dass das Paket beim Zoll abgeholt werden muss.... Es gibt doch auch irgendeine Grenze dafür, kann diese aber nicht finden im Internet!!

Kann mir jemand diese sagen, oder einen Link posten???
Danke schon mal vorab!  ;)
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 05. September 2012, 03:53
Habe es eben gebfunden.... http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Sendungen-mit-geringem-Wert/sendungen-mit-geringem-wert_node.html

Zitat von: Zoll.de Stand 09/2012
Alle Sendungen von Waren, deren Gesamtwert einen Betrag von 22 Euro nicht übersteigt sind einfuhrabgabenfrei. Das bedeutet sie unterliegen keinem Zoll und keiner Einfuhrumsatzsteuer.
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 05. September 2012, 04:18
Ich lasse mir öfters was aus den USA senden und dort wird es immer mit einem Warenwert von unter 150 € aufgegeben mit einer nicht so ganz "echten" Rechnung - kannst Dir ja eine schreiben lassen unterwegs. ::)  Einfach komische Zahl wie 135,58 € fällt nicht so auf, Rechnung sollte auf englisch sein und der Artikel sollte nicht gerade über das Internet gefunden werden mit dem realen Preis denn dumm sind die Brüder vom Zoll auch nicht.
Nun kommt es darauf an ob Dein Paket kontrolliert wird - aus meiner Erfahrung ist es so dass viele Sendungen so angekommen sind und ich musste auch schon einigemale beim Zoll dass Paket abholen, ich musste noch nie Zoll bezahlen da unter 150 € aber die Einfuhrabgabe - die hielt sich aber in Grenzen, kommt immer auf den Artikel bzw. das Material an.
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 05. September 2012, 16:40
Na klar schreiben die mir hier in Vietnam "Fake-Rechnung" wie ich sie möchte!! Die Originalrechnung lege ich jeweils in ein Karton und versende halt jetzt sechs Paket mit einem Warenwert von 14U$ bis 22U$. Somit bleibe ich bei jedem Paket unter der Grenze und es sollte hoffentlich dann keine Probleme geben!!
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 05. September 2012, 16:44
Ja aber Vorsicht hier ein aktueller Auszug aus zoll.de

"Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht."

Somit bist Du über 22 €

Also lieber ein paar Tage versetzt senden und wenn möglich an anderen Empfänger oder anderen Absender.

Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: laax am 05. September 2012, 18:30
Dann hatte ich wohl Glück. Bei einem Paket aus Neuseeland habe ich 100 € angegeben und bei einem aus Thailand 60 €. Ist beides ohne Beanstandungen angekommen.
Wusste aber auch nichts von der Regelung!
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 06. September 2012, 02:49
Ja aber Vorsicht hier ein aktueller Auszug aus zoll.de

"Als Sendung gilt die Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesandt worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird, auch wenn diese aus mehreren Packstücken besteht."

Somit bist Du über 22 €

Also lieber ein paar Tage versetzt senden und wenn möglich an anderen Empfänger oder anderen Absender.

Danke, das hatte ich nicht gelesen, dann wird jeder aus meiner Familie ein Päckchen bekommen  ;D Wofür hat die bucklige VErwandschaft  ::) ;D
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Steve am 06. September 2012, 11:12
Hey Jens

Kannst du, wenn du es versendet hast die Versandkosten noch schnell Posten ?
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 06. September 2012, 11:31

Wofür hat die bucklige VErwandschaft  ::) ;D


Ja und wenn Du jemand nicht leiden kannst dann sende ihm ein Paket mit einer Rechnung von 500 € mit falschen Absender dann kann er bezahlen, am besten noch Schuhe denn darauf gibt es noch zusätzlich den sogenannten Strafzoll.  ;D
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Isi2206 am 06. September 2012, 11:35
Hallo Zusammen,
wie sieht es denn aus, wenn man unterwegs feststellt, dass man gewisse Klamotten oder Ausrüstungsgegenstände nicht wirklich braucht und will die zurück schicken?

Sprich ich pack meine Fleecejacke und z.B. den Schlafsack in ein Packet - hab ja unterwegs dann keine Rechnung davon mit!?

Lg Isi
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 06. September 2012, 12:26
am besten noch Schuhe denn darauf gibt es noch zusätzlich den sogenannten Strafzoll.  ;D

Schuhe will ich auch verschicken! JEweils einzeln ein paar und jedes Paar hat eine Rechnung von 20 U$! Was meinst du mit Strafzoll???


Ich werde dann die Kosten noch posten, gehe erst morgen zur Post!!
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Meersburger01 am 06. September 2012, 15:44
Deine gebrauchten, alten Sachen darfst du doch immer heimschicken, oder? Bei der Wertgrenze geht es meines Wissens nach doch um neue Waren.
Ich hab aus Vietnam 2 Päckchen heim geschickt, das letzte kam heute grad an. Auf beiden war ein Warenwert von ca. 50 Euro angegeben und nix mit Zoll. Vielleicht hatte ich Glück ;o)

Päckchen 1: 31 USD für ca. 6 Kilo
Päckchen 2: 601.000 VND für ca. 8 Kilo.

Grüße aus Indien,

Sabine

PS: NIE aus Indien Päckchen schicken. 9 Kilo für 70 Euro und unfreundliche Leute auf der Post ;o)
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 06. September 2012, 22:02

Sprich ich pack meine Fleecejacke und z.B. den Schlafsack in ein Packet - hab ja unterwegs dann keine Rechnung davon mit!?


Sind ja gebrauchte Sachen dies dürfte in der Regel kein Problem darstellen, wenn doch kannst ja noch immer die Rechnungen von Zuhause dem Zoll vorlegen. Weiters hat der Zoll  Möglichkeit anhand von Seriennummern festzustellen für welchen Markt das Produkt bestimmt war, bei günstiger Kleidung weniger aber bei teuren Sachen schon, vor allem bei Elektonikartikel sind die sehr genau z.B. IPhone oder Mac Book aus denn USA.

LG
Gerhard
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 06. September 2012, 22:28

Was meinst du mit Strafzoll???


Strafzölle werden auf Waren erhoben die im Ausland hergstellt werden und innerhalb der EU zu Dumping Preisen verkauft werden und somit der heimischen Wirtschaft Schaden zufügen. Diese Abgaben muss der Importeur bezahlen, in Deinem Fall wärst es Du.
Gerade lustiges Thema denn die EU hat heute veröffentlicht eventuell Strafzölle auf Solar Panel's gegen China Produkte zu erheben.
Weiters findest Du hier - ist auch dass Prinzip von Strafzoll beschrieben.
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/wirtschaft_nt/article109042933/EU-droht-Chinas-Solarbranche-mit-Strafzoellen.html

Ich selber beschäftige mich nicht mehr mit diesem Thema da ich mir vor einigen Jahren eine Zollnummer geholt habe und sich um die ganze Abwicklung sich das Hauptzollamt Rosenheim kümmert. Ich hatte auch immer Probleme mit Bestellungen von elektronischen Bauteilen aus den USA oder SOA, mit Zollnummer geht es einfacher. Zollnummer ist aber nur für Gewerbe gültig privat mache ich es noch so wie oben beschrieben.
Die Verordnung von Strafzöllen auf Schuhe wurde am 12.2.12 entgültig von EUGH gekippt, wusste ich gestern noch nicht habe erst heute genauer nachgelesen, Sorry mein Fehler. :-\

Hier dass Urteil.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=antidumping%2Bschuhe&docid=119009&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=666940#ctx1

Also brauchst Du Dir keinen Kopf mehr darum machen.

LG
Gerhard
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 07. September 2012, 14:11
Puhhhhh.... das ist eine gute Nachricht!!! Danke für deine Hilfe!!!
Grüße aus Hoi An!!


Ach für 4 Pakete habe ich heute insgesamt 68 Euro gezahlt! gewogen haben sie:

1kg
1,5 kg
4 kg
4,5 kg

es waren genau 1.712.000,00 Dong!! Genauer kann ich es leider nicht sagen! Die Schuhe gehen dann wohl Montag oder Dienstag aus Saigon nach Hause!!
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: laax am 07. September 2012, 20:44
Gestern in Kuala Lumpur für 1,5kg umgerechnet knapp 8 Euro bezahlt. Seeweg. Fair.
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 08. September 2012, 08:59

Ach für 4 Pakete habe ich heute insgesamt 68 Euro gezahlt! gewogen haben sie:


Das ist auch nicht gerade wenig.  ???
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 08. September 2012, 15:26
Leider nein......

Für ein paar Schuhe der Größe 41 mit Verpackung (insge. ca. 800g) kostet 354.000,00 Dong!!

So alles ist jetzt auf dem Weg und ich bin es loss! Nun hoffe ich nur, dass es auch ankommt und kein Streß mit dem Zoll gibt!!  ::)
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 09. September 2012, 09:38
Leider nein......

Für ein paar Schuhe der Größe 41 mit Verpackung (insge. ca. 800g) kostet 354.000,00 Dong!!

So alles ist jetzt auf dem Weg und ich bin es loss! Nun hoffe ich nur, dass es auch ankommt und kein Streß mit dem Zoll gibt!!  ::)

Die berechnen höchtwahrscheinlich denn Preis nach der Schuhgröße, was würde ich da wohl mit meiner Größe 46 bezahlen ?

Ja wird schon schief gehen beimZoll, gib mir Bescheid.
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 24. September 2012, 10:01
Ja wird schon schief gehen beimZoll, gib mir Bescheid.

So Gehard,

der Zoll hat sich gemeldet und will die Rechnung für die Anzugsjacke nicht anerkennen. Originalrechnung mit 22USD liegt denen vor! Die Beamtin meinte, nach dem sie im Internet nachgesehen hätte sie würde 199 EURO kosten! Schwachsinn, ich habe mal nachgeshen und wenn es 60-65USD waren, dann wäre es viel!

Bei der Veranlagung von 199 Euro soll ich 55 Euro MwST und Zoll bezahlen!!!

Sie meinte , dass da immer Gefälligkeitsquittungen drin liegen, aber das müsste sie mir doch beweisen, dass das eine Fakerechnung ist und nict umgedreht!

Hast du einen Tipp für mich!! Danke  :)
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 24. September 2012, 12:13
Hallo Jens,

na nun wird die ganze Geschichte lustig, generell bist einmal Du in der Beweispflicht da der Zoll einfach schätzen darf.
So aber so einfach würde ich es denen auch wieder nicht machen sondern einmal darauf bestehen dass es eine infame  Unterstellung ist dass sie Dir nachsagen das es sich um eine Fake Rechnung handelt und Dich quasi als Verbrecher hinstellen.
Dies würde ich der Frau am Zoll einmal in einem schon schärferen Ton (nicht beleidigen) bekanntgeben und nebenbei auch klarstellen das im INet viele Preise umher geistern die absolut nichts mit der Realität zu tun haben. Beweise von anderen Preisen aus dem INet vorlegen denn die vom Zoll nehmen immer den höchsten Preis den sie finden können da sie schließlich und endlich ja "verdienen" wollen und nebenbei wird der Erfolg der Beamten sehr wohl an den Einnahmen gemessen.

Es stellt sich auch die Frage ob es sich bei der vom Zoll gefundenen Jacke im Internet auch um die haargenau gleiche handelt. Beweise vorlegen lassen, denn behaupten kann man viel und wenn du diese Behauptungen anerkennst dann gibt es kein zurück mehr denn dann hast Du die Sache durch Bezahlung der Forderungen zugegeben und anerkannt.

Sollten die vom Zoll jedoch bockig sein einfach einmal klar stellen dass Du es nicht nötig Fake Rechnungen zu stellen und es eben in Vietnam einmal alles eine Verhandlungssache ist und wer gut verhandelt einen guten Preis bekommt - und nun solltest Du für Dein Verhandlungsfgeschick in der BRD bestraft werden ?  Nebenbei denen auch klarmachen dass eben in den SOA Ländern die Kleidung extrem billig zu kaufen ist - warum gibt es den sonst die Möglichkeit bei Aldi und Co. eine Jacke für 19,90 € zu kaufen oder bei C&A ganze Anzüge um 99 €, gerade der Zoll weis über solche Dinge Bescheid und wenn man(n) vor Ort kauft ist es eben billiger als hier.

Notfalls so weit gehen dass Du die Geschichte nicht anerkennst und denen klar machen dass Du einen Anwalt einschalten willst sollten sie Dich weiterhin einer Straftat bezichtigen, und sofort nach dem Vorgesetzten (Dienststellenleiter) verlangen und dem klarmachen dass Du Dich nicht einer Straftat bezichtigen lässt.
Fakt ist dass Du eine Rechnung hast - Du versicherst glaubhaft das die Rechnung echt ist und somit sind die in der Beweispflicht das die Rechnung gefälscht ist.

Nun müssen die dass Gegenteil beweisen was unmöglich ist.
Generell ist ein selbstsicheres Auftretten bei Behöreden sehr ratsam und sich nicht einschüchtern lassen denn die meisten bekommen weiche Knie wenn eine Behörde "Drohungen" auf den Tisch bringt.
Notfalls auch dem Gegenüber einmal mit dem Arsch ins Gesicht fahren, die leben immer in dem Glauben dass Sie alle Macht haben.

Du brauchst keine Angst vor Konsequenzen haben denn in Deutschland hat jeder dass Recht sich gegen Behördenwillkür zu wehren - in anderen Ländern wäre ich damit vorsichtiger - obwohl ich habe mich vor einigen Monaten auch mit der lybischen Einreisebehörde am Flughafen angelegt und der Vorgesetzte von dem Typen war im Endeffekt meiner Meinung.

Also nur nicht verrückt machen lassen, es kann einiges an Zeit kosten aber für mich sind solche Sachen auch eine Art "Sport" da ich nicht einer von denen bin die sich alles einreden lassen. Leider sind 90% der Bevölkerung so unterwegs und darum gibt's immer wieder solche Geschichten mit Schätzungen von Preisen oder sonstigen Schmarren von Behörden.

Ich habe schon öfters mit denen beim Zoll gestritten und es ist im Endeffekt wie auf einem indischen Basar alles Verhandlungssache.

Halt mich am laufenden und viel Glück.

LG
Gerhard
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: Jens am 24. September 2012, 12:50
Also, das habeich meinem Vater auch gesagt und er hat heute unterschrieben für mich, dass ich das für diese Summe gekauft habe und hat es ausgehändigt bekommen!

So jetzt sind nur noch 4 Päckchen irgendwo unterwegs!! Mal sehen wie es weiter geht!

PS: Am besten eine Erklärung mit reinlegen, die Unterschreiben und versichern, dass dieser Betrag bezahlt worden ist!!!
Das hat der Mann vom Zoll gesagt!
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: gerhard4310 am 24. September 2012, 13:09
Na also geht doch wer den Mund aufmacht muss auch nicht zahlen wie es sich bewiesen hat.

Na dann mal viel Spass weiterhin - danke für den Tipp werde dies beim nächsten mal auch versuchen.
Titel: Re: Zollbestimmungen Deutschland - Warenwert per Post nach Hause senden
Beitrag von: izzy am 30. Juni 2013, 09:54
Hallo,

also ich hab da nochmal ne Frage...
ich bin im Moment in Hanoi und geniesse meine letzte Woche, bevor es wieder in die Heimat geht :(

Ich hab in Hoi An soviel gekauft, dass ich mir ziemlich sicher bin über den erlaubten 23kg der Airline zu sein.
Jetzt möchte ich ein paar Sachen heimschicken... also gerade die schweren Sachen, sprich meinen Daypack, Trekkingschuhe, Fleece-Jacke, usw.

Aber gerade diese Sachen waren mal teuer...natürlich wurden sie die letzten 9 Monate über benutzt, aber was wenn der Zoll das nicht erkennt und denkt es sind neue Sachen? Ich habe keine Rechnung mehr von diesem Sachen. Könnte mich das im Endeffekt nicht noch teurer kommen als einfach Übergepäck am Check-In-Schalter zu bezahlen!?

LG Izzy