Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: schühchen am 01. März 2012, 12:39

Titel: Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Beitrag von: schühchen am 01. März 2012, 12:39
Ich muss es noch mal für ganz blöde wissen.

Der Fragebogen liegt vor mir. Der Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Ich habe einen Aufhebungsvertrag bekommen, weil ich früher aus dem Arbeitsverhältnis austreten wollte, um meine Reisepläne durchzuführen.

Was habt ihr in den Fragebogen eingetragen, wenn bei euch kein Mobbing o.ä. vorlag, sondern weil der Wunsch nach Reisen der Grund für die Eigenkündigung/ Aufhebungsvertrag war.

Berufliche Neuorientierung, Auslandsaufenthalt, berufliche Auszeit... ???

Bitte ganz genaue Infos für extra blöde  ::) ??? und welche Erfahrungen habt ihr gemacht, mit dem, was ihr geschrieben hattet!

Vielen Dank!
Titel: Re: Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Beitrag von: weltentdecker am 01. März 2012, 13:23
Weltreise

Ganz einfach  ;D

EDIT: Und alles hat geklappt und ich hab nun den Leistungsbescheid.
Titel: Re: Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Beitrag von: carsten.rabe am 27. März 2012, 16:03
Ich hatte gerade den gleichen Fall und habe das Formular wie folgt ausgefüllt:

1. Ich habe ein Jobangebot im außereuropäischen Ausland erhalten. Ich habe meinen Arbeitgeber darüber informiert und eine Sabbat-Zeit beantragt.
Leider hat der Arbeitgeber sich darauf nicht eingelassen und mir eine Kündigung empfohlen.

2. Ja
Gespräch zur Verhandlung einer sabbatzeit aufgesucht
mit: Vorgesetzten / Personalabteilung



Ich werde euch darüber informieren was aus diesem Fall geworden ist :)
Titel: Re: Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Beitrag von: rtw2014 am 09. Januar 2014, 00:14
Gibt es hier info wie es jeweils ausgegangen ist?
Titel: Re: Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag
Beitrag von: karoshi am 09. Januar 2014, 07:54
Um es noch mal ganz klar zu sagen: Der Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag dient aus Sicht der Abeitsagentur nur einem einzigen Zweck: Festzustellen, ob es einen wichtigen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer gab. In diesem Fall würde nämlich die dreimonatige Sperrfrist entfallen.