Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: tommyleejones am 21. Oktober 2011, 19:31

Titel: ALG 1: Dauer zwischen Ende Arbeitsvertrag und Beginn der Reise
Beitrag von: tommyleejones am 21. Oktober 2011, 19:31
Hallo Zusammen,

ich habe ein kurze Frage zu dem Zitat aus den FAQs:
(ich habe im Forum dazu nichts gefunden)

Zitat
Lohnt es sich, dass ich mich trotz Sperrfrist vor der Reise arbeitslos melde?
Wenn Du das kannst (sprich: wenn zwischen Arbeitsverhältnis und Reise noch etwas Zeit ist), auf jeden Fall. Die Sperrfrist gilt nur für die Zahlung des Arbeitslosengelds, nicht für Deinen Status als Arbeitsloser. Du wirst also trotz Sperrfrist von der Arbeitsagentur sozialversichert. Außerdem wird Dein Anspruch dann verbindlich festgestellt, so dass Du ihn innerhalb einer Frist von 4 Jahren noch aufbrauchen kannst. Du könntest also auch länger als ein Jahr reisen und hinterher trotzdem Arbeitslosengeld bekommen.

Wieviel Zeit muss man zwischen Arbeitsverhältnis und Reise einplanen? Reicht eine Woche aus (oder ein Tag)?
Wir werden nämlich länger als ein Jahr unterwegs sein, daher ist es wichtig vorher noch den Bescheid zu bekommen.

Vielen Dank im Voraus!  ;)


Titel: Re: ALG 1: Dauer zwischen Ende Arbeitsvertrag und Beginn der Reise
Beitrag von: karoshi am 22. Oktober 2011, 16:55
Hi,

formal reicht ein Tag. Du brauchst allerdings einige Unterlagen, u.a. die Verdienstbescheinigung Deines Arbeitgebers. Deshalb solltest Du unbedingt mit Deiner Firma klären, dass die die Bescheinigung möglichst frühzeitig erstellen. Dann kannst Du Dich auch schon bis zu 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden.

LG, Karoshi
Titel: Re: ALG 1: Dauer zwischen Ende Arbeitsvertrag und Beginn der Reise
Beitrag von: tommyleejones am 04. November 2011, 22:50
Super!
Danke für die wie immer sehr kompetente Info  :)