Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: MrAdamGrimm am 14. Mai 2011, 11:14

Titel: ALG I und Dispositionsrecht bei Eigenkündigung und längerer Reise
Beitrag von: MrAdamGrimm am 14. Mai 2011, 11:14
Hallo zusammen!

Ich habe nun schon einiges gelesen zum Thema ALG I und längere Reise, bin für meinen Fall aber noch immer nicht ganz schlau geworden. Ich habe vor ab Herbst eine längere Reise zu machen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich dann nicht ganz 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber gearbeitet.

Mein jetziger Stand ist folgender:

Ich hatte deshalb vor meine Reise auf ca. 10 Monate zu beschränken, um rechtzeitig wieder hier zu sein. Ungefähr einen Monat wäre ich nach Ende meiner Beschäftigung noch hier in DE.
Nun bin ich darauf gestoßen, dass man das Recht hat, seine ALG I Bezüge bis zu 4 Jahre in die Zukunft zu verschieben (§118 SGBIII, Dispositionsrecht?). Ich würde dann gerne länger, vermutlich für ca. 15 Monate verreisen. Aber ich verstehe nicht, wie es sich dann mit der Sperrfrist verhält, und ob ich mein Dispositionsrecht in der Sperrfrist überhaupt gebrauchen kann.

1. Nach der Kündigung kann man sich arbeitssuchend melden.
2. Ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung kann man sich arbeitslos melden. Aber geht das auch, wenn man eine Sperrfrist hat?
3. Das Dispositionsrecht kann man gebrauchen, sofern man mind. 1 Tag Arbeitslosengeld bezogen hat. Zählt die Sperrfrist da auch zu oder müsste ich die 3 Monate Sperrfrist noch in Deutschland verweilen, dann einen Tag ALG I beziehen um dann mein Dispositionsrecht zu gebrauchen und aufzubrechen?

Ich finde leider keine klaren Informationen, oder ich verstehe es nicht richtig.
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht und kann mir helfen?

Grüße
Titel: Re: ALG I und Dispositionsrecht bei Eigenkündigung und längerer Reise
Beitrag von: karoshi am 14. Mai 2011, 12:38
Hi,

hast Du schon das gerade aktualisierte Kapitel zum Thema Arbeitslosenversicherung (http://weltreise-info.de/organisation/arbeitslosenversicherung.html) gesehen? Da sollten hoffentlich alle Deine Fragen beantwortet werden.

LG, Karoshi
Titel: Re: ALG I und Dispositionsrecht bei Eigenkündigung und längerer Reise
Beitrag von: MrAdamGrimm am 14. Mai 2011, 14:48
Hallo Karoshi,
nein, die Seite kannte ich nicht.

Wenn ich es richtig verstehe, läuft es so ab:
Ich beantrage ALG I, und wenn es bewilligt ist, kann ich mich problemlos abmelden und verreisen,
und das auch länger als 1 Jahr.
Die Sperrfrist spielt keine Rolle.

Verstehe ich das richtig?
Titel: Re: ALG I und Dispositionsrecht bei Eigenkündigung und längerer Reise
Beitrag von: karoshi am 14. Mai 2011, 15:19
Ja, genauso ist es. Die Sperrfrist spielt nur insofern eine Rolle, als Du in dieser Zeit kein Geld bekommst. An- und abmelden kannst Du Dich aber unabhängig davon.
Titel: Re: ALG I und Dispositionsrecht bei Eigenkündigung und längerer Reise
Beitrag von: MrAdamGrimm am 15. Mai 2011, 12:45
Okay, ich danke dir.