Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: Andy am 13. März 2010, 16:00

Titel: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: Andy am 13. März 2010, 16:00
Situation:

Seit dem 01.09.09 bin Zivildienstleistender, vorher war ich unbefristet beschäftigt. AG hätte mich nach Ende meiner Dienstzeit wieder eingestellt. (Diese Pflicht besteht ja seitens des AG sowieso)
Für mich stand schon vor Beginn meines Zivildienstes fest nach demselbigen ins Ausland zu gehen und habe dies auch meinem AG mitgeteilt das ich die Stelle nicht wieder antreten werde. Schriftlich festgehalten (Kündigung, etc.) wurde das aber nicht.
Meine Dienstzeit endet am 31.05. und ich habe mich vorletzte Woche bei der Arbeitsagentur gemeldet (3-Monats Frist) und auch den Antrag auf ALG bekommen.

Im Antrag auf ALG befindet sich nun eine Arbeitsbescheinigung (auszufüllen vom letzten AG) in der dieser auch angeben muss, wie das Arbeitsverhältnis geendet hat. (Kündigung vom AG oder AN bzw. Aufhebungsvertrag)
Zudem muss ich (also der AN) einen "Fragebogen bei eigener Kündigung oder Aufhebungsvertrag" ausfüllen.
enthaltene Fragen:

Ich werde am 23.06.10 für 12 Monate ins Ausland gehen.

Da mich der AG gesetzlich nach Ende des Zivildienst wieder einstellen muss (was ich und der AG ja nicht will) werde ich wohl einen Aufhebungsvertrag aufsetzen müssen, richtig?

Gibt es eine Möglichkeit trotz Aufhebungsvertrag im Juni noch ALG zu bekommen? Auch wenn es nur ca. 20 Tage sind, haben oder nicht haben.

Die Sperrfrist, die vermutlich kommt ist nicht weiter schlimm, diese läuft ja während meines Auslandsaufenthaltes aus und wenn ich wieder da bin bekomme ich direkt Geld solange bis ich wieder Arbeit gefunden habe.

Was sollte ich bei diesem Fragebogen eintragen?

Wenn noch etwas unklar ist einfach fragen. Danke schon einmal für eure Hilfe!  :D
Titel: Re: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: karoshi am 19. März 2010, 11:17
Hallo Andy,

so wie ich das sehe, ist eine Sperrfrist in Deinem Fall unvermeidbar, und Du hast ja, wie Du sagst, auch kein Problem damit. ALG bekommst Du also im Juni nicht, aber Du bekommst einen Bewilligungsbescheid und wirst in der Zeit von der Arbeitsagentur sozialversichert. Beides willst Du haben.

Die Reise als Kuendigungsgrund anzugeben, halte ich fuer unklug. Das koennte dazu fuehren, dass man Dir die Leistungen nicht bewilligt. Du hast zwar einen Anspruch darauf, aber die Arbeitsagentur legt den Passus "dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen" generell zu ihren Gunsten aus, und fuer einen Rechtsstreit hast Du keine Zeit. Es gibt potenziell auch viele andere Gruende, aus denen man einen bestimmten Job nicht (mehr) machen will, und fast alle lassen sich schwer nachpruefen.

LG, Karoshi
Titel: Re: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: der_dicke82 am 19. März 2010, 12:44
Hmm, also es kommt ja ganz darauf an ob OP das ALG auch wärend der Reise beziehen will, was mit unter schwierig werden kann, da man ca. 1 mal im Monat beim AA auftauchen muss um die gemachten Bewerbungen etc zu besprechen :-) die sind da inzwischen schon recht hartnäckig und wollen auch gerne mal ne Krankmeldung sehen ansonsten donnern sie einem bei Mißachtung eines Termins gleich mal 7 Tage Geldkürzung rein. Falls du meinst das doch irgendwie geregelt zu bekommen solltest du natürlich auf keinen Fall die Reise erwähnen.

Falls du "nur" bis zum Reiseantritt ALG bekommen willst würde ich dir empfehlen den letzten Termin beim AA so nah wie möglich an die Abreise zu schieben und dann anzugeben das du in Zukunft (ca. in 2 Monate) ins Ausland gehen willst. Meist bekommst du dann keinen weiteren Termin mehr und hast immerhin noch weitere 2 Monate deine Bezüge :-) die restlichen Bezüge verfallen dann ja auch nicht sondern du kannst nach deiner Rückkehr (innerhalb von 4 Jahren) dich wieder beim AA melden und dann geht es so weiter wie bisher für den rest der 12 Monate.

Gruß, Stefan
Titel: Re: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: karoshi am 20. März 2010, 10:27
Hmm, also es kommt ja ganz darauf an ob OP das ALG auch wärend der Reise beziehen will
@der_dicke82: es ist nicht so, dass man sich das aussuchen kann. Der Bezug von ALG waehrend der Reise waere Leistungsbetrug, den ich hier nicht propagieren will. Also immer brav vorher abmelden, und zwar erst moeglichst kurz vorher! Hatte Andy aber sowieso vor, wenn ich das richtig verstanden habe.

LG, Karoshi
Titel: Re: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: Andy am 20. März 2010, 16:01
Ne ist schon richtig will mir keine Leistungen "erschleichen". Mit dem Tag der Abreise bin ich sauber bei der Agentur abgemeldet!
Titel: Re: Antrag auf ALG - Zivildienst - Aufhebungsvertrag - Wie soll ich mich verhalten?
Beitrag von: der_dicke82 am 20. März 2010, 21:12
Also ok wenn es hier nicht ums erschleichen von Leistungen geht (Das ihr das so böse ausdrücken müsst *gg*) dann mach auch kein Geheimnis um deine Reise.

Ich bin ca. September 07 arbeitslos geworden, habe dann auf dem Amt gleich gesagt das ich wenn dann nur etwas kurzfristiges annehmen würde, da ich im Feb 08 für ein Jahr nach Neuseeland gehe. Habe dann jeden Monat 2-3 Angebote von Zeitarbeitsfirmen bekommen, dann da angerufen ob sie mich auch nehmen würde wenn ich im Feb schon wieder weg wäre, ... nein natürlich nicht. Fertig war das ganze für mich.

Beim letzten Gespräch im Dezember habe ich der AA Mitarbeiterin dann mitgeteilt das ich am 10.02.08 fliegen werde und genau bis zu dem Zeitpunkt lief dann auch mein ALG.

Gruß, Stefan