Weltreise-Forum

Weltreisen und Langzeitreisen => Organisatorisches => Arbeitsamt => Thema gestartet von: GoodRiddance am 15. Februar 2010, 21:57

Titel: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: GoodRiddance am 15. Februar 2010, 21:57
Hallo,

wir möchten vor Ende unseres offiziellen Arbeitsvertrages für 12 Monate auf unsere Weltreise gehen.
Ich habe verstanden, dass wir uns zuerst "arbeitsuchend" melden müssen. Das werden wir auch machen.

Laut Arbeitsagentur können wir uns aber auch vor Beginn der Arbeitslosigkeit auch schon persönlich "arbeitslos" melden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_168504/Dienststellen/RD-BW/Schwaebisch-Hall/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/2009/65-rechtzeitig-arbeitslos-melden.html

Dann könnten wir losfliegen und uns dann kurz nach Anfang der Arbeitslosigkeit telefonisch oder schriftlich bei der Arbeitsagentur vom deutschen Arbeitsmarkt abmelden. Oder muß man dafür auch persönlich beim der Arbeitsagentur erscheinen?

Wie seht Ihr das? Habt Ihr damit Erfahrungen? Könnte das klappen?
Thanks

GoodRiddance
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 16. Februar 2010, 07:14
Hallo GoodRiddance,

die Abmeldung bei der Arbeitsagentur muss nicht persönlich erfolgen. Das kann man auch schriftlich machen, bei telefonischen Abmeldungen bin ich mir da allerdings nicht so sicher.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: TravelBugs am 16. Februar 2010, 16:47
Hallo,

die Abmeldung geht auch telefonisch - zumindest wars bei nem Spezl von mir so.

Viel Spaß auf eurer Reise!!!!!!!!
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: GoodRiddance am 03. März 2010, 21:17
Hallo,

Danke für die Antworten.
Das mit dem Abmelden sollte also kein Problem sein, aber wir sind nun trotzdem wieder verunsichert, da wir hier öfters gelesen haben das man erst nach dem letzen Arbeitstag (laut Vertrag) sich persönlich beim Arbeitsamt arbeitlos melden kann.

In der Pressemitteilung der Agentur für Arbeit steht aber, dass es auch vorher geht, oder wie versteht Ihr die Mitteilung?
http://www.arbeitsagentur.de/nn_168504/Dienststellen/RD-BW/Schwaebisch-Hall/AA/A01-Allgemein-Info/Presse/2009/65-rechtzeitig-arbeitslos-melden.html

Hat sich vielleicht schon jemand von Euch vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt vorgestellt und die Arbeitslosmeldung zum zukünftigen Tag beantragt? Also beispielhaft:
-Offiziell letzter Arbeittag am 30.06
-Beginn der Arbeitslosigkeit 01.07
- persönliche Meldung der Arbeitslosigkeit am 18.06 beim Arbeitamt mit Beginn zum 01.07?

Hoofe Ihr versteht mich :-)

Viele Grüße

GoodRiddance

Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: ulmi am 03. März 2010, 22:48
Hallo GoodRiddance,

also wenn ich hierzu nicht ganz falsch gewickelt bin, dann ist das doch eher der Normalfall, dass man sich vor Beginn der Arbeitslosigkeit bereits arbeitslos meldet. Im Falle einer regulären Kündigung durch den Arbeitgeber soll der zukünftig Arbeitslose sich ja möglichst schnell arbeitssuchend melden, damit er dann auch zum entsprechenden Zeitpunkt idealerweise schon wieder einen neuen Job hat. Und wenn nicht, dann wenigstens baldmöglichst.
Wird man gekündigt muss man sich, glaube ich, innerhalb der nächsten 3 Tage beim Arbeitsamt melden.

Grüßle ulmi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 04. März 2010, 07:07
Hallo Ulmi,

wirfst Du da vielleicht gerade die Vorgänge "arbeitssuchend melden" und "arbeitslos melden" in einen Topf?

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: jules am 04. März 2010, 18:30
Sofort bei Erhalt der Kündigung melde ich mich arbeitssuchend zum Tag X, am Tag X melde ich mich dann arbeitslos wenn bis dahin kein neuer Job gefunden wurde. Gehe ich aus welchen Gründen auch immer ins Ausland melde ich mich irgendwann vor Abflug wieder ab. Grob gesagt aufgrund der Erklärung vom Arbeitsamt Frankfurt. Klingt das korrekt?
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 05. März 2010, 07:55
Im Prinzip korrekt. Wenn man es noch etwas präzisieren will, würde es so klingen:

"Unverzüglich nach Erhalt der Kündigung melde ich mich arbeitssuchend zum Tag X, spätestens am Tag X (maximal 3 Monate vorher) melde ich mich dann arbeitslos wenn bis dahin kein neuer Job gefunden wurde. Gehe ich aus welchen Gründen auch immer ins Ausland melde ich mich kurz vor Abflug wieder ab."

Wobei die Arbeitslosmeldung so rechtzeitig erfolgen sollte, dass die Leistungsbewilligung bis zur Abmeldung durch ist (kann 4-8 Wochen dauern, je nachdem wie schnell man alle Unterlagen zusammen hat).

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: GoodRiddance am 05. März 2010, 09:05
Super! Danke!

Jetzt ist es auf jedenfall für mich klar!

VG,
GoodRiddance
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: ulmi am 05. März 2010, 22:43
gut zu wissen. da hab ich wohl wirklich was verwechselt.

also heißt das, dass das bei uns künftigen langzeitreisenden es am besten ist, sich gleich mit der arbeitssuchendmeldung auch arbeitslos zu melden? zumindest, wenn man kurz nach ende des arbeitsverhältnisses auch schon abfliegt.

in meinem beispiel: ende arbeitsverhältnis (kündigung durch arbeitgeber) am 31.05., Abflug 07.06.

Kündigung Anfang April, dann arbeitssuchend und arbeitslos melden. Dann läuft ab Anfang April die Zeit zur Prüfung der Leistungsbewilligung, was dann bis 07.06. über 2 Monate sind und zur Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit ausreichen sollte.

richtig verstanden?
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 05. März 2010, 22:45
Genau so ist es. :)
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 06. März 2010, 12:19
Oha, das hätte ich beinahe übersehen: :o

Dann könnten wir losfliegen und uns dann kurz nach Anfang der Arbeitslosigkeit telefonisch oder schriftlich bei der Arbeitsagentur vom deutschen Arbeitsmarkt abmelden.

Nein, Du musst Dich in jedem Fall vor dem Abflug abmelden. Du kannst aber bei rechtzeitiger Arbeitslosmeldung zu dem Zeitpunkt schon Deinen Bewilligungsbescheid in der Hand haben, und das ist ja schließlich das, worauf es ankommt.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: Andy am 12. März 2010, 13:01
Vielleicht nochmal als Ergänzung:

Meine Jobvermittlerin meinte ich könnte mich, sobald ich den genauen Flöugtermin wüsste, vom Arbeitsamt abmelden.
Sobald ich also nächste Woche gebucht habe werde ich mich direkt für den 23.06. abmelden. Dann muss ich das schon mal nicht mehr kurz vor Reiseantritt erledigen.
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 12. März 2010, 13:22
Bei mir hat die Arbeitsagentur die Zahlungen zum Tag der Abmeldung eingestellt, nicht zum Tag des Reisebeginns. Es ging zum Glück nur um ein paar Tage, das konnte ich verschmerzen.
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: TravelBugs am 13. März 2010, 08:50
Bei Mir wars wie bei karoshi!
Die Arbeitsagentur wartet doch bloß darauf, die Leistungen so früh wie möglich nicht mehr zahlen zu müssen.

@ Andy: Ich Würd mich daher lieber erst ganz kurz vor Abflug abmelden (sicher ist sicher - Amt ist Amt)!!!
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: ulmi am 26. März 2010, 20:28
Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlaß auch nochmals eine Ergänzung von mir (meine Planung siehe unten):

Gestern beim Arbeitsamt angerufen, dass ich ab 01.06. arbeitslos sein werde und mich jetzt arbeitssuchend und arbeitslos melden möchte.
Sie hat mir dann erst erklärt, dass ich mich zunächst nur arbeitssuchend melden kann (das geht telefonisch), dann einen Termin beim Arbeitsamt bekomme, um das erste Gespräch bezüglich Arbeitssuche (das ist dann wohl der Jobvermittler?) zu führen.
Erst ungefähr zu der Zeit, zu der ich dann tatsächlich arbeitslos werde (bei mir am 01.06., siehe unten), würde ich dann die Arbeitslosigkeit beantragen können in einem weiteren Gespräch bzw. über den Antrag. Das würde bei mir dann also zum Erhalt des Bewilligungsbescheides vor meinem Abflug (07.06.) nicht reichen, da die Prüfung ja mehrere Wochen dauern wird.
Daher benötige ich nun Plan B...

Vermutlich werd ich versuchen, bei dem Jobvermittlergespräch in den nächsten 2 Wochen mein Vorhaben anklingen zu lassen und dann hoffen, dass ich dann schon gleich meinen Arbeitslosengeldantrag stellen darf.
Letztendlich ist es ja für das AA bzw. den Staat besser, sie müssen jetzt nur eine Woche für mich bezahlen und nicht 1-2 Monate (bis die Leistungsbewilligung da ist und ich deswegen später fliege)

Oder muss man da überhaupt bei der örtlichen AA fragen und kann vielleicht einfach die in GoodRiddance's Link angegebene Hotline anrufen, sich dort arbeitslos melden, Antrag zuschicken lassen und dann Antrag stellen?

Hoffe, Ihr könnt' mir Tipps geben und der ein oder andere kann auch aus meiner Erfahrung lernen!?

ulmi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: karoshi am 26. März 2010, 21:08
Unglaublich. Wollen die Dich verarschen?

Du kannst Dich 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25872/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Arbeitslosmeldung/Arbeitslosmeldung-Nav.html).

Geh einfach ohne Termin persönlich hin und fülle den Antrag aus. Einen Plan B brauchst Du nicht.

LG, Karoshi
Titel: Re: Arbeitslos melden vor Ende des Arbeitsverhältnis und dann telefonisch abmelden?
Beitrag von: ulmi am 26. März 2010, 22:38
Auch ein guter Plan...
So mach ich das!

Genau so nach "ich verzögere das ganze mal und spare dadurch für die AA ein Bisschen Geld" hat sich die Mitarbeiterin auch angehört...

Den Antrag nehm' ich bei der AA dann erstmal mit, weil ich die Unterlagen von der Firma noch nicht habe.


Danke!


Grüßle
ulmi